Erstellt am 20.05.2014 um 13:16 Uhr von martinez
Betriebsrat ist ein Ehrenamt und fällt somit nicht unter das Arbeitszeitgesetz
Erstellt am 20.05.2014 um 15:53 Uhr von Nubbel
Betriebsbedingt geleistete Überstunden während der Betriebsratsarbeit werden abgegolten.
ist das so?
Erstellt am 20.05.2014 um 21:35 Uhr von polybär
Martinez,
heisst das ich arbeite wie ein stelbständiger????
Erstellt am 21.05.2014 um 14:43 Uhr von Joerg
Hallo Martinez, mit welcher Rechtsgrundlage?
Hallo Nubbel, abgegolten im Sinne von Zeitausgleich ( BetrVG.... Betriebsratsarbeit=Arbeitszeit) oder eben auch Bezahlung, wenn möglich (wie bei uns gehandhabt)...