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Beschlussaufhebung

S
Steinwolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser gesamter Betrieb soll naechstes Jahr umziehen. Unser Betriebsrat war der Meinung, dass die Mitbestimmungsrechte und das Recht einen Sozialplan aufzustellen, erst ab einer bestimmten Anzahl benachteiligter Personen besteht. Wir haben dann einen Beschluss gefasst, auf einen Sozialplan zu verzichten und diesen Beschluss auch dem Arbeitgeber schon mitgeteilt. Nun stellt sich aber heraus, dass wir uns geirrt haben, d.h. ungeachtet der Anzahl betroffener Kollegen, haetten wir einen Sozialplan verhandeln koennen (und auch sollen.) Jetzt haben wir allerdings schon dem Arbeitgeber per Beschluss mitgeteilt, dass wir auf einen Sozialplan verzichten. Unsere Frage lautet nun, was koennen wir jetzt noch machen? Unsere schaerfste Waffe, den erzwingbaren Sozialplan, haben wir sozusagen aus der Hand gelegt, waeren also jetzt nur noch vom Wohlwollen unseres Arbeitgebers abhaengig; keine gute Verhandlungsbasis. Oder ist es irgendwie moeglich den Beschluss zurueckzunehmen?

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Community-Antworten (2)

W
Widder

03.09.2010 um 12:21 Uhr

Diesen Bechluss zu heilen, dürfte kein Problem darstellen, da ihr ja "gezwungen" seid einen Sozialplan aufzustellen, siehe §§ 111 ff BetrVG.

Ihr macht einen neuen Beschluss, teilt dies eurem AG mit, und fordert ihn gleichzeitig auf, unverzüglich dementsprechende Verhandlungen mit euch aufzunehmen. Wenn es ein nach § 112a BetrVG erzwingbarer Sozialplan ist, gibt es die wenigsten Probleme.

Wenn nicht, und der AG nicht mitspielen will, bleibt immer noch der Weg bis zur Einigungsstelle offen. § 112 BetrVG

S
Steinwolf

03.09.2010 um 16:26 Uhr

Vielen Dank Widder!

Gibt es da vielleicht auch irgendwelche Gerichtsurteile als Referenz?

Am besten wir holen da mal Rechtsbeistand ein.

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