Erstellt am 20.05.2006 um 18:04 Uhr von Ramses II
"folgende Problematik, der bisherige Betriebsrat (auch in der Funktion des Vorsitzenden des Wahlvorstandes) hat Wahlwerbung nur an ausgewählte Mitarbeiter verschickt, zwar an alle Teilzeitbeschäftigten. "
Wo ist das Problem?
"Genau dieser Kreis der Beschäftigten hatte auch an der Briefwahl teilgenommen, um zu gewährleisten, dass jeder auch rechtzeitig seine Stimmen abgeben kann. "
Wie meinen? Dieser Satz macht für mich keinen Sinn!
"Bei der gestrigen Stimmenauszählung stellten wir als MA fest, dass zum einen die Wahlzettel der Festangestellten nicht in Briefumschlägen waren"
Wow! Wie konntet Ihr denn feststellen dass diese Stimmzettel von Festangestellten waren?
Jedenfalls sind diese Stimmen ungültig!
"und zum anderen es sich bei der Auszählung herausstellte, dass der bisherige BR über 80% seiner Stimmen aus den Briefwählern bezog. "
Das ist nicht verboten! Es gibt keine Obergrenze unterhalb von 100% für die Stimmen die man bekommt.
Ich verstehe das Problem übrigens immer noch nicht.
"Kann man die Wahl anfechten?"
"Anfechten" kann man jede Wahl. Ob es Erfolgsaussichten hat kann hier so keiner beurteilen.
Erstellt am 20.05.2006 um 20:52 Uhr von kabelsalat
Das Problem was jetzt da ist, ist dass der alte BR in den neuen 3-köpfigen Betriebsrat gewählt worden ist, und dass nur mit Hilfe der Stimmen, die von ihm sein "Wahlprogramm" erhalten haben. Was für den Rest der Belegschaft ein Schlag ins Gesicht bedeutet, um es mal so auszudrücken. Da er in seiner vergangenen Amtszeit sich wie die Axt im Walde bewegt hat. Um es kurz zu sagen: Er hat nicht mehr das Vertrauen der Stammbelegschaft. Soviel zur Vorgeschichte.
- Wahlwerbung
Ist es zulässig, dass der Betriebsrat ein "Wahlprogramm" verfasst und das nur an ausgewählte Mitarbeiter verteilt? Wenn es moralisch zweifelhaft, aber rechtlich ok ist, dann ist es "kein Problem". Es waren durchweg Mitarbeiter, die erst seit maximal 10 Monaten angestellt sind, und natürlich nicht unser "Leidensjahre" als Belegschaft kennen.
- Stimmzettel
Naja bei einer öffentlichen Auszählung unter den Augen der Belegschaft hat jeder gesehen:
wie die Wahlurne geöffnet worden ist und die Briefe der Briefwahl geöffnet worden sind.
- zu den 80%
Das war ein wenig schwach formuliert. Es gab 37 Wahlberechtigte, davon haben 13 den alten BR gewählt. Und der Großteil dieser Stimmen waren nunmal die Briefwähler.
DAS PROBLEM: Können wir mit diesen Fakten (Wahlwerbung und Formfehler bei der Stimmabgabe) eine Neuwahl anstreben?
Erstellt am 20.05.2006 um 21:11 Uhr von Ramses II
kabelsalat.
so ist das nunmal bei Wahlen: Der Wähler entscheidet.
Um es kurz zu machen: Es gibt kein "Falls ein Wahlbewerber Wahlwerbung verschickt, darf er das nicht nur an einige Wähler machen, sondern muss es an alle schicken - Gesetz"!
Da kann ich ehrlich gesagt auch Deine Logik nicht nachvollziehen. Wieso wäre das Wahlergebnis aus Deiner Sicht fairer (was ja wohl heissen soll "für Euch günstiger") ausgefallen wenn der Bewerber seine Werbung an alle verschickt hätte? Dadurch hätte er doch alenfalls MEHR Stimmen bekommen können und nicht weniger...
Da ist auch nichts "moralisch zweifelhaft"!
Falls etwas moralisch zweifelhaft ist, dann ist es Dein Standpunkt!
Das will ich doch hoffen, dass jeder sehen konnte wie die Briefwahluumschläge geöffnet wurden. Beantwortet aber weder eine meiner Fragen, noch gibt das Informationen die für die Beurteilung des Vorganges hilfreich sind.
Wie? Von 37 Wahlberechtigten haben 13 den alten BR gewählt? Damit hat er ja schwindelerregende 12% der möglichen Stimmen bekommen. Welch ein Skandal!
Wegen Wahlwerbung kann man definitiv keine Wahl anfechten. Den "Formfehler" bei der Stimmabgabe hast Du bisher nicht dargelegt.
Erstellt am 20.05.2006 um 21:30 Uhr von kabelsalat
Ja klar entscheidet der Wähler. Es wäre schon fairer gwesen, wenn man das Wahlprogramm eines Kanditaten kennt, um darüber eine Diskussion führen zu können. Danke, Damit wäre der Punkt ja erledigt.
Nun zum zweiten Punkt:
ich schrieb:
"Bei der gestrigen Stimmenauszählung stellten wir als MA fest, dass zum einen die Wahlzettel der Festangestellten nicht in Briefumschlägen waren ..."
Deine Antwort:
"Wow! Wie konntet Ihr denn feststellen dass diese Stimmzettel von Festangestellten waren?
Jedenfalls sind diese Stimmen ungültig!"
Die Festangestellten haben in der Firma gewählt und ihren Stimmzettel eigenhändig (ohne Umschlag) eingeworfen. Die Briefwähler haben ihren Stimmzettel in einen neutralen Umschlag gelegt und in einen Extra Umschlag per Post dem Wahlvorstand zugeschickt, dieser hat die neutralen Briefumschläge in die Wahlurne gelegt.
Ist dies nun ein Formfehler, der einen Neuwahl zur Folge hat? Was wäre wenn, dann der Ablauf
Erstellt am 20.05.2006 um 22:50 Uhr von Ramses II
kabelsalat,
Du solltest immer bedenken dass der Leser nicht all die Informationen hat die Du im Kopf hast.
Wenn ich Dich jetzt richtig interpretiere, dann haben die Festangestellten im Betrieb gewählt, während befristet Beschäftigten gleichzeitig teilzeitbeschäftigt sind und per Briefwahl gewählt haben.
Gibt es einen Grund dafür dass die befristet Beschäftigten alle per Briefwahl gewählt haben?
Warum haben denn die Festangestellten ihren Stimmzettel ohne Umschlag eingeworfen?
War das für die Wahlvorstandsmitglieder erkennbar?
Sind die nicht einkuvertierten Stimmzettel als ungültig aussortiert worden?
Wie war denn überhaupt das Wahlergebnis?
Erstellt am 20.05.2006 um 23:14 Uhr von kabelsalat
Ja der Grund ist, dass die MA mit befristeteten Arbeitsvertrag auch Teilzeitverträge haben und nicht jeden Tag in der Firma sind. Deswegen wurde vom Wahlvorstand die Briefwahl für diese MA beschlossen.
Für den Wahlgang der Festangestellten/Vollzeitkräfte gab es nur den Stimmzettel ohne Umschlag und die Wahlkabine. Der Wahlzettel kam dann in die Wahlurne, deutlich erkennbar für die Anwesenden des Wahlvorstandes.
Die nicht einkuvertierten Wahlzettel wurden bei der Auszählung als gültig gewertet.
zum Wahlergebnis: 7 MA standen für die 3 BR-Plätze zur Wahl. Der alte BR konnte nicht die meisten Stimmen erreichen, dennoch reichten ihm seine Stimmen für den Einzug in den BR. (Wahlsieger war ein neuer MA , auf Platz 2 und 3 folgten ein weiterer MA und der alte BR mit derselben Anzahl von Stimmen) Das nächste Ersatzmitglied hatte dann 2 Stimmen weniger ... usw.
Erstellt am 20.05.2006 um 23:24 Uhr von Ramses II
Wenn der Wahlvorstand keine Wahlumschläge zur Verfügung gestellt hat ist dies ein klarer Anfechtungsgrund mit extrem guten Erfolgsaussichten.
Jetzt musst Du nur noch zwei weitere AN finden die mit Dir die Wahlanfechtung (Ausschlußfrist zwei Wochen beachten) beim Arbeitsgericht einreichen.
Wunder Dich aber bitte nicht wenn der ungeliebte BR beim nächsten Mal wieder gewählt wird.
Erstellt am 20.05.2006 um 23:41 Uhr von kabelsalat
Vielen Dank für die Antwort. Fall es zu Neuwahlen kommt, und das Ergebnis wieder so ist dann müssen wir damit leben, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.