Erstellt am 26.04.2010 um 14:12 Uhr von rainerw
Rechtlich ist das i.O. Hilft dem MA aber nichts hinsichtlich der Kündigungsschutzklage.
Auch ein besonderer Kündigungsschutz entfällt hier; oder besser gesagt ist gar nicht erst vorhanden.
Erstellt am 26.04.2010 um 14:25 Uhr von erwin
rainerw/ IhmBoot
grundsätzliche Zustimmung, betreffend des Kündgungsschutzes, wenn die Kandidatur nach Zugang der Kündigung erfolgte. Erfolgt die Kandidatir vor Zugang der Kündigung besteht Kündigungsschutz als Wahlbewerber 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Weird er gewählt, ist er in der Mandatsausübung nach Ablauf der Kündigungsfrist gehindert sofern er Kündigungsschutzklage erhoben hat. Wird der Klage stattgegeben, ist dei Verhinderung nicht mehr gegeben und er kann sein Mandat wahrnehmen.
Eine Kandidatur könnte auch auf eine vom AG angebotenen Abfindung sich auswirken.
Erstellt am 26.04.2010 um 14:53 Uhr von rainerw
@erwin
bin in meiner Antwort davon ausgegengen das er schon das Kündigungsschreiben erhalten hat, weil IhmBoot schrieb "gekündigt wurde". Ansonsten bin ich bei Dir.
Erstellt am 26.04.2010 um 15:13 Uhr von erwin
rainerw
das von Dir keine nicht nachvollziehbare Aussagen kämen könnte ich mir auch nicht vorstellen.
Es ist she oft aus den Fragen auch nicht genau erkennbar was liegt vor, was will er
schönen Tag noch!
:-))