Hallo,

Ist folgender Teil eines befristeten Arbeitsvertrags zulässig?



Arbeitsverhinderung und Krankheit
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Eine Arbeitsverhinderung im Sinne des § 616 BGB liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer nach ärztlichen Zeugnis zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt.
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Was hat der § 616 BGB damit zu tun? Welche folgen kann ein Verstoß gegen dies Regelung haben?
Was ist mit § 619 BGB?

Gruß NEC