BV Arbeitzeitkonto - TV <-> Öffnungsklausel
Hallo,
wir wollen mit der Geschäftsführung eine BV zum Arbeitzeitkonto abschließen.
Unser TV sagt dazu :
Für Arbeitnehmer eines Betriebes oder einzelner Betriebsstätten können
Arbeitszeitkonten eingerichtet werden.
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, erfolgt die Einrichtung durch Abschluss einer
betrieblichen Vereinbarung.
Desweiteren ist im TV alles zum Arbeitszeitkonto geregelt,
wieviel -Stunden und +Stunden usw.
Unser GF wünscht aber andere Höchststunden. welche für die AN nicht von Nachteil sind.
Wir im BR sind jetzt uneins, ob wir uns an den TV halten müssen,
oder ob der obere Text als Öffnungsklausel zu verstehen ist?
Mfg Retter (TV ist medsonet <-> DRK)
Community-Antworten (5)
23.03.2011 um 21:38 Uhr
Retter, medsonet gehört zum christlichen Gewrkschaftsbund. Läßt verdi nicht gerade prüfen, ob die überhaupt TV abschließen dürfen, oder ist das schon entschieden? Vielleicht solltet ihr noch etwas warten, mit dem Abschluß der BV. Warum fragt ihr nicht bei der Gewrkschaft nach, wie das gemeint ist?
23.03.2011 um 21:46 Uhr
Naja, ich glaube es kommt nicht gut, wenn wir dem GF mit einen Hinweis zur Verdi-Klage kommen. Unser TV mit DHV und später Medsonet besteht seit 2003 für neue Mitarbeiter und seit 2010 für alle. Es ist aber nun an der Zeit endlich auch die § des TV anzuwenden. Nach BR-Wahl 2010 soll ja auch etwas passieren. Mfg Retter
23.03.2011 um 21:55 Uhr
Naja, ich glaube es kommt nicht gut, wenn wir dem GF mit einen Hinweis zur Verdi-Klage kommen. Tja, wenn es so wichtig ist, was bei der GF gut ankommt.......
Unser TV mit DHV und später Medsonet besteht seit 2003 für neue Mitarbeiter und seit 2010 für alle. Und wahrscheinlich so, dass nicht einer bei Euch Mitglied dieser Gewerkschaft ist, oder doch?????????
Es ist aber nun an der Zeit endlich auch die § des TV anzuwenden. Wenn ihr meint! Wie gesagt, warum fragt ihr die Gew. nicht, die muss es doch wissen!
23.03.2011 um 22:06 Uhr
Da werden wir Medsonet fragen müssen, ich dachte nur hier hat einer ne Idee, wie das zu verstehen ist. Danke Mfg Retter
24.03.2011 um 11:33 Uhr
Retter, ich hätte 'ne Idee, aber was nützt diese Dir, wenn sich herausstellt, dass sie falsch ist ? ;-))
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