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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Wahl neu ausschreiben bzw. anfechten

M
monmich
Nov 2016 bearbeitet

Kann man eine BR-Wahl stoppen wenn man nicht in der Wahlliste geführt wurde. Konkret: Habe mich bereits im Dezember 13 beim voraussichtichen Wahlvorsitzendem angemeldet nach dem er eine Schulung wegen der Wahl gemacht hatte. Im BR wurde am 5.1.14 der Wahlvorsitzende bestätigt. Nun War ich wärend der Meldefrist krank, die ankündigung wann und wie die Wahliaten ausliegen war mir nicht genau bekannt. Wärend meiner 3 wöchigen Krankheit wurden nun die Wahlisten und Eintagungen durchgeführt und abgeschlossen. Der Wahlvorstand behauptet das er von meiner kandidatur nichts wusste und ich mich im übrigen hätte selber kümmern müssen. Besteht nun eine Nachmeldefrist, bzw. kann man nun die Wahl anfechten da mir die genauen tERMINE NICHT BEKANNT WAREN

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Community-Antworten (16)

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Oblatixx

09.03.2014 um 14:07 Uhr

Ich würde mal sagen, das ist gelaufen. In vier Jahren gehts wieder von vorne los ...

P
Pjöööng

09.03.2014 um 14:43 Uhr

Zitat (monmich): "Der Wahlvorstand behauptet das er von meiner kandidatur nichts wusste "

Du hast doch auch gar nicht kandidiert?!

F
Farce

09.03.2014 um 15:13 Uhr

Das würde ich jetzt aber einwenig differenzierter sehen.

Hier liegt durchaus ein Vergehen des WV vor, der auch zu einer Anfechtung führen könnte.

Hier gelten, wie bei einem wegen Krankheit Abwesenden, generell die gleichen Grundsätze wie bei einer Briefwahl.

D. h., dass ein WO hier schon von Amtswegen hätte tätig werden müssen wenn ihm bekannt ist, dass ein Wahlberechtigter Nachteile erleiden kann oder gar die Möglichkeit der Bewerbung genommen wurde, wenn er von der Einleitung der Wahl keine Kenntnis erhält. Er hätte den hier Betroffenen über die Einleitung der Wahl informieren müssen. Da er dieses unterlassen hat, liegt hier ein Verstoß des WV vor.

Da er wohl auch ein passives Wahlrecht hat und ev. auch die Möglichkeit bestünde gewählt zu werden, würde sich hier dann auch ein anderes Wahlergebnis ergeben.

Zumindest nach meiner Auffassung wurde hier eine grundsätzliche Wahlvorschrift verletzt, die durchaus zu einer erfolgreichen Anfechtung nach § 19 BetrVG führen könnte.

Zu den Grundsätzen siehe: BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 – hier geht es zwar um Betriebsstellen, was aber auch für einzelne zutreffen kann.

M
monmich

09.03.2014 um 15:36 Uhr

Hallo Farce,

da ich ja noch Mitglied im BR bin, könnte man durchaus davon ausgehen das der WV davon kenntnis hat. wie ja so manchmal üblich sind ausgerechnet zwei von den drei WV´s ebenfalls im BR und nicht sonderlich glücklich über mein vorhanden sein.

Ich denke mit dieser Antwort sehe ich ebenfalls Chancen.

T
tommyh

09.03.2014 um 16:11 Uhr

Bedeutung Farce: Nichts sagendes Getue :-) also nicht zu früh freuen!

K
Kölner

09.03.2014 um 16:22 Uhr

Null Chance. Sehe es wie tommyh. Lass dir nicht Hoffnung machen, wo keine ist.

N
newlady

09.03.2014 um 16:33 Uhr

Ich möchte ja nicht anzweifeln, was Du geschrieben hast;BR setzt Wahlvorstand ein. Du wusstet das WV-Vorsitzende zur Schulung zgl. Wahl war. Du warst 3 Wochen krank - aber mal ganz ehrlich: Und Du hast nichts - rein gar nichts mitgekommen? Wahlanfechtung ist hier wohl mehr wie fraglich.

F
Farce

09.03.2014 um 16:59 Uhr

@ monmich Die Darstellung meiner Sichtweise bedeutet jetzt aber nicht zwangsläufig, dass man es auch so machen muss. Meistens ist es aussichtsreicher, ein großes Übel mit einem kleinen zu korrigieren.

Man sollte es eigentlich nicht, auch ich dürfte es eigentlich nicht empfehlen, mache es aber dennoch immer öfter.

Einmal unterstellt die Wahl wäre anfechtbar und bei einer Klage bestünde auch die Gefahr, dass die Nichtigkeit festgestellt würde.

Meine Aufgabe wäre es jetzt, dieses dem WV auch so vor Augen zu führen, dass er hier nach jeden Strohhalm, der zur Rettung beitragen könnte, greifen würde.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Die jede für sich eine unterschiedliche Gewichtung hat.

Die 1. wäre: Alles so Laufen lassen und die ev. Nichtigkeit in Kauf nehmen, um dann ev. neu Wählen zu müssen. Die 2. wäre: Eine Korrektur vornehmen (was ab einem bestimmten Zeitpunkt ja auch ein Verstoß ist) und die verspätete Bewerbung akzeptieren. Mit der Gefahr einer Anfechtung, die dann aber wahrscheinlich nicht zu einer Nichtigkeit führen wird.

Der WV könnte sich dann auch auf seiner durchgehenden Korrekturverpflichtung berufen, wenn hierdurch die Durchführung der Wahl sichergestellt wird.

Auch beim Wahlausgang kann eine unterschiedliche Gewichtung vorliegen.

Im ersten Fall wird nicht nur dem Betroffenen die Möglichkeit ev. gewählt zu werden genommen, sondern auch den Wählern wird hier eine zusätzliche Wahlmöglichkeit entzogen.

Im zweiten Fall würde dann dieses nicht mehr bestehen. Hier würde eine zwar nicht ganz formell korrekt getroffene Entscheidung eines WV dazu führen, dass eben genau die hier geforderte Entscheidungsfreiheit (Wahlmöglichkeit) besteht und auch kein, bereits im Vorfeld beeinflussbares, Ergebnis entstehen kann.

Da durch diese Handlung des WV die Wahl nicht beeinflusst wurde, dürfte es schwer werden, hier dann einen Anfechtungsgrund, der zur Nichtigkeit führen könnte, zu finden.

Wie gesagt, das ist zwar nicht die feine Art, aber oftmals die Zielführendere.

W
wischwasch

09.03.2014 um 17:58 Uhr

Farce - Am Besten stellst Du Dich monmich zur Verfügung, ihn/sie vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.

Ich bin der Meinung - daraus wird nichts. Ein BR-Mitglied, das nichts weiss - weder wo das Wahlausschreiben hängt, noch das nicht der WV sondern der Kandidat selber dafür sorgen muss, dass er kandidieren kann (Liste erstellen, Stützunterschriften sammeln....) -

Nur dem WV sagen: "Hallo ich kandidiere". Das klappt so und so nicht.

N
nicoline

09.03.2014 um 17:59 Uhr

Habe mich bereits im Dezember 13 beim voraussichtichen Wahlvorsitzendem angemeldet nach dem er eine Schulung wegen der Wahl gemacht hatte. Wofür hast Du Dich angemeldet?

Im BR wurde am 5.1.14 der Wahlvorsitzende bestätigt. Dir war also bekannt, dass es einen WV gibt und wer es ist. Dir war auch bekannt, dass eine BR Wahl ansteht, so,wie ich es verstanden habe.

Nun War ich wärend der Meldefrist krank, die ankündigung wann und wie die Wahliaten ausliegen war mir nicht genau bekannt. Dir war also mindestens bekannt, das die Frist läuft, wenn auch nicht genau!

Der Wahlvorstand behauptet das er von meiner kandidatur nichts wusste und ich mich im übrigen hätte selber kümmern müssen. Das sehe ich ganz genau so. Hast Du im Koma gelegen während der drei Wochen Deiner Krankheit? Hast Du ein Telefon? Wie ernst war es Dir mit der Kandidatur? Glaubst Du wirklich, dass der WV Dir hinterherlaufen muss, damit Du kandidieren kannst?

Besteht nun eine Nachmeldefrist Nein!

*kann man nun die Wahl anfechten * Ich sage NEIN!

da ich ja noch Mitglied im BR bin, könnte man durchaus davon ausgehen das der WV davon kenntnis hat. wie ja so manchmal üblich sind ausgerechnet zwei von den drei WV´s ebenfalls im BR und nicht sonderlich glücklich über mein vorhanden sein. Um so mehr hättest Du wissen müssen, wie man sich verhält, um kandidieren zu können. Wie gesagt, es gibt Telefone und selbst wenn man krank ist besteht die Möglichkeit, kurz im Betrieb aufzutauchen um zu regeln, was zu regeln ist in so einem Fall.

@Farce Hier gelten, wie bei einem wegen Krankheit Abwesenden, generell die gleichen Grundsätze wie bei einer Briefwahl. Welche Grundsätze meinst Du und wo in der Wahlordnung stehen diese in Bezug auf durch Krankheit abwesende Beschäftigte?

M
monmich

09.03.2014 um 18:27 Uhr

Hallo Leute, hätte nicht gedacht das mein Problem doch solch kontroversen Diskusionen auslöst. Ja es ist schon komisch das man einiges nicht mit bekommt, aber dazu sollte ich noch sagen das ich eine OP hatte und in dieser Zeit tatsächlich keine Info über die genauen Termine hatte. In den BR - Sitzungen wurde auch nur benannt das es demnächst stattfinden soll. Habe seit ich wieder in der Firma bin auch nochmal alle Protokolle dazu durch gesehen und man glaubt es kaum aber keine genaueren Terminangaben zu finden.

Hier sei noch ein Dank meinerseits zu all Euren Beiträgen gesagt.

N
nicoline

09.03.2014 um 18:54 Uhr

Hallo Leute, hätte nicht gedacht das mein Problem doch solch kontroversen Diskusionen auslöst. Tja, das ist ein Diskussionsforum hier, sind Diskussionen nicht immer irgendwie kontrovers?

aber dazu sollte ich noch sagen das ich eine OP hatte und in dieser Zeit tatsächlich keine Info über die genauen Termine hatte. Ich hoffe, es geht Dir wieder gut, aber, bei allem Verstänsnis und Wohlwollen, wenn Du insgesamt nur 3 Wochen krank warst, kann die OP nicht als Ausrede herangezogen werden, sich nicht selbst kümmern zu können, wenn man es denn wirklich will!

In den BR - Sitzungen wurde auch nur benannt das es demnächst stattfinden soll. Tja, warum sollte der BR mehr wissen müssen, als alle anderen Beschäftigten, die den Wahltermin erst mit dem Wahlausschreiben erfahren?

Habe seit ich wieder in der Firma bin auch nochmal alle Protokolle dazu durch gesehen und man glaubt es kaum aber keine genaueren Terminangaben zu finden. Welche Protokolle denn?

T
tommyh

09.03.2014 um 19:04 Uhr

Wieso kontrovers? Ausser dem unsäglichen Geleier von Farce haben doch alle ganz klar gesagt : Pech gehabt und in vier Jahren besser aufpassen!

M
monmich

09.03.2014 um 19:06 Uhr

Hallo Nicoline,

ich sprche von den Sitzungsprotokollen der BR-Sitzungen. Ich meine schon das der BR die Termine im Protokall vermerken sollte, nicht vorher aber zumindest rechtzeitig. Wenn man nicht vor Ort ist, ist es schwierig die entsprechenden zeitlich wichtigen Infos zu bekommen.

Zum Zeilichen verlauf mal noch einige Daten. OP Termin 6.2.; Wahlaushang 10.2. Info über E-Mail an Mitarbeiter 13.2. ohne Anhang der Wahlordnung; Schließtermin der Kandidatenliste 24.2.; Wiederaufnahme meiner Tätigkeit am 27.2.; Info an mici erfolgte zu keiner Zeit. Wäre eine Info an mich in irgendeiner Weise gekommen hätte ich bestimmt einen Weg gefunden mich entsprechen zu verhalten.

F
Farce

09.03.2014 um 19:09 Uhr

@Tommyh Wenn ich keine Anhnung habe und außer dämlichen Gelaber nichts zu bieten habe, würde ich die Fliege machen und andere nicht mit meiner dämlichkeit belasten.

@nicoline

Natürlich kann man es auch so sehen, wie du es hier beschreibst. Aber letztlich wissen wir dies nicht genau.

Da aber die Frage selbst schon etwas konfus ist und den Verdacht auf fehlende Grundlagenkenntnisse nicht gerade verdrängt, macht es aus meiner Sicht eher keinen Sinn, sich hier belehrend zu äußern. Von daher gehe ich lieber auf die rechtlichen Möglichkeiten ein, wenn denn welche bestehen. Und das dies hier der Fall sein könnte, habe ich ja versucht aufzuzeigen.

Hier solltest du aber auch unterscheiden, zwischen der Pflicht eines WV und der Pflicht eines AU AN über die Kenntniserlangung terminlicher betrieblicher Abläufe. Von einem AN kann nicht verlangt werden, dass er sich während einer AU über terminliche Abläufe kundig macht, die vorher noch nicht feststanden. Von einem WV kann man aber sehr wohl erwarten, dass er eine AU berücksichtigt und die hier bestehende Gefahr einen Fehler zu machen nicht einfach ignoriert.

Bezüglich der hier anzuwendenden Grundsätze ist es doch eigentlich ganz einfach.

Auch für eine WV besteht ein generelles Benachteiligungsverbot. Und dass die Grundsätze die an einen WV hinsichtlich der Briefwahl gestellt werden, hier auch greifen, dürfte eigentlich nicht strittig sein. Auch diese haben das Recht, sich zur Wahl zu stellen. Was dann aber eine frühzeitige Information durch den WV voraussetzt.

Der WV muss die in § 24 Abs. 1 WO genannten Unterlagen für eine BR-Wahl in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 2 WO auch AU AN zukommen lassen.

Näheres hierzu kannst du dem nachstehendem Urteil entnehmen.

https:www.verdi-bub.de/urteil/uebersendung-von-wahlunterlagen-an-laenger-erkrankte-arbeitnehmer-anfechtung-einer-betriebsratsw/


Nachtrag:

Ich hoffe, dass jetzt der eine oder andere einmal in sich geht und einwenig darüber nachdenkt, dass man hier nicht unbedingt Blödsinn schreibt, nur weil einem gerade das hier passende Urteil nicht gerade vor die Füße fällt.

Wäre es mir früher wieder eingefallen, hätte ich hier auch nicht so viel Text verbraten. Dafür entschuldige ich mich hiermit. Nicht aber für die abwertende Äußerung gegenüber eines bestimmten Nicks, der außer Polemik rein nichts zur Problembewältigung beigetragen hat. Das er auch nicht Lesen kann, kommt noch hinzu.

T
tommyh

09.03.2014 um 19:21 Uhr

Farce du solltest mal deinen Kopf untersuchen lassen da ist eindeutig zu viel Müll drin wenn du noch nicht mal ne dreiwöchige von einer Langzeiterkrankung unterscheiden kannst!

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