Ersatzmitglied als Hilfebeistand während eines Gesprächs wegen Änderungskündigung
Wir stehen vor folgender Situation: Ein der regulären BR-Mitglieder ist in Urlaub. Der erste Ersatzmitglied wurde von einem Mitarbeiter gebeten, als Beistand während des Gesprächs im Zusammenhang mit der eingereichten Änderungskündigung anwesend zu sein.
Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Beistand bei so einem Gespräch? Darf der Ersatzmitglied als BR agieren, wenn einer in Urlaub ist?
Wichtig: Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort, da das Gespräch morgen stattfindet.
Danke und viele Grüße
Community-Antworten (4)
21.05.2014 um 18:02 Uhr
Wenn Ersatzmitglied einen BR Mitblied vertritt, dann hat er alle Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Mitglied. Ja, er darf dabei sein.
21.05.2014 um 18:12 Uhr
Ohne nähr zu wissen, was der Inhalt des Gespräches ist, kann nur schlecht beurteilt werden, ob überhaupt der Anspruch auf Hinzuziehung eines BRM besteht.
21.05.2014 um 18:47 Uhr
Wenn ein Anspruch auf Anwesenheit eines BR-Mitglied auf Grund des Themas besteht (siehe §82 BetrVG ), besteht sogar ein Anrecht darauf, sich ein bestimmtes Mitglied auszuwählen. Sollte der Kollege des Vertrauens nicht verfügbar sein (z.B. Urlaub), muss bei der Terminierung des Personalgesprächs auf die Verfügbarkeit des ausgewählten BR-M Rücksicht genommen werden. (BAG 16.11.04 AP Nr. 3 zu §82 BetrVG 1972; siehe Fitting 26. Auflg. §82 RN 12)
21.05.2014 um 22:06 Uhr
Wenn es um einen Änderungskündigung geht, sehe ich die Voraussetzungen erfüllt, einen BR hinzuziehen zu können. Und da der Ersatzmann ja eben keiner ist, sondern BR-Mitglied, weil ein anderes BR-Mitglied im Urlaub ist, kann auch das Ersatzmitglied voll agieren.
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