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Sozialplan oder eine Betriebsvereinbarung

U
Umzug
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir müssen Umziehen, da unser Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat. Mache ich als Betriebsrat jetzt einen Sozialplan (es gehen alle Kollegen mit, es gibt keine Kündigungen) oder eine neue Betriebsvereinbarung Umzug? Was ist besser? Wie kann ich als BR auf den neuen Standort einwirken? Kann ich im Sozialplan auch Sozialräum und Stellplätze Vordern? Oder das der neue Standort genauso ausgestattet ist wie der alte? Oder besser?

Vielen Dank für Ihre Antworten, @ gironimo, das ist mein großes problem wir werden nicht mit einbezogen, wir haben nur gehört das es vom jetztiegen Standort zwei Station (u-bahn,s-bahn,bus)weg sein soll, der neu Standort soll noch nicht feststehen. Es ist noch nichts gefunden worden heißt es. deswegen bin ich auch so hin und her gerissen was wir machen sollen, können

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

21.05.2014 um 18:06 Uhr

Hier wäre eher ein Interessenausgleich angebracht als ein Sozialplan. Deshalb würde ich zuerst diesen probieren.

Betriebsvereinbarung "Umzug"? Da fällt mir nicht so viel ein, was man dort regeln könnte.

Auf den neuen Standort kann man zum Einen von der Arbeitssicherheitseite einwirken, wie auch argumentativ. Aber man sollte nicht zu viel Einfluss erwarten.

R
Rennfahrer

21.05.2014 um 21:56 Uhr

Hallo, ich bin zwar nicht neugierig.Aber ich möchte schon mal wissen,was Pjöööng,und Kölner für einen Beruf ausüben.Das ist nicht zu fassen was die zwei für ein Wissen an den Tag legen. Gruß Rennfahrer

G
gironimo

21.05.2014 um 22:00 Uhr

Mir fällt da schon einiges ein. Kommt ein wenig darauf an, was der Umzug für die AN bedeutet. Höhere Fahrtkosten? Eventuell private Umzüge, somnstige Mehrbelastungen usw. Da kann man sich schon einen Sozialplan vorestellen. Dieser ist aber im Grunde vergleichbar mit einer Betriebsvereinbarung.

Klar - Interessenausgleich ( §§ 111, 112 BetrVG ) wäre auch ratsam).

Ich gehe mal davon aus, dass der BR zudem vorab RECHTZEITiG uND UMFASSEND im Sinne des § 90 BetrVG über die Ausstattung der neuen Betriebsräume informiert wird/wurde und der BR schon dort seine Vorstellungen einbringen kann/konnte. Schließlich entstehen ja bei einem Umzug die Arbeitsplätze neu.

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