Erstellt am 22.05.2014 um 09:54 Uhr von moreno
Ja habt Ihr denn eine BV zum Arbeitszeitkonto? Da sollte es eigentlich drin stehen.
Erstellt am 22.05.2014 um 10:00 Uhr von gironimo
sehe ich wie moreno.
Wenn nirgends etwas steht. Geleistete Arbeit ist zu vergüten. Ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kein Zeitausgleich für geleistete Arbeit erfolgt, muss ausgezahlt werden.
Wenn keine BV (oder ggf. auch tarifliche Regelung) besteht, sollte der Kollege erst einmal den Zeitausgleich fordern.