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Sitzung ausserhalb

F
FABRMO
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich bin GBR - Vorsitzender und möchte mit dem GBR eine zweitägige Sitzung mit Übernachtung machen, damit das Gremium sich besser kennen lernt. Lt. § 40 BetVG trägt der Arbeitgeber die Kosten. Meine Frage: Muss ich dem Arbeitgeber vorher um Erlaubniss bitten, die Sitzung ausserhalb zu machen oder reicht es, wenn ich die Sitzung anmelde und die Rechnung hinterher vorlege.

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Community-Antworten (2)

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Pjöööng

21.05.2014 um 10:30 Uhr

Zitat (FABRMO): " Lt. § 40 BetVG trägt der Arbeitgeber die Kosten."

Laut $ 40 trägt derArbeitgeber die NOTWENDIGEN Kosten. Ob diese hier in dieser Höhe notwendig sind, könnte evtl. bezweifelt werden. Da ist es besser das mit dem Arbeitgeber vorher auszudiskutieren.

G
gironimo

21.05.2014 um 22:29 Uhr

Allerdings beorbachte ich, dass immer mehr GBR-Gremiun auch außerhalb tagen.

Hointerher würde ich niemals eine Rechnung einreichen. Man will ja nicht seinem Geld hinterher rennen.

Ich würde beschließen, dass die gemeinsame externe Sitzung erfoderlich ist und den AG um Kostenübernahe bitte. "Erlaubnis" ist da nicht das richtige Wort.

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