Erstellt am 06.05.2006 um 17:11 Uhr von Hirnixxl
Hallo Maus44,
hattet ihr Personen- oder Listenwahl?
Mit Behauptungen kann man sicher nichts erfolgreich anfechten.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 06.05.2006 um 20:03 Uhr von Maus44
Hallo,
wir hatten eine Liste, die aber bis zum letzten Tag unter Verschluß blieb und nur unter Anfrage "heraus gerückt" wurde, um sich einzutragen. Ansonsten hatten wir einen Holzkasten als Urne, den man ohne Probleme mit einem Schraubendreher öffnen kann. Kann jemand der ein Betriebsrats mitglied ist auch im Wahlvorstand sein ?
Erstellt am 07.05.2006 um 11:36 Uhr von McLeod
Hallo Maus44,
Du hast keinen Anspruch darauf, auf einem bestimmten Wahlvorschlag zu erscheinen. Wenn Du kandidieren willst und auf keine der bekannten Vorschlagslisten draufkommst, hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, eine eigene Liste aufzustellen. Oder besser gesagt, Du *hattest*.
Und ja, BR-Mitglieder sind nach BetrVG sogar diejenigen, die den Wahlvorstand bestellen. Auch dies ist nicht zu beanstanden.
Über die Beschaffenheit der Urne kann ich nichts sagen, aber es liegt wohl in der Natur der Sache, dass sich diese öffnen lassen muss. Wenn dies immerhin nur mit Werkzeug gelingt, sehe ich auch hier keinen Anfechtungsgrund.
Unsere kürzlich durchgeführte Wahl wäre dagegen anfechtbar, weil der WV auf Wahlumschläge verzichtet hat (siehe Urteil 16 TaBV 60/03 vom LAG Niedersachsen, 01.03.2004). Da wir mit dem Ergebnis aber alle zufrieden sind, haben wir auf eine Anfechtung verzichtet.
McLeod