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Gilt ein Wahlvorschlag per Mail?

E
Enable
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo,

Ich habe folgendes Anliegen.

Der WV bekam am vorletzten Tag der Abgabefrist einen Wahlvorschlag per E-Mail, darauf hin hat der WV dem Listenführer mitgeteilt das der WV den Wahlvorschlag nur im Original zu der genannten Frist die im Wahlausschreiben steht eingehen muss.

Das Original kam erst 2 Werktage später beim WV an.

Ist dieser Wahlvorschlag nun gültig???

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Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

28.02.2019 um 15:03 Uhr

§8 (1) 3. der WO zum BetrVG setzt meines Erachtens die physische Vorlage der Liste voraus.

E
Enable

01.03.2019 um 12:46 Uhr

Hab mal das BetrVG durch gesehen und da steht im Paragraph 14, Wahlvorschriften, das eine elektronische Abgabe des Wahlvorschlages nicht genügt, es muss in Schriftform sein.

C
celestro

01.03.2019 um 13:00 Uhr

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14.html

nö ... steht da nicht. ;-))))

E
Enable

01.03.2019 um 15:30 Uhr

In meinem BetrVG (Buch) steht es eindeutig drin, im Internet stehen auch nur die ersten 5. Ich glaube im Buch sind sie nochmal seperat Aufgelistet (Ausführlicher).

C
celestro

01.03.2019 um 16:07 Uhr

"In meinem BetrVG (Buch) steht es eindeutig drin, im Internet stehen auch nur die ersten 5."

Also willst Du uns sagen, dass in "Deinem" Buch der § 14 BetrVG mehr als 5 Absätze hat ? Wie lautet Nummer 6 ?

E
Enable

01.03.2019 um 16:12 Uhr

Bei mir steht dazu:

  1. Wahlvorschläge der Arbeitnehmer Rn.5

Und dann in diesem Text.

Ich würde ja gerne eine Bild schicken, aber ich glaube das geht nicht.

C
celestro

01.03.2019 um 16:16 Uhr

um welches Buch geht es denn überhaupt ?

"Bei mir steht dazu:

  1. Wahlvorschläge der Arbeitnehmer Rn.5"

klingt jedenfalls eher nach einem Kommentar zu Absatz 4 und nicht nach einem 6ten Absatz.

E
Enable

01.03.2019 um 16:51 Uhr

Ich hab das BetrVG Basiskommentar mit Wahlordnung 18.Auflage

von Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo

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