Der Betriebsrat möchte einen Wahlvorschlg für die Aufsichtsratswahlen machen. Können dort auch BR-Ersatzmitglieder aufgenommen werden ? Brauch man einen Beschluss oder auch dann die nötigen Stützunterschriften? Es wird nach dem Drittebeteiligungsgesetz gewählt und ja Schulung ist angebracht wird auch nachgeholt . Da es aber eine Nachwahl gibt ist es zeitlich nicht möglich.


Gruß

Meerjungfrau