Nun stellt sich aber heraus, dass wir uns geirrt haben, d.h. ungeachtet der Anzahl betroffener Kollegen, haetten wir einen Sozialplan verhandeln koennen (und auch sollen.)
Jetzt haben wir allerdings schon dem Arbeitgeber per Beschluss mitgeteilt, dass wir auf einen Sozialplan verzichten. Unsere Frage lautet nun, was koennen wir jetzt noch machen?
Unsere schaerfste Waffe, den erzwingbaren Sozialplan, haben wir sozusagen aus der Hand gelegt, waeren also jetzt nur noch vom Wohlwollen unseres Arbeitgebers abhaengig; keine gute Verhandlungsbasis.
Oder ist es irgendwie moeglich den Beschluss zurueckzunehmen?
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Betriebsverfassungsrecht