Kann der AG anfechten?
Folgendes bei uns: Unsere BR-Wahl war wohl nicht ganz glatt gelaufen, es fehlten einige Personen auf der Wahlliste, zudem wurden Stützunterschriften gewertet, obwohl nachträglich neue Kandidaten hinzukamen.
Im Monatsgespräch hat jetzt der AG angekündigt prüfen zu lassen, ob ER die Wahl deshalb anfechten kann. Nach seiner Argumentation ist nur ein korrekt gewählter BR für ihn bindend und das bezweifelt er nun.
Wie wären die Konsequenzen? Im schlimmsten Falle ja BR-lose Zeit und er kann schalten und walten nach Belieben?
Wie lang ist die Frist zur Anfechtung?
Community-Antworten (2)
22.05.2014 um 15:45 Uhr
Anfechtungsfrist: 2 Wochen nach bekanntgabe des gewählten Betriebsrats.
Fehlende Leute auf der Wählerliste ist kein Grund, sie wurde ja zwei Wochen ausgehängt wo man sich nachtragen lassen konnte falls man fehlte.
Vorallem kommt die Wählerliste ja von der Perso, da würde es eher in die Richtung gehen, dass der AG die Wahl bewusst, ich sag jetzt mal manipulierte oder falsche Angaben gemacht hat. Außer ihr habt hier grobe Fehler gemacht, glaub ich aber nicht so wie es sich anhört.
Mit den Stützunterschriften kann man so nicht beurteilen mit den Infos von dir.
Mit einem Vermerk auf der Wahlvorschlagsliste, Die Bewerber zählen auch als Stützunterschriften wäre diese Frage hinfällig.
Wenn die Anzahl der Stützunterschriften OK war, denke ich nicht das ein Richter deswegen die Wahl für ungültig erklärt. Personen oder Listenwahl?
Ich denke nach den Infos von dir, dass der AG dies ruhig prüfen kann und kein Erfolg hat, so lang das alle Fehler sind die du aufgezählt hast..
Letztlich entscheidet allerdings der Richter.
Schaut aber eher schlecht aus für AG (meine Meinung)
Konsequenzen: Neu Wahlen
22.05.2014 um 16:23 Uhr
Also der AG kann die Wahl natürlich anfechten aber bis zum rechtskräftigen Urteil seid Ihr der Betriebsrat und er kann nicht machen was er will! Das dauert erst mal :-) in dieser Zeit würde ich mich z.B. mit der Gewerkschaft oder Rechtsanwalt kurz schliessen ob es ratsam wäre komplett zurück zutreten und Neuwahlen einzuleiten. Diesmal aber mit einem gescheiten / geschulten Wahlvorstand
Frist für die Anfechtung sind zwei Wochen von der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
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