Es gibt ja keine dummen Fragen, aber dumme Antworten...
...heisst es ja. Also ergänzen wir die zahlreichen Fragen zur Wahl mal um drei auf.
- In der Wahlurne, bei der Auszählung taucht ein leerer Stimmzettel auf (ohne Kreuz, Kreis und/oder Vermerk - einfach nur leer). Wie und als was ist dieser Stimmzettel zu werten?
- Am Tag der Wahl wird ein Briefwahlumschlag ca. eine halbe Stunde vor Schließung nachweislich am Büro des WV abgegeben. Das Wahllokal, wo der WV zugegen ist, befindet sich aber 35km entfernt. Wie wird mit dem Briefwahlumschlag umgegangen?
- Ein Briefwähler (seine Unterlagen sind bereits beim WV eingetroffen) verstirbt am Tag vor der Wahl traurigerweise im Betrieb. Was geschieht mit den Briefwahlunterlagen?
Community-Antworten (28)
22.01.2010 um 09:12 Uhr
@kölner hier meine Meinung zu deinen Fragen
1.) Stimmzettel ist ungültig und wird als ungültig gewertet 2a.) Wenn der WV eine Frist gesetzt hat, bis wann dieser Briefwahlumschlag spätestens per Post oder persönlich im Büro des WV eingangen bzw. abgegeben worden sein muss und diese Frist überschritten ist , "ungültig". 2b.) Wenn der WV KEINE Frist gesetzt hat, bis wann dieser Briefwahlumschlag spätestens per Post oder persönlich im Büro des WV eingangen bzw. abgegeben worden sein, dann bin ich im Moment überfragt und die Kollegen des Forums helfen dir bestimmt 3.) Diese Stimme wird gezählt, denn im Moment des Wahlvorganges, woduch der Kollege ja seine Stimme abgegeben und damit seinen Willen bekundet hat, war der Kollege noch am Leben..
Gruß Galaxy
22.01.2010 um 09:16 Uhr
Hallo Herr Kölner,
zu1.:Ungültig zu2.:Der WV hat sicher zu stellen das Briefwahlunterlagen die bis zur Schließung eintreffen ins Wahllokal gebracht werden,da muss dann eben die Auszählung später beginnen. zu3.: Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben!!
22.01.2010 um 09:17 Uhr
Zu 1. Stimmzettel wird als ungültig gezählt zu 2. Wahlunterlagen müssen zum Zeitpunkt der Wahl im Wahllokal sein, ergo zu spät, ungültig zu 3. Wenn der Todesfall dem Wahlvorstand bekannt ist Wahlunterlagen vernichten bzw für ungültig erklären, das gleiche trifft auch zu wenn ei n MA 1 Tag vor der Wahl überraschend aus dem Betrieb ausscheidet.
22.01.2010 um 09:27 Uhr
Einfach mal ein Einwurf zur Sache... Ich lehne mich mal hinsichtlich Frage 1 gaaaanz weit aus dem Fenster: Der Stimmzettel zählt als Enthaltung!
22.01.2010 um 09:31 Uhr
@Kölner
Ein Stimmzettel der keine Kennzeichnung enthält ist Ungültig.
Pass auf das du nicht rausfällst
22.01.2010 um 09:37 Uhr
@DocPille Gefallen. Aber...bist Du Dir da sicher?
22.01.2010 um 09:40 Uhr
@Kölner
Jupp,bin mir sicher,beweis mir das Gegenteil
22.01.2010 um 09:44 Uhr
@DocPille Mein Gefühl zählt ja nicht, deswegen ist das mit dem Beweisen so eine Sache. ;-)
Frage andersherum: Kannst Du Deine Behauptung - ausser mit den Diskussionen in z.B. Wahlrecht-Foren - beweisen?
Und noch mehr... Ich halte es für logisch, dass ein leerer Stimmzettel als Enthaltung gewertet wird: Der Wähler hat gewählt (Akt des Wahlganges ist vorgenommen worden) und der Wähler hat seinen Willen bekundet (Kein Kreuzchen gemacht). Er enthält sich! Ich bin gespannt.
22.01.2010 um 09:49 Uhr
@Kölner
OK,dann verweise ich mal auf das Bundeswahlgesetz §39 Absatz1
22.01.2010 um 09:56 Uhr
@DocPille Das habe ich befürchtet... Aber die Abstimmungen, die Wahl, läuft doch gemäß BetrVG und dieses sieht zum Beispiel bei Abstimmungen innerhalb eines Gremiums auch die Enthaltung vor. Jetzt Du!
22.01.2010 um 10:12 Uhr
@Kölner Das habe ich befürchtet...
Aber eine Enthaltung bei einer Abstimmung im Gremium wird mitgezählt wie du weißt als ;dagegen. Wobei eine Enthaltung bei einer schriftlichen Wahl keinen Einfluss auf das Ergebnis hat.
Und ich denke,wenn Enthaltungen gewünscht wären,hätte man dies auf dem Stimmzettel als weitere Auswahlmöglichkeit mit raufgebracht.
Desweiteren steht auch in der WO §11 Absatz4:
(4) Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt oder die andere Angaben als die in Absatz 1 genannten Vorschlagslisten, einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten, sind ungültig
so und nun??
22.01.2010 um 10:15 Uhr
@DocPille Der Wille bei einem abgegebenen Stimmzettel ohne irgendein Merkmal ist aber doch Ausdruck eines Willens! Nämlich: An der Wahl teilzunehmen, aber nicht eine einzige Person gewählt zu haben.
Und die Enthaltung bei einer Abstimmung/Beschluss wird nicht als Stimme 'dagegen' gewertet, sondern der Beschluss hat im Zweifel nicht die Mehrheit erhalten. ;-)
22.01.2010 um 10:22 Uhr
@Kölner
dagegen war schlecht ausgedrückt!
Also ich bleibe wenn ich mich enthalten will bei einer Wahl zu hause,hat denselben Erfolg.
ich bleibe dabei:Ungültig
Da können wir zwei noch ewig diskutieren und kommen nicht weiter
22.01.2010 um 10:25 Uhr
Ich glaube auch dass Kölner Recht hat. Er kann ja dann die Stimmen entsprechend zuordnen. Aber ich habe auch keinen Hinweis auf Enthaltungen gefunden. Nur vom Aussondern der ungültigen Stimmzettel ist die Rede.
22.01.2010 um 10:27 Uhr
@DocPille Dennoch danke ich Dir für Deine Meinung. ;-)
@cheetah Das ist ja auch mal ein Ansatz zur Stützung meiner These...
22.01.2010 um 10:27 Uhr
Die Wahlordnung beinhaltet keine Enthaltungen
22.01.2010 um 10:35 Uhr
@Kölner, und wie ist es mit dem Vererbrecht. ? Bei Freistellungen und dem Gewohnheitsrecht ????
22.01.2010 um 10:47 Uhr
@rainerw Wenn man sich sklavisch an die WO und den darin enthaltenen Wortlaut halten würde, wäre fast jede Wahl zu beanstanden.
22.01.2010 um 10:49 Uhr
@Kölner
Hier nochmal etwas,was durchaus auch auf die Betriebsratswahl zutreffen könnte:
Enthaltungsmöglichkeit bei der Stimmabgabe
Das Bundeswahlgesetz (BWG) und das Europawahlgesetz (EuWG) sehen keine Möglichkeit der Stimmenthaltung bei Bundestags- und Europawahlen vor.
Um zu bekunden, dass man mit keiner Partei einverstanden ist, besteht lediglich die Möglichkeit eine ungültige Stimme abzugeben oder nicht zu wählen. Inhalt und Form des Stimmzettels sind in § 30 BWG und § 45 Bundeswahlordnung bzw. § 15 EuWG und § 38 Europawahlordnung festgelegt.
Das Vorsehen einer Möglichkeit der Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel erscheint nicht sinnvoll. Zu den grundlegenden und unverzichtbaren Prinzipien jedes freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates gehört es, dass das Volk eine Vertretung hat und dass diese Vertretung aus Wahlen hervorgeht und auch wieder durch Wahlen abgelöst wird. Der permanente Prozess der Meinungs- und Willensbildung der Staatsbürger mündet in den Akt der Wahl der Volksvertretung als dem wichtigsten Mitwirkungsrecht in der Demokratie.
Das deutsche Grundgesetz basiert auf dem Gedanken der repräsentativen Demokratie, zu welcher sich der Verfassungsgeber in Artikel 20 Abs. 2, 38 Abs. 1 Grundgesetz bekannt hat. Dies bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volk durch die Wahl von Repräsentanten (Abgeordneten) ausgeübt wird.
Aus der Enthaltung kann kein Wählerwille abgeleitet und kein Repräsentant in den Deutschen Bundestag gewählt werden. Die Konsequenz der Möglichkeit der Stimmenthaltung wären unbesetzte Parlamentssitze nach dem prozentualen Enthaltungsanteil der abgegebenen Stimmen. Dies jedoch würde dem Prinzip der repräsentativen Demokratie widersprechen. Es ist nicht erkennbar, wie durch unbesetzte Parlamentssitze politische Anliegen von Wählern, die sich der Stimme enthalten - sofern überhaupt gemeinsame politische Zielsetzungen vorhanden sind - verwirklicht werden könnten. Zudem würde eine solche Sitzverteilung die Handlungfähigkeit einer jeden Volksvertretung stark gefährden oder sogar unmöglich machen.
Vielleicht kommen wir ja doch noch zusammen
22.01.2010 um 10:53 Uhr
@DocPille Wenn nicht wir BR's oder WV's...wer soll dann endlich mal für frischeren Wind in den Stuben der Legislative einwehen lassen. Zeit zur Änderung! In vielen anderen Ländern ist auf Stimmzetteln auch die Möglichkeit zur Enthaltung gegeben.
22.01.2010 um 10:56 Uhr
@Kölner
Da stimme ich Dir zu , auf gehts zu neuen Ufern
22.01.2010 um 10:58 Uhr
Auf zum ersten durch Enthaltungen gewählten BR
22.01.2010 um 11:36 Uhr
@Kölner Die Frage hieß: wie ist diese Stimme zu bewerten, und nicht wie Könnte ich sie bewerten.
22.01.2010 um 11:50 Uhr
@rainerw Also macht der WV einen Fehler, wenn er den Stimmzettel als Wahlenthaltung wertet?
22.01.2010 um 11:54 Uhr
@Kölner Um bei unserer These zu bleiben: Er hat einen gültigen Stimmzettel der keine zählbare Stimme enthält. Damit kein Fehler
22.01.2010 um 11:56 Uhr
Meinem rechtsverständnis nach ja Aber du kennst mich ja, da werde ich noch wühlen.
22.01.2010 um 12:28 Uhr
Man könnte natürlich abweichend von der These "Enthaltung" die Aussage im Kittner §11WO Randnummer 12 heranziehen und behaupten daß der Stimmzettel ungültig sei, weil er ein besonderes Merkmal hat: nämlich keinen Eintrag
22.01.2010 um 13:30 Uhr
Nichtwählen würde ich als Enthaltung zählen!
Verwandte Themen
Arbeitgeber erstellt (vorsätzlich) falsche Mitarbeiterliste
ÄlterHallo ins Forum, bin neu hier und in der Materie, als bitte keine dummen Kommentare wegen meiner evtl. dummen Fragen ;-) Wir führen gerade erstmalig eine BR-Wahl durch. Der Arbeitgeber hat uns ein
Pause - bei 6 Std. täglicher Arbeitszeit?
ÄlterIch bin als S hwerbehinderter gastgewerblicher Mitarbeiter in der Küche eines Fast-Food-Restaurants, arbeite dort 6 Std., bekomme eine Pause, obwohl mir die gar nicht zusteht, mir wird aber trotzdem g
Bitte um Hilfe - Das Managment hat mündliche Äusserungen gemacht, dass einer der Gründe für die Kündigung die Gründung des BR ist
ÄlterHallo, wie immer hat jemand eine Frage, wobei es sich schon um etwas mehr handelt und ich bitte um Verständnis das ich namen oder sonstiges Anonym schreibe. Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca.
Umstrukturierung/Neuorganisation Gebiete
ÄlterNein. Nur einen Betriebsrat. @Zappelmann: Danke für die Antwort. Nur ist diese nicht zielführend. Wenn man wie wir neu sind, gibt es keine dummen Fragen!!! Hallo, unsere Fir
AG gegen BR
ÄlterWir sind's mal wieder... (mit vielleicht "dummen" Fragen, aber unsere 1. Schulung ist leider erst im November)... Die Attacken seitens des AG gegen unseren BR werden immer heftiger: AG versuc