Androhung zur Wahlanfechtung - wer kann wann anfechten?
Hallo Ihr Lieben, unser GF hat die Wählerliste beanstandet(obwohl ihm als leitend. Angestellen kein Einspruch zusteht). Er droht, das er die Wahl anfechten wird, falls die Liste nicht korrigiert wird. Kann er nach dem Wahltag die Wahl, auf Grund einer seiner Meinung nach falschen Wählerliste, anfechten? Oder ist nach Ablauf der Einspruchsfrist von 2 Wochen gegen die Wählerliste der Zug für ihn abgefahren? Gruß Beatrice
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 13:31 Uhr
Hallo bea, der AG kann seiner Meinung nach rechtswidrige Maßnahmen des WV vor dem Arbeitsgericht angreifen und nach der Wahl diese anfechten. Der WV sollte aber "Einsprüche" des AG zum Anlass nehmen, von sich aus die Richtigkeit der Wählerliste zu überprüfen.
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