Wahlvorschlag anfechtbar?
Hallo, Ich bin Wahlvorstand und bei uns wurde ein Wahlvorschlag eingereicht. Wir haben den Wahlvorschlag einstimmig angenommen. In dem Wahlvorschlag wurden 2 Stützunterschriften durchgestrichen. Wir dachten uns nichts dabei, der Rest reicht aus. Ist die Liste anfechtbar? oder gültig weil wir ihn genehmigt haben?
zusatz: Nicht wir haben die Stützunterschriften gestrichen. Die Liste wurde so abgegeben.
Community-Antworten (1)
01.04.2010 um 17:16 Uhr
Wahlordnung §8:
Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht;
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