Erstellt am 22.05.2014 um 13:45 Uhr von martinez
Anfechtungsfrist:
2 Wochen nach bekanntgabe des gewählten Betriebsrats.
Fehlende Leute auf der Wählerliste ist kein Grund, sie wurde ja zwei Wochen ausgehängt wo man sich nachtragen lassen konnte falls man fehlte.
Vorallem kommt die Wählerliste ja von der Perso, da würde es eher in die Richtung gehen, dass der AG die Wahl bewusst, ich sag jetzt mal manipulierte oder falsche Angaben gemacht hat.
Außer ihr habt hier grobe Fehler gemacht, glaub ich aber nicht so wie es sich anhört.
Mit den Stützunterschriften kann man so nicht beurteilen mit den Infos von dir.
Mit einem Vermerk auf der Wahlvorschlagsliste, Die Bewerber zählen auch als Stützunterschriften wäre diese Frage hinfällig.
Wenn die Anzahl der Stützunterschriften OK war, denke ich nicht das ein Richter deswegen die Wahl für ungültig erklärt.
Personen oder Listenwahl?
Ich denke nach den Infos von dir, dass der AG dies ruhig prüfen kann und kein Erfolg hat, so lang das alle Fehler sind die du aufgezählt hast..
Letztlich entscheidet allerdings der Richter.
Schaut aber eher schlecht aus für AG (meine Meinung)
Konsequenzen: Neu Wahlen
Erstellt am 22.05.2014 um 14:23 Uhr von moreno
Also der AG kann die Wahl natürlich anfechten aber bis zum rechtskräftigen Urteil seid Ihr der Betriebsrat und er kann nicht machen was er will!
Das dauert erst mal :-) in dieser Zeit würde ich mich z.B. mit der Gewerkschaft oder Rechtsanwalt kurz schliessen ob es ratsam wäre komplett zurück zutreten und Neuwahlen einzuleiten. Diesmal aber mit einem gescheiten / geschulten Wahlvorstand
Frist für die Anfechtung sind zwei Wochen von der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.