Hallo,

unser Betrieb ist vor kurzem aus der Mutterfirma in eine Tochterfirma übergegangen, mit allen Mitarbeiteren, Verträgen und auch Betriebsvereinbarungen. So weit so gut.

Seidem hatten wir aber schon wieder einige Neu-Einstellungen. Der AG ist der Meinung, daß die "alten" Betriebsvereinbarungen nur für die "mitübergegangenen" Mitarbeiter gelten.

Dies würde ja bedeuten, daß die neuen Kollegen praktisch keinerlei Ansprüche darauf haben - kann das sein? Beim Übergang ist dazu m.W. nichts geregelt worden.

Danke im Voraus für Eure Kommentare!