Hallo Forum,
mal wieder eine Frage an die Wissenden hier:
Hat der Betriebsrat das Recht, die Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter einzusehen?
Muss der AG ihm diese Arbeitsplatzbeschreibungen zur Verfügung stellen?
Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Antworten
Gruss an alle