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kann man betriebsrad mitglied abwählen wegen zeit betrug

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Raphael13
Jul 2024 bearbeitet

Hi Bin nicht fit in der Thema Wie ist der Ablauf oder was für Möglichkeiten haben wir dem Betriebsrat Mitglied abwählen oder vielleicht überzeugen soll alleine austreten Hat Abmahnung bekommen wegen zeit betrug

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Community-Antworten (12)

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Catweazle

04.07.2024 um 22:45 Uhr

Abwählen kann man ihn nicht.Ihr könnt den Ausschluss aus dem BR beim Arbeitsgericht beantragen. Die Erfolgsaussichten tendieren aber gegen null. Ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist wisst ihr auch nicht.

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DummerHund

04.07.2024 um 22:54 Uhr

Ist der Arbeitszeitbetrug unwiderruflich festgestellt, könnt ihr nur appellieren das es in der Summe und mit dem Ehrenamt BRM kein gutes Bild auf seine Person wirft. Ansonsten könnt ihr nichts machen.

D
DummerHund

04.07.2024 um 23:18 Uhr

@Raphael13 Ich glaube es versteht sich von selbst das man nicht alles glaube kann was manch ein User hier von sich gibt.

K
Kehler

05.07.2024 um 09:23 Uhr

Wenn ihr ein BRM dazu drängt aus dem BR auszutreten, kann das ganz schön nach hinten los gehen. Ansonsten ist schon alles dazu gesagt. Außer der eine Beitrag, den könnt ihr ignorieren.

Edit: Man könnte dem BRM mitteilen das, falls es zu einer Kündigung kommen sollte, sein Kündigungschutz (als BRM) hier nicht greift.

G
GabrielBischoff

05.07.2024 um 10:20 Uhr

Da hat das BRM aber Schwein gehabt, Arbeitszeitbetrug ist tatsächlich etwas, mit dem auch ein Betriebsrat gekündigt werden kann.

Der §23 (1) BetrVG beschreibt das Ausschlussverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html

Überzeugungsarbeit... da schaust du lieber im Strafgesetzbuch. XD

M
Muschelschubser

05.07.2024 um 10:52 Uhr

@GabrielBischoff

Bist Du Dir da sicher?

Aufgrund §23 ist ein Ausschlussverfahren nur bei grober Pflichtverletzung zulässig.

Meiner Ansicht nach muss die Pflichtverletzung im direkten Zusammenhang mit dem BR-Mandat stehen. Eine Pflichtverletzung, die sich lediglich auf das Arbeitsverhältnis bezieht, ist anders zu bewerten und spielt hier keine Rolle.

Wo wir schon beim Beispiel Arbeitszeitbetrug sind: Wenn man zum Beispiel am Arbeitsplatz Feierabend macht und einen Kollegen bittet, später für ihn auszustempeln, ist das etwas anders als für eine 3-stündige BR-Sitzung 5 Stunden in die Zeiterfassung zu buchen und sich so unrechtmäßig zu bevorteilen. Oder es ist ein Unterschied, unentschuldigt im Büro, oder in der BR-Sitzung zu fehlen.

Ansonsten bin ich bei Kehler: Eine Wiederholung könnte durchaus eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, und die fällt eben nicht unter den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte.

Außer ihm ins Gewissen zu reden, könnt Ihr also tatsächlich nichts machen.

F
Fried

05.07.2024 um 10:52 Uhr

@Threadersteller ... bitte sprich mit dem AG, dass auch eine außerordentliche Kündigung möglich wäre, Arbeitszeitbetrug geht überhaupt nicht, dass Vertrauensverhältnis dürfte dadurch nicht mehr vorhanden sein.

Die rechtliche Grundlage hat Dir der User über mir bereits gegeben.

H
Halbprofi

05.07.2024 um 11:09 Uhr

@Raphael13.

Hör nicht auf den Dorftrottel. Dass der nach seiner gestrigen wiederholten Entgleisung hier noch schreiben darf, ist mehr als schmeichelhaft.

Zum Thema: Man kann nach einer gelben Karte nicht einfach sagen: "hey Spieler, komm noch mal rüber, ich hab's mir anders überlegt. Du kriegst jetzt doch rot." Dafür braucht es dann schon ein weiteres Vergehen.

Nein, das Ding ist für's erste durch. Und ich hoffe für alle, dass der Kollege es verstanden hat.

F
Fried

05.07.2024 um 11:17 Uhr

@Threadersteller ... das ist der Unterschied, hier werden u.a. Diebe in Schutz genommen, nun Arbeitszeitbetrüger ... unfassbar!

Ich höre es schon, die armen Mitarbeiter, konnten einfach nicht anders.

X
XYZ68

05.07.2024 um 11:27 Uhr

Der User Fried vertritt hier eine Mindermeinung, die nicht einmal von den Gerichten geteilt wird.

Da eine Abmahnung erfolgt ist, hat de Arbeitgeber seine Munition für diesen Vorfall verbraucht und kann somit nicht mehr kündigen.

Redet mit dem Kollegen, sagt ihm, dass es so nicht geht und er ein riesiges Glück hatte, da hier auch eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich gewesen wäre. Ansonsten sehe ich hier keine Handhabe, ihn aus dem Amt zu entfernen.

H
Halbprofi

05.07.2024 um 11:31 Uhr

Der User vertritt ja nicht mal eine Meinung, er legt hier lediglich Brände.

Ansonsten hat der AN ein Vergehen zu verantworten, und der AG hat es gemäß seiner eigenen Bewertung entsprechend gerügt. Im Gegensatz zum Troll kennt er ja die Vorfälle.

Für alles weitere gibt es Gesetze die hier erörtert werden, und zwar völlig wertungsfrei.

C
Catweazle

05.07.2024 um 19:26 Uhr

Schwachkopf, eine außerordentliche Kündigung ist nach erfolgter Abmahnung unmöglich. Du hast schon viel Meinung bei so wenig Ahnung.

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