Hallo zusammen,

folgende Problematik, der bisherige Betriebsrat (auch in der Funktion des Vorsitzenden des Wahlvorstandes) hat Wahlwerbung nur an ausgewählte Mitarbeiter verschickt, zwar an alle Teilzeitbeschäftigten.
Genau dieser Kreis der Beschäftigten hatte auch an der Briefwahl teilgenommen, um zu gewährleisten, dass jeder auch rechtzeitig seine Stimmen abgeben kann.
Bei der gestrigen Stimmenauszählung stellten wir als MA fest, dass zum einen die Wahlzettel der Festangestellten nicht in Briefumschlägen waren, und zum anderen es sich bei der Auszählung herausstellte, dass der bisherige BR über 80% seiner Stimmen aus den Briefwählern bezog. (die Faltung der Wahlzettel war unterschiedlich).

Kann man die Wahl anfechten?

Vielen dank
Kabelsalat