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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatzbeschreibungen

B
brkewill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, mal wieder eine Frage an die Wissenden hier: Hat der Betriebsrat das Recht, die Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter einzusehen? Muss der AG ihm diese Arbeitsplatzbeschreibungen zur Verfügung stellen? Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Antworten Gruss an alle

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Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

22.05.2014 um 12:56 Uhr

...........Ja................

G
gironimo

22.05.2014 um 13:27 Uhr

.... dazu § 80 Abs. 2 BetrVG.

Der BR beschließt, ob diese Unterlagen für die Ausübung seiner Aufgaben erforderlich ist. Und einen Sachgrund habt Ihr ja mit Sicherheit. Zum Spaß lest Ihr sie ja nicht.

B
brkewill

22.05.2014 um 15:13 Uhr

danke an alle ihr habt uns sehr geholfen.

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