Erstellt am 22.05.2014 um 15:59 Uhr von gironimo
§ 6 Wahlvorschläge DrittelbG
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen der Betriebsräte und der Arbeitnehmer. Die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer müssen von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten oder von mindestens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Warum sollten keine Ersatzmitglieder kandidieren dürfen, wenn Arbeitnehmer kandidieren dürfen?