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Betriebsübergang - Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen

R
Redsock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betrieb ist vor kurzem aus der Mutterfirma in eine Tochterfirma übergegangen, mit allen Mitarbeiteren, Verträgen und auch Betriebsvereinbarungen. So weit so gut.

Seidem hatten wir aber schon wieder einige Neu-Einstellungen. Der AG ist der Meinung, daß die "alten" Betriebsvereinbarungen nur für die "mitübergegangenen" Mitarbeiter gelten.

Dies würde ja bedeuten, daß die neuen Kollegen praktisch keinerlei Ansprüche darauf haben - kann das sein? Beim Übergang ist dazu m.W. nichts geregelt worden.

Danke im Voraus für Eure Kommentare!

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

23.05.2014 um 11:44 Uhr

Ich denke, die Frage kann man nur mit "es kommt darauf an" beantworten. Wenn bei dem Betriebsübergang eigentlich nur der Kopf ausgetauscht wurde (neuer Inhaber) und der Betrieb als solches unverändert bestand hat, bleibt ja auch der BR unverändert im Amt.

Was anderes wäre es, wenn Teilungen und Zusammenschlüsse stattgefunden haben.

Da kann es zu einer schwierigen Gemengelage kommen, die man als Ferndiagnose schlecht beurteilen kann. Ich würde an Eurer Stelle einen Fachanwalt als Sachverständigen beratend hinzuziehen (§§ 80 und 40 BetrVG)

R
Redsock

23.05.2014 um 11:48 Uhr

Es wurde ein völlig neues Unternehmen gegründet (50 % Beteiligung der "Mutter"firma) und wir haben mittlerweile einen eigenen BR gewählt.

M
Moreno

23.05.2014 um 11:51 Uhr

In den BVs steht ja normalerweise der Geltungsbereich drin. Also wenn da steht diese BV gilt für sämtliche MA der Firma XY kann der Chef ja nicht sagen gilt aber nicht für die neuen. Aber wie Gironimo schon sagt Fachanwalt hinzuziehen.

P
Pjöööng

23.05.2014 um 12:23 Uhr

Wenn es sich tatsächlich um einen Betriebsübergang nach § 613a gehandelt hat, dann hat der Arbeitgeber völlig Recht.

Siehe § 613a BGB

Zitat (moreno): "Also wenn da steht diese BV gilt für sämtliche MA der Firma XY kann der Chef ja nicht sagen gilt aber nicht für die neuen."

Der BR der (alten) Firma XY kann nunmal keine BV abschließen in der drin steht "Gilt für sämtliche MA der Firma AB."

M
Moreno

23.05.2014 um 13:39 Uhr

Ja Pjööng hast ja Recht aber die Ausage von Redsock hat sich halt mit meiner Überschnitten :-)

R
Redsock

23.05.2014 um 15:28 Uhr

Danke, Pjöööng, das hilft! Es handelt sich tatsächlich um einen Übergang nach §613a.

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