Erstellt am 21.05.2014 um 08:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (FABRMO):
" Lt. § 40 BetVG trägt der Arbeitgeber die Kosten."
Laut $ 40 trägt derArbeitgeber die NOTWENDIGEN Kosten. Ob diese hier in dieser Höhe notwendig sind, könnte evtl. bezweifelt werden. Da ist es besser das mit dem Arbeitgeber vorher auszudiskutieren.
Erstellt am 21.05.2014 um 20:29 Uhr von gironimo
Allerdings beorbachte ich, dass immer mehr GBR-Gremiun auch außerhalb tagen.
Hointerher würde ich niemals eine Rechnung einreichen. Man will ja nicht seinem Geld hinterher rennen.
Ich würde beschließen, dass die gemeinsame externe Sitzung erfoderlich ist und den AG um Kostenübernahe bitte. "Erlaubnis" ist da nicht das richtige Wort.