Bruttolohn- und Gehaltsliste
Hallo, ich habe eine Frage, wenn ich, der Betriebsrat und meine Kollegen vom Betriebsrat vereinbart haben, die Gehaltsliste vom Arbeitgeber anzufordern, wenn wir sie erhalten, müssen wir alle sie einsehen oder nur der Vorsitzende und der stellvertretende? Danke
Community-Antworten (3)
11.09.2022 um 18:45 Uhr
Müssen nicht, aber kann.
12.09.2022 um 10:03 Uhr
wie groß ist denn euer Gremium? wenn du in §80 betrVG schaust, findest du dort den Betriebsausschuss oder einen nach §28 gebildeten Ausschuss. Wenn ihr kleiner seid und diese Ausschüsse nicht habt, steht das Recht dem Vorsitzenden zu.
12.09.2022 um 16:05 Uhr
Wir sind 9 Personen in Betriebsrat und sind 300 Mitarbeiter. vielen Dank für Ihre Antwort
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