In einem Betrieb mit 115 wahlberechtigten wird demnächst (außerplanmäßig) die BR-Wahl im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren durchgeführt.
Ich (Wahlvorstand) habe aktuell noch ein Verständnis Problem bzgl. der Wahlvorschläge und der Stützunterschriften.
Die Wahl findet als Personenwahl statt. Nach § 14 Abs. 4 BetrVG sind bei uns 6 Stützunterschriften pro Wahlvorschlag notwendig.

Können bei einer Personenwahl auch mehrere Bewerber auf einen Wahlvorschlag? -> wie sieht das dann mit den Stützunterschriften aus?
z.B. auf einem Wahlvorschlag stehen drei Bewerber -> wie viele Unterstützer müssen dann für diesen Wahlvorschlag unterschreiben?