Erstellt am 28.02.2019 um 14:03 Uhr von Pjöööng
§8 (1) 3. der WO zum BetrVG setzt meines Erachtens die physische Vorlage der Liste voraus.
Erstellt am 28.02.2019 um 14:06 Uhr von Erbsenzähler
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/56890/br-wahlen-wahlvorschlag-per-email
Erstellt am 01.03.2019 um 11:46 Uhr von Enable
Hab mal das BetrVG durch gesehen und da steht im Paragraph 14, Wahlvorschriften, das eine elektronische Abgabe des Wahlvorschlages nicht genügt, es muss in Schriftform sein.
Erstellt am 01.03.2019 um 12:00 Uhr von celestro
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14.html
nö ... steht da nicht. ;-))))
Erstellt am 01.03.2019 um 14:30 Uhr von Enable
In meinem BetrVG (Buch) steht es eindeutig drin, im Internet stehen auch nur die ersten 5. Ich glaube im Buch sind sie nochmal seperat Aufgelistet (Ausführlicher).
Erstellt am 01.03.2019 um 15:07 Uhr von celestro
"In meinem BetrVG (Buch) steht es eindeutig drin, im Internet stehen auch nur die ersten 5."
Also willst Du uns sagen, dass in "Deinem" Buch der § 14 BetrVG mehr als 5 Absätze hat ? Wie lautet Nummer 6 ?
Erstellt am 01.03.2019 um 15:12 Uhr von Enable
Bei mir steht dazu:
4. Wahlvorschläge der Arbeitnehmer Rn.5
Und dann in diesem Text.
Ich würde ja gerne eine Bild schicken, aber ich glaube das geht nicht.
Erstellt am 01.03.2019 um 15:16 Uhr von celestro
um welches Buch geht es denn überhaupt ?
"Bei mir steht dazu:
4. Wahlvorschläge der Arbeitnehmer Rn.5"
klingt jedenfalls eher nach einem Kommentar zu Absatz 4 und nicht nach einem 6ten Absatz.
Erstellt am 01.03.2019 um 15:51 Uhr von Enable
Ich hab das BetrVG
Basiskommentar mit Wahlordnung
18.Auflage
von
Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo