Erstellt am 24.10.2019 um 09:54 Uhr von celestro
"oder was können wir machen?"
Rein gucken? Mal ehrlich ... warum reicht Einsicht nicht und Ihr müsst die quasi immer im Büro haben?
Erstellt am 24.10.2019 um 11:49 Uhr von stehipp
Wie funktionieren denn bei Euch Stellenausschreibungen? Wie kann der Mitarbeiter sich bewerben, wenn er die dazugehörende Arbeitsplatzbeschreibung nicht kennt?
"Hey Mitarbeiter, bewerbe dich mal und dann sage ich die vielleicht auch irgendwann mal, wofür du dich eigentlich beworben hast."
Aber wenn ihr die Arbeitsplatzbeschreibungen einsehen dürft würde ich einfach regelmäßig irgendeinen Grund finden um Einsicht zu verlangen. Vielleicht nervt es euren AG dann irgendwann und er gibt sie euch.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:01 Uhr von Kratzbürste
Man muss sich die Textformulierungen des § 80 Abs.2 BetrVG auf der Zunge zergehen lassen.
unter Vorlage von Unterlagen heißt es da. Weiter unten ist von Unterlagen die Rede, die der AG dem BR überlassen muss. Und ganz klar dagegen bei den Entgeltlisten nur Einsichtnahme (aber eben nur da).
Die Gretchenfrage ist eben immer: Sind die Unterlagen für die BR-Arbeit erforderlich.