Hallo,
wir wollen mit der Geschäftsführung eine BV zum Arbeitzeitkonto abschließen.
Unser TV sagt dazu :
Für Arbeitnehmer eines Betriebes oder einzelner Betriebsstätten können
Arbeitszeitkonten eingerichtet werden.
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, erfolgt die Einrichtung durch Abschluss einer
betrieblichen Vereinbarung.
Desweiteren ist im TV alles zum Arbeitszeitkonto geregelt,
wieviel -Stunden und +Stunden usw.
Unser GF wünscht aber andere Höchststunden. welche für die AN nicht von Nachteil sind.
Wir im BR sind jetzt uneins, ob wir uns an den TV halten müssen,
oder ob der obere Text als Öffnungsklausel zu verstehen ist?
Mfg Retter (TV ist medsonet <-> DRK)