Arbeitsplatzbeschreibungen
Hallo Forum, mal wieder eine Frage an die Wissenden hier: Hat der Betriebsrat das Recht, die Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter einzusehen? Muss der AG ihm diese Arbeitsplatzbeschreibungen zur Verfügung stellen? Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Antworten Gruss an alle
Community-Antworten (3)
22.05.2014 um 12:56 Uhr
...........Ja................
22.05.2014 um 13:27 Uhr
.... dazu § 80 Abs. 2 BetrVG.
Der BR beschließt, ob diese Unterlagen für die Ausübung seiner Aufgaben erforderlich ist. Und einen Sachgrund habt Ihr ja mit Sicherheit. Zum Spaß lest Ihr sie ja nicht.
22.05.2014 um 15:13 Uhr
danke an alle ihr habt uns sehr geholfen.
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