Arbeitzeitkonto . Freizeit oder Auszahlung?
Ein Mitarbeiter hat gekündigt und möchte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage er sein Arbeitszetiguthaben in Anspruch nehmen darf oder ob er Auszahlung hinnehmen muss. Da ich als BR noch relativ neu bin, wäre mir ein Rat sehr hilfreich.
Community-Antworten (2)
22.05.2014 um 12:00 Uhr
sehe ich wie moreno.
Wenn nirgends etwas steht. Geleistete Arbeit ist zu vergüten. Ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kein Zeitausgleich für geleistete Arbeit erfolgt, muss ausgezahlt werden.
Wenn keine BV (oder ggf. auch tarifliche Regelung) besteht, sollte der Kollege erst einmal den Zeitausgleich fordern.
22.05.2014 um 11:54 Uhr
Ja habt Ihr denn eine BV zum Arbeitszeitkonto? Da sollte es eigentlich drin stehen.
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