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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV-Wahl, verspätet eingegangener Briefwahlumschlag

S
Samsonxxx
Nov 2016 bearbeitet

Bei unser JAV-Wahl ging verspätet ein Briefwahlumschlag ein. Dieser wurde natürlich nicht gewertet und verschlossen gelassen und mit UNGÜLTIG gekennzeichnet. Die Unterlagen müssen ja nach der Wahl der JAV übergeben werden. Die Frage ist nun. Was passiert m.d.o.g. Umschlag? Wird er mit übergeben oder vorher vernichtet? Denn es bestünde ja die Mglk., dass den jmd. noch öffnet. Oder soll nur der Inhalt vernichtet werden und der leere Umschlag mit der UNGÜLTIG-Aufschrift zu den Akten genommen werden?

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Community-Antworten (4)

H
Hartmut Akzeptiert

23.05.2014 um 10:10 Uhr

Hallo Samsonxxx, ich bin bei der JAV-Wahl nicht 100%ig sicher, aber falls es ist wie bei der BR-Wahl, dann wird der Umschlag ungeöffnet aufbewahrt und 4 Wochen nach der konstituierenden Sitzung ungeöffnet vernichtet. Für den Fall, dass ihr eine Wahlstatistik betreibt, zählt diese (unbekannt bleibende) Stimme mit zur Wahlteilnahme.

P
Pjöööng

23.05.2014 um 10:46 Uhr

Zitat (Hartmut): "Für den Fall, dass ihr eine Wahlstatistik betreibt, zählt diese (unbekannt bleibende) Stimme mit zur Wahlteilnahme."

Im Grunde genommen kann ja jeder seine "Statistik" so fälschen wie es ihm beliebt. Allerdings erscheint es mir unsinnig, einen zum Zeitpunkt der Wahl nicht vorliegenden Freiumschlag von dem man nicht einmal weiß ob sich darin ein Wahlumschlag und ein Stimmzettel befinden als Wahlteilnahme zu zählen.

S
Samsonxxx

23.05.2014 um 11:02 Uhr

Wir haben den Umschlag und somit die Stimme als UNGÜLTIG gewertet. Die Frage ist nur, was wir halt mit dem Umschlag machen, wir haben da im Gesetz nichts passendes gefunden. Hartmuts Vorschlag hört sich m.M. nach gut an. Wsl. machen wir das dann so.

G
gironimo

23.05.2014 um 11:16 Uhr

Ja - macht es so.

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