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Wahlvorschlag anfechtbar?

F
fogleraugust
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Ich bin Wahlvorstand und bei uns wurde ein Wahlvorschlag eingereicht. Wir haben den Wahlvorschlag einstimmig angenommen. In dem Wahlvorschlag wurden 2 Stützunterschriften durchgestrichen. Wir dachten uns nichts dabei, der Rest reicht aus. Ist die Liste anfechtbar? oder gültig weil wir ihn genehmigt haben?

zusatz: Nicht wir haben die Stützunterschriften gestrichen. Die Liste wurde so abgegeben.

1.20401

Community-Antworten (1)

P
peters

01.04.2010 um 17:16 Uhr

Wahlordnung §8:

Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht;

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