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Auswahl der § zur Stützung! Schwarm Wissen gefragt!

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AnqieTy
Sep 2022 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich brauch mal eure Hilfe!

Wir haben bei uns zwei Spaßvögel (AL Dispo) & (AL Prod.), die beiden haben gut Laune darin zu tun und zu lassen was sie möchten. Unsere Geschäftsführung sieht das was sie tuen leider nicht wirklich als Problem an, weil die haben es ja schon immer so gemacht.

Wir streiten täglich, wirklich täglich über die Arbeitsweise dieser beiden Herren!

Nun wollen wir uns etwas expliziter in die Produktion reinhängen um den beiden auf dem professionellen Weg das Handwerk zu legen!

Um es an einem Beispiel einmal kurz fest zu machen: Der Dispo Chef entscheidet einfach ein zu produzierendes Teil nicht Zeichnungskonform herstellen zu lassen ohne den Kunden zu informieren.

Solche Späße können uns mal ganz schnell das Genick brechen, deswegen suchen wir nach den genauen Paragraphen die wir benutzen können um uns fest in die Produktionsmaterie einbinden zu lassen. Ergo möchten wir Beispielweise an dem E-Mail Verkehr teilnehmen in dem alle Prozessbeteiligten hinsichtlich der zu produzierenden Teile mitwirken.

Habt ihr Tipps oder vielleicht sogar das selbe Problem?

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Community-Antworten (26)

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rtjum

13.09.2022 um 10:19 Uhr

Die reine Führung des Unternehmens ist erstmal Sache der Geschäftsleitung und wenn die den ALs ihren Spaß nicht nehmen will habt ihr da grundsätzlich nichts mitzukamellen.

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RudiRadeberger

13.09.2022 um 10:29 Uhr

Das ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Der Betriebsrat hat andere Aufgaben.

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AnqieTy

13.09.2022 um 10:52 Uhr

Und da bin ich voll bei euch, nur leider treiben die unser Unternehmen grade mit Ihren Aktionen in eine Krise und es wird von oben einfach nicht gesehen.

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rtjum

13.09.2022 um 10:53 Uhr

wenn ihr das beweisen könnt dann solltet ihr das direkt mit der GF aufnehmen, evtl. ist denen das in diesem Ausmaß tatsächlich nicht bewußt.

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Relfe

13.09.2022 um 10:59 Uhr

ein AG ist nicht verpflichtet Gewinn zu machen, somit kann er auch eine "Krise" bewußt forcieren. Solange er seine Verpflichtungen gegenüber den MA einhält, kann der BR nichts machen, außer mit der GF sprechen.

A
AnqieTy

13.09.2022 um 11:31 Uhr

Ja und das tun wir wirklich jeden Tag, es ist wirklich sehr frustrierend.

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celestro

13.09.2022 um 12:18 Uhr

Ihr (der BR) solltet Euch mit einem Rechtsanwalt beraten.

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AnqieTy

13.09.2022 um 12:22 Uhr

Ja celestro, dass auch mittlerweile der einzige Ausweg den wir noch sehen.

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Catweazle

13.09.2022 um 12:33 Uhr

Den RA wird der Arbeitgeber wohl eher nicht bezahlen müssen.

M
Muschelschubser

13.09.2022 um 13:01 Uhr

Vielleicht etwas weit hergeholt, aber wie sähe es mit einer Störung des Betriebsfriedens aus?

Immerhin beschreibt der Betriebsfrieden ein störungsfreies und gesundes Verhältnis zwischen AG/AN bzw. AN untereinander.

Zwar wird bei Störung des Betriebsfriedens zuerst an Mobbing, Diskriminierung etc. gedacht.

Wenn jedoch eine Führungskraft gegen die Pflichten seines Arbeitsvertrags verstößt, oder Dienstanweisungen bewusst missachtet, und die Auswirkungen daraus die übrigen Beschäftigten stark betreffen könnten (Adressat von Reklamationen und Beschwerden, wirtschaftliche Folgen...), kann das m.E. durchaus als Störung des Betriebsfriedens interpretiert werden.

Aber ob das genug ist, um als BR einzugreifen?

Leider ist die Störung des Betriebsfriedens rechtlich nicht sehr detailliert beschrieben, jedoch könnte man sich §74 Abs. 2 Satz 2 mal anschauen und auf evtl. passende Kommentare prüfen.

Zwar muss hier grundsätzlich der AG als Mediator zwischen den betroffenen Parteien tätig werden, was der BR hier ja auch bisher erfolglos herbeizuführen versucht. Aber da dies nicht fruchtet, kann ich die Gedanken des BR nachvollziehen, welche Schritte man hier noch gehen könnte.

Da dies kein klassischer Grund für ein Eingreifen nach §104 BetrVG ist, kämen ggf. noch die Beschwerdemöglichkeiten nach §84 oder §85 BetrVG in Betracht, sofern es Beschäftigte gibt, die eine Benachteiligung durch das Verhalten der Vorgesetzten sehen und einen begründeten Verdacht äußern können.

Der BR müsste den Sachverhalt dann mit der GL behandeln. Das mag auf dem ersten Blick keinen Unterschied machen - aus den losen Hinweisen an die GL würde man allerdings ein rechtlich geregeltes Eskalationsverfahren initiieren und somit ggf. etwas Nachdruck erzeugen.

Vielleicht ist das alles ein wenig vage und konstruiert, aber das sind die einzigen Anknüpfpunkte, die mir überhaupt für den BR einfallen würden.

Ansonsten handelt es sich wohl in der Tat um betriebsinterne Abläufe, die den BR grundsätzlich erstmal nicht tangieren.

Vielleicht kann ein Arbeitsrechtler ähnliche Gedanken mal sortieren und bewerten.

C
celestro

13.09.2022 um 13:02 Uhr

"Den RA wird der Arbeitgeber wohl eher nicht bezahlen müssen."

Und wieso nicht?

A
AnqieTy

13.09.2022 um 13:14 Uhr

Aufgrund der Fehlentscheidungen der genannten AL kommt es schon dazu, dass sich die untere Ebene aufgrund der Fehlentscheidungen ständig streitet und anschreit. Die einen wollen diesen "ominösen" Weg mitgehen, weil war bisher immer in Ordnung und die anderen sagen, Nö nicht mit uns. Also eine Störung ist definitiv vorhanden!

C
Catweazle

13.09.2022 um 13:40 Uhr

Die Störung des Betriebsfriedens muss aber immer gesetzwidrig sein. Nachzulesen in § 104 BetrVG. Der Arbeitgeber kann abmahnen oder kündigen muss es aber nicht. Der BR hat keine nennenswerte Möglichkeiten etwas zu ändern.

C
celestro

13.09.2022 um 13:53 Uhr

"Nachzulesen in § 104 BetrVG."

das steht da aber nicht ... ;-)

Zitat: "durch gesetzwidriges Verhalten ODER durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze"

R
Relfe

13.09.2022 um 14:01 Uhr

"Aufgrund der Fehlentscheidungen der genannten AL kommt es schon dazu, dass sich die untere Ebene aufgrund der Fehlentscheidungen ständig streitet und anschreit. Die einen wollen diesen "ominösen" Weg mitgehen, weil war bisher immer in Ordnung und die anderen sagen, Nö nicht mit uns. Also eine Störung ist definitiv vorhanden! "

ganz dünnes Eis --> wenn der AG das Verhalten der zwei AL billigt oder ggf. sogar angeordnet hat, dann ist das eine "Arbeitsanweisung", der müssen sich erstmal alle nachkommen (solange nicht gesetz- oder sittenwidrig) Der AG kann auch die MA abmahnen die sich nicht an Arbeitsanweisungen halten und somit die Störung verursachen.

Ihr müßt als erstes klären, wer den überhaupt gegen die Anweisungen oder Interessen des AG handelt, solange das nicht geklärt ist, läßt sich auch nicht beurteilen wer der "Störenfried" ist.

Mach dich frei von der Annahme, das der BR die wirtschaftlichen Ziele des AG oder des Betriebes festlegt, das macht der AG

R
RudiRadeberger

13.09.2022 um 14:02 Uhr

"Um es an einem Beispiel einmal kurz fest zu machen: Der Dispo Chef entscheidet einfach ein zu produzierendes Teil nicht Zeichnungskonform herstellen zu lassen ohne den Kunden zu informieren."

Wo ist hier die Störung des Betriebsfriedens? Mieses Qualitätsmanagement ist Sache des AG und eine unternehmerische Entscheidung. Wenn man den Bogen überspannen will, liegt hier vielleicht Betrug am Kunden vor. Auch kein BR Thema.

C
celestro

13.09.2022 um 14:07 Uhr

"Mieses Qualitätsmanagement ist Sache des AG"

Wenn jemand "absichtlich" ein Teil falsch herstellt, hat das "was" mit Qualitätsmanagement zu tun?

C
Catweazle

13.09.2022 um 14:08 Uhr

Der 75er ist auch ein Gesetz. Aber der trifft hier nicht zu. Es wird kein Arbeitnehmer in irgendeiner Weise beeinträchtigt. Er wird lediglich Anstoß auf die Arbeitsweise einzelner Mitarbeiter genommen.

R
RudiRadeberger

13.09.2022 um 14:21 Uhr

"Wenn jemand "absichtlich" ein Teil falsch herstellt, hat das "was" mit Qualitätsmanagement zu tun?"

Damit ist nicht die Herstellung gemeint, sondern die Duldung derselben durch die GF. Wenn das Teil absichtlich falsch hergestellt wird, also nicht die gewünschte QUALITÄT hat und das MANAGEMENT, also der Umgang damit, sich auf Duldung durch die GF beschränkt, dann ist das unternehmerisch schwach - aber keine Störung d. Betriebsfriedens.

E
enigmathika

13.09.2022 um 14:29 Uhr

"Nun wollen wir uns etwas expliziter in die Produktion reinhängen um den beiden auf dem professionellen Weg das Handwerk zu legen!"

Sorry, aber das ist tatsächlich nicht Eure Aufgabe. Wenn die Kunden offenbar zufrieden sind, wird auch der Chef nichts unternehmen.

" deswegen suchen wir nach den genauen Paragraphen die wir benutzen können um uns fest in die Produktionsmaterie einbinden zu lassen. Ergo möchten wir Beispielweise an dem E-Mail Verkehr teilnehmen in dem alle Prozessbeteiligten hinsichtlich der zu produzierenden Teile mitwirken."

Solche Paragraphen werdet Ihr im Betriebsverfassungsgesetz nicht finden.

M
Muschelschubser

13.09.2022 um 14:30 Uhr

@Catweazle

§104 BetrVG behandelt aber lediglich eine Entlassung des Störenfrieds.

Eine Störung des Betriebsfriedens kann schon durch weniger ausgelöst werden, nur dass dann eben eine Entlassung ggf. noch nicht zweckmäßig wäre.

Es gibt viele mildere Beispiele für eine Störung des Betriebsfriedens - was die Lage aber verkompliziert, weil sie z.T. so weich formuliert sind, dass sie schlecht für weitere Schritte zu greifen sind.

Ich frage mich in dem Zusammenhang gerade, ob allein eine Billigung des Verhaltens durch den AG bereits die Prüfung von §74 Abs. 2 rechtfertigen würde?

Auf jeden Fall blieben die Beschwerdemöglichkeiten für mich aber ein Thema.

C
Catweazle

13.09.2022 um 15:52 Uhr

Der 104er ist die einzige Handlungsgrundlage für den BR. Wie kann denn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden stören wenn er eine Leistung erbringt mit der der Arbeitgeber einverstanden ist? Wem das nicht gefällt hat eben ein Problem und muss damit leben.

R
Relfe

13.09.2022 um 15:55 Uhr

mit dem §104 wäre ich vorsichtig, ich wiederhole mich da gerne: stellt erstmal fest wer den der Störenfried ist? nicht das der AG dann klarstellt: die AL machen was sie sollen, die anderen sind die Störenfriede und er wendet dann den §104 an gem BR, nur auf andere AN

und hierzu "Ergo möchten wir Beispielweise an dem E-Mail Verkehr teilnehmen in dem alle Prozessbeteiligten hinsichtlich der zu produzierenden Teile mitwirken. "

Produktionsüberwachung und nun sicher keine Aufgabe des BR

A
AnqieTy

13.09.2022 um 16:17 Uhr

Ich möchte keine Produktionsüberwachung machen, uns geht es darum die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu schützen! Ihr verhalten gefährdet diese Arbeitsplätze, ich kann mir weiß Gott besseres vorstellen!

Seit dem wir BR sind, schlagen wir uns mit dieser Riege von selbsterzogenen Ignoranten rum, dass einzige was die interessiert ist, dass ihr Firmenwagen immer der neuste ist!

Ich will hier keine Arbeit machen, die ich nicht machen muss aber ich will die Arbeitsplätze der Mitarbeiter erhalten und schützen, deswegen bin ich Betriebsrat geworden!

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Relfe

13.09.2022 um 16:26 Uhr

"Ich will hier keine Arbeit machen, die ich nicht machen muss aber ich will die Arbeitsplätze der Mitarbeiter erhalten und schützen, deswegen bin ich Betriebsrat geworden! "

kannst Du gar nicht, da Du keine Arbeitsplätze zur Verfügung stellst. Das sind die Arbeitsplätze des AG und wenn der "keinen Bock" hat die Arbeitsplätze zu erhalten, dann schafft er sie eben ab. "Arbeitsplätze erhalten" bedeutet immer, den AG zu überzeugen, das er das auch will.

Betriebsräte schaffen keine Arbeitsplätze, sie schaffen keine Arbeitsplätze ab und sie erhalten keine Arbeitsplätze. Betriebsräte sind für die vorhandenen MA zuständig, nicht für die Arbeitsplätze.

Fokussier dich mal neu: weg von den AL, hin zum AG und überzeuge ihn, das es anders besser für ihn als AG (das wäre mein Tipp in der Situation)

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DummerHund

14.09.2022 um 07:08 Uhr

Ich denke die Antwort auf deine Frage hast du dir selbst schon gegeben. " Unsere Geschäftsführung sieht das was sie tuen leider nicht wirklich als Problem an, weil die haben es ja schon immer so gemacht." Damit ist der Drops eigentlich schon gegessen. Es gibt zwar ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitsabläufen; dieses aber nur in Extremfällen, aber nur wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden, § 91 BetrVG. Mit ganz viel Augenzwinken könnte man sagen ihr habt ein Unterrichtungsrecht, so das ihr mit dem AG nach § 90 BetrVG darüber beraten. Ob aber nun die Tatsache das die Beiden etwas anders Zeichnen lassen wie ursprünglich vorgesehen oder üblich eine Änderung des Arbeitsablaufes sind wage ich zu bezweifeln. Von daher vergesst auch die Sache mit den Mails und geht wieder zu euer eigentlichen Aufgabe über.

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