Sitzung ausserhalb
Hallo. Ich bin GBR - Vorsitzender und möchte mit dem GBR eine zweitägige Sitzung mit Übernachtung machen, damit das Gremium sich besser kennen lernt. Lt. § 40 BetVG trägt der Arbeitgeber die Kosten. Meine Frage: Muss ich dem Arbeitgeber vorher um Erlaubniss bitten, die Sitzung ausserhalb zu machen oder reicht es, wenn ich die Sitzung anmelde und die Rechnung hinterher vorlege.
Community-Antworten (2)
21.05.2014 um 10:30 Uhr
Zitat (FABRMO): " Lt. § 40 BetVG trägt der Arbeitgeber die Kosten."
Laut $ 40 trägt derArbeitgeber die NOTWENDIGEN Kosten. Ob diese hier in dieser Höhe notwendig sind, könnte evtl. bezweifelt werden. Da ist es besser das mit dem Arbeitgeber vorher auszudiskutieren.
21.05.2014 um 22:29 Uhr
Allerdings beorbachte ich, dass immer mehr GBR-Gremiun auch außerhalb tagen.
Hointerher würde ich niemals eine Rechnung einreichen. Man will ja nicht seinem Geld hinterher rennen.
Ich würde beschließen, dass die gemeinsame externe Sitzung erfoderlich ist und den AG um Kostenübernahe bitte. "Erlaubnis" ist da nicht das richtige Wort.
Verwandte Themen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Einstellungen außerhalb MTV - was kann der Betriebsrat tun?
ÄlterLiebes Forum, wir sind als BR ziemlich begeistert, dass es in unserem Betrieb bald ggf. Neueinstellungen geben soll. Weniger begeistert sind wir von dem Ansinnen der GL außerhalb des MTVs einzustel
Termine ausserhalb der Arbeitszeit - sind die für die MA verpflichtend?
ÄlterGuten Morgen Kollegen, gestern Nachmittag wurden wir von unserem Vorgesetzten informiert, dass er ein dringendes Gespräch mit der kompletten Abteilung führen möchte, die von Ihm vorgeschlagenen Term
Besuch der BR-Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeit
ÄlterLierbe ForumsteilnehmerInnen, eine MA von uns hatte sich bei der Vorgesetzten mit dem Hinweis abgemeldet, dass sie den BR aufsuchen will. Das Gespräch nahm eine Stunde in Anspruch, so dass dies zu
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den