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Raucherpause wärend der BR Sitzung - Rechtens?

M
MrMorgan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir hier etwas helfen da ich trotz längerem googeln nichts wirklich gefunden habe.

Wir machen am Mittwoch Vormittag immer unsere regelmäßige BR Sitzung. Im Zuge dieser Sitzung machen wir zur Regelpause (9.00-9.15) meist noch eine zusätzliche Pause gegen 10.30 (5-10min. Rauchen, WC, Kaffee usw).

Jetzt ist mein Vorgesetzter gestern auf mich zugekommen weil er gesehen hat das bei mir z.b. keine Abstempelung drin ist und ich rauchen war. Es gibt bei uns eine BV die grunsätzlich regelt das zum rauchen abgestempelt wurde. Wir sind ein noch recht frisches Gremium und meine Vorsitzende ist der Auffassung, das wir während der BR Sitzungen unsere Ruhepausen selbst regeln können.

Ist dies so zulässig was mein Vorgesetzer hier verlangt oder gelten für den Betriebsrat wärend seiner Sitzungen gesonderte Rechte? Wie ist das wenn man im Zuge von Besprechungen zweier Betriebsräte im freien Diskutiert und dabei raucht?

Hoffe ihr könnt mir hier eine verlässliche Auskunft geben evtl mit Quellen zu Rechtssprechungen usw.

Besten Dank.

Gruß Micha

3.292044

Community-Antworten (44)

S
Snooker Akzeptiert

20.05.2014 um 15:54 Uhr

@MrMorgen

Ich will mal sagen der Rest nach Post 5 hat sehr wohl noch was mit Deiner Frage zu tun. Ganz am Anfang erst einmal. Ein Abteilungsleiter oder sonstiger dienstlicher Vorgesetzter hat einem BR nie und in keinster Weise vor zu schreiben was dieser zu tun und zu lassen hat. Einzigst und allein der AG ist dann hier eure Ansprechperson. Hier geht es dann auch nicht darum auf Konfrontationskurs zu gehen oder aber auch nicht. Es ist dann ganz einfach ein Zeichen an die Belegschaft zu senden indem man diesen Abteilungsleiter zurecht stutzt, "Hallo seht wir sind stark. Und wenn was ist setzen wir uns auch so energisch für euch ein". Was ihr dann hinterher für euch tut, ob ihr dann noch Raucherpausen einlegt und diese abstempelt oder nicht das steht dann auf ein ganz anderem Blatt. Ich sage aber mal aus Erfahrung, solange ihr das nicht übertreibt juckt der Belegschaft das nicht; zumindest nicht ernsthaft ;-). Und mal für pjööng Nichtöffentlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit Nicht offen. (Das versehe ich jetzt aber mal mit ne´m Smily ;-) Aber ehrlich, Nichtöffentlichkeit nach dem von dir benannten Abs 4 bedeuten nichts anderes als wie das keine anderen Personen an der Sitzung teilnehmen dürfen. Ein lauschen eines Dritten wenn man einen Teil seiner BR Sitzung unter freiem Himmel abhält, kann man wohl kaum als Teilnahme bezeichen. ansonsten dürften BR Sitzungen, wo ein Büro im EG liegt auch nur bei geschlossenem Fenster abgehalten werden....weil sonst der Lauscher vorm Fenster. Deshalb besser noch mal die Kommentierung zu dem benannten Abs 4 lesen.

BR Sitzungen während der Arbeitszeit und wie findet das Arbeitszeitgesetz da ne Anwendung. Ich persönlich bin zwar der Meinung das man dies schon mit beachten sollte, glaube aber kaum das es in der Rechtsprechung so Anwendung finden wird. Denn nur zu oft kommt es vor das man mit BR Sitzungen und vorheriger Arbeit, auch wenn man den Arbeitsplatz nach 6 Std. verlasen hat, über die gesetzlich erlaubten 10 Std. kommt.

Aber wie dem auch sei MrMorgan, euer BRV hat erst einmal recht wenn sie sagt das ihr das selbst regeln könnt. Last euch hier nicht von einem Vorgesetzen auf der Nase rum tanzen. Ihr seit in der Herrachie höher an zu setzen als der Vorgesetzte. Ihr seit mit dem AG auf einer Stufe. Und heute will der Vorgesetzte das ihr aus stempelt zum rauchen , morgen kommt er an und will bestimmen das nach 2 Stunden die Sitzung zu enden hat, übermorgen dann..........

L
Lexipedia

20.05.2014 um 10:09 Uhr

@MrMorgan Er hat recht, wenn es bei euch das Stempeln zu Raucherpausen pflicht ist. Es steht ja schon im BetrVG, dass wir Betriebsräte weder schlechter noch besser gestellt werden dürfen als alle anderen Mitarbeiter. Ihr müsst euch genauso an die Regeln halten wie alle anderen.

Zitat: "Wie ist das wenn man im Zuge von Besprechungen zweier Betriebsräte im freien Diskutiert und dabei raucht?" Seit ihr in dem Moment alleine oder sind andere dabei??? Die "Ausrede" wird nicht anerkannt.

M
MrMorgan

20.05.2014 um 10:13 Uhr

es soll ja auch keine Ausrede sein. Wir stehen dann alleine draussen und sperchen auch über BR Zeugs...

P
Pjöööng

20.05.2014 um 10:16 Uhr

Ihr seid nichtgezwungen während des Rauchens (Mittagessens, Feierabends) über "BR-Zeugs" zu sprechen.

R
rolfo

20.05.2014 um 10:18 Uhr

Andere Mitarbeiter die zum Rauchen draußen sind sprechen vermutlich auch über betriebliches, das ist für euch keine Grund zum Rauchen nicht abzustempeln

M
MrMorgan

20.05.2014 um 10:19 Uhr

Ok danke euch für eure Meinungen.

M
martinez

20.05.2014 um 10:58 Uhr

Hi, Kann man meiner Meinung nach auch anders auslegen..

ich sehe nirgends ein Gesetz, dass bestimmt wo der Betriebsrat seine Sitzung abhält, korrigiert mich wenn ich mich irre!?Auf dem Betriebsgelände ja, aber nicht wo genau.

und wenn das komplette Gremium beschließt, die Sitzung kurzzeitig zu unterbrechen oder sie für 10 Min nach draußen verlegt, dann ist das meiner Meinung nach völlig Ok rein rechtlich gesehen auch nicht angreifbar.

Das dies vielleicht ein schlechtes Bild macht gegenüber den Arbeitnehmern ist dahingestellt.

Aber wenn ihr die Möglichkeit habt sowieso Rauchen zu gehen, wenn ihr ausstempelt, dann macht das doch einfach des Betriebsfriedens zur Liebe.

Aber rein rechtlich könnt ihr dies auch so hindrehen das die Zigarette kein Problem ist unter der Sitzung. Korrigiert mich wenn ich mich irre( dann aber bitte mit Quellen :))

Gruß

M
MrMorgan

20.05.2014 um 11:23 Uhr

naja wir wollen hier ja nicht auf völlige Konfrontation gehen, ich dachte nur evtl ist dies irgendwo geregelt und eindeutig aus einem Gesetz herauslesbar.

Bisher wurde das nur die letzten 4 Jahre so gelebt (es hatte sich wohl auch im alten Gremium bisher kein Vorgesetzer daran angestoßen) also gingen wir davon aus das es so ist ;) Jetzt hat sich nur ein Vorgesetzter eines neuen Mitglieds beschwert und jetzt heißt es plötzlich, wir müssen bei extra Pausen abstempeln falls wer rauchen geht.

P
Pjöööng

20.05.2014 um 11:54 Uhr

Zitat (martinez): "und wenn das komplette Gremium beschließt, die Sitzung kurzzeitig zu unterbrechen oder sie für 10 Min nach draußen verlegt, dann ist das meiner Meinung nach völlig Ok rein rechtlich gesehen auch nicht angreifbar."

§ 30 Satz 4 BetrVG!

M
MrMorgan

20.05.2014 um 12:23 Uhr

Ok was soll der Hinweis zum §30 jetzt? Dieser sagt:

Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.


P
Pjöööng

20.05.2014 um 13:33 Uhr

Wenn ich "Satz 4" schreibe, kannst Du getrost Satz 1 bis 3 weglassen. Übrig bleibt: "Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich."

Und wie sich Nichtöffentlichkeit und "ür 10 Min nach draußen verlegen" miteinander vertragen sollen, ist mir schleierhaft.

M
MrMorgan

20.05.2014 um 13:42 Uhr

Also ist doch reine Auslegungssache. Nicht öffentlich heißt hier doch einfach "Es darf, bis auf bestimmte Ausnahmen, nur BR Mitglieder teil nehmen."

Wenn ich jetzt mit den 5 BR Mitgliedern "raus" gehe und mich im letzten Eck der Firma "verkrieche" stelle ich das gleich mit "alle 5 Sitzen im BR Zimmer"....

Ich gehe davon aus ein Gericht würde das im äussersten Fall genauso sehen. Solange man "draussen" nicht so steht das andere einen "belauschen" können sollte das grundsätzlich kein Problem sein.

Vlt seh ich das aber auch falsch, bin ja erst seit wenigen Wochen BR Mitglied ;)

P
Pjöööng

20.05.2014 um 14:46 Uhr

Rechtsprechung zur Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit auf Grund der Wahl des Versammlungsraumes ist mir derzeit nicht bekannt. Aber ich hielte es für bedenklich, wenn der BR sich im hintersten Eck des Betriebs verkriecht und vorgibt, dort eine BR-Sitzung abzuhalten. Insbesondere stellte sich dann die Frage wie der BR effektiv verhindern will, dass jemand Zeuge der Sitzung wird.

Aber ich denke Ihr werdet Euch Euren Ruf bei Euren Kollegen schon erarbeiten, wenn Ihr Business-Smoke macht.

M
MrMorgan

20.05.2014 um 15:02 Uhr

Also manche hier haben schon einen ganz schön unterschwellig agressiven "ton" drauf wenn man manche Beiträge hier liest...

Für mich war das Thema eigentlich mit Post 5 erledigt, alles danach war mehr oder weniger nur "weiter diskutiert" und hat mit "unserem" Problem nichts mehr zu tun. Es ging dabei nur noch um das "was wäre wenn und wäre das rein vom Gesetz her zutreffend".

Wie ich weiter oben schon irgendwo bemerkt habe werden wir hier nicht auf Konfrontation auf Teufel komm raus gehen ggü. der Geschäftsleitung, ich wollte hier nur erörtern ob der Einwand der GL berechtigt ist oder nicht ;)

In diesem Sinne trotzdem nochmals einen Dank an alle die an der Diskussion teilgenommen haben.

M
martinez

20.05.2014 um 15:22 Uhr

da hast du recht morgan :)

kommt vielleicht mit der Zeit wenn ma hier länger ist..

wenigstens ist da noch fachwissen mit dabei!

Naja wie gesagt, dann stempelt halt einfach wenn es nur an dem liegt.

Ihr könnt es auf den leichten oder stressigen weg machen ;)

Ich würde einfach stempeln, die paar min sollten ja nichts machen..

Aber rein rechtlich gesehen seh ich hier trotzdem kein Grund, man darf die BR-Sitzung ja auch für Pausen unterbrechen, das man hier dann stempeln muss wüsste ich nicht(berichtigt mich wenn ich falsch liege).

Theorie im Gesetzbuch und Praxis ist immer ein bisschen anders sag ich immer..

Gruß

M
martinez

20.05.2014 um 15:26 Uhr

Vorallem wenns ums Rauchen geht wird der Ton rauer bei den Nichtrauchern :)

M
MrMorgan

20.05.2014 um 15:30 Uhr

ja da hast du wohl recht. Wenns ums rauchen geht dann wirds meistens hitzig... Wobei wenn man sich dann als Raucher beschwert das X Leute ständig 5-10min am Kaffeeautomat stehn ohne abzustempeln... da sagt keiner was und will auch keiner was von wissen, aber wehe man geht mal ohne Stempeln eine rauchen ;)

Naja so ist das Leben nunmal. Klar machts im Endeffekt nichts wenn man stempelt aber da es hier ja die letzten 4 Jahre anders gelebt wurde ist man schon erstmal "verdutzt" wenn man plötzlich einen Fön vom Vorgesetzen bekommt und dann will man der Sache ja auch schnellstmöglich mal auf den "gesetzlichen Grund" gehen :)

P
Pjöööng

20.05.2014 um 15:30 Uhr

Zitat (martinez): "Aber rein rechtlich gesehen seh ich hier trotzdem kein Grund, man darf die BR-Sitzung ja auch für Pausen unterbrechen,"

Sofern es sich nicht um die gesetzlichen Ruhepausen handelt, müsste man eigentlich für solche Pausen korrekter Weise an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

M
MrMorgan

20.05.2014 um 15:59 Uhr

Danke für dein Kommentar. Ich seh es ja ähnlich. Naja wir werden uns der Sache wohl in der nächsten Sitzung morgen etwas ausführlicher annehmen :)

N
Nubbel

20.05.2014 um 16:03 Uhr

snooker, es ist erschreckend wie wenig zusammenhang du noch hinbekommst. eine betriebsvereinbarung gilt für alle, auch für betriebsräte. in welchem sternenbild du gelesen hast, dass diese bv sagt: jeder kann es machen wie er will würde mich schon brennend interessieren.

S
Snooker

20.05.2014 um 16:22 Uhr

@Nubbel Nun, ich könnte jetzt süffisant Fragen woher Du weißt was in dieser BV steht. Aber das nur am Rande. Wenn Dir aber aufgefallen ist habe ich dann dennoch mein Augenmerk darauf gerichtet BR contra Vorgesetzten. Und habe dann dazu geschrieben was ihr dann tatsächlich macht ist wieder ein anderes Ding. Beim Fragesteller ist dies wohl angekommen, sonst hätte er meine Antwort nicht so gevotet. Es ist oftmals das Geschick das man im Arbeitsleben dann als BR an den Tag legen muss. Ne Nubbel. Grins

P
Pjöööng

20.05.2014 um 16:35 Uhr

Zitat (Snooker): "Aber ehrlich, Nichtöffentlichkeit nach dem von dir benannten Abs 4 bedeuten nichts anderes als wie das keine anderen Personen an der Sitzung teilnehmen dürfen. Ein lauschen eines Dritten wenn man einen Teil seiner BR Sitzung unter freiem Himmel abhält, kann man wohl kaum als Teilnahme bezeichen. ansonsten dürften BR Sitzungen, wo ein Büro im EG liegt auch nur bei geschlossenem Fenster abgehalten werden....weil sonst der Lauscher vorm Fenster. Deshalb besser noch mal die Kommentierung zu dem benannten Abs 4 lesen."

Anderer Auffassung ist das LAG BaWü im Breuninger-Fall gewesen:

"Durch die Ermöglichung des Mithörens wird jedoch unmittelbar gegen die Regelung verstoßen, dass die Betriebsausschusssitzungen ebenso wie Betriebsratssitzungen nicht öffentlich sind."

S
Snooker

20.05.2014 um 16:48 Uhr

Stümmt Pjööööng Dann dürfte Dir aber auch bestimmt nicht das Urteil entgangen sein, wo der AG dazu in der Pflicht genommen wurde ein BR Büro so an zu legen und aus zu statten das es abhörsicher von außen. Ansonsten kann man jetzt wohl nur empfehlen alle Fenster zu bei BR Sitzungen. Und wenn man mal im Rahmen einer GBR oder KBR Sitzungen einen Rundgang zur Betriebsbesichtigung macht das alle Mitglieder solange den Mund halten bis sie wieder im BR Büro sind. Oder sollte man solche Urteile nicht doch besser von Fall zu Fall sehen. Ich denke schon, sonst könnte man sie ja gleich als Gesetz verankern.

P
Pjöööng

20.05.2014 um 17:08 Uhr

Zitat (snooker): "Dann dürfte Dir aber auch bestimmt nicht das Urteil entgangen sein, wo der AG dazu in der Pflicht genommen wurde ein BR Büro so an zu legen und aus zu statten das es abhörsicher von außen."

Ja und? Was trägt das zu der Diskussion hier bei?

Zitat (snooker): "Wenn ansonsten die Inhalte der Sitzung außen mitgehört werden können, selbstverständlich! Wir unsererseits halten die Fenster geschlossen, damit wir durch den Außenlärm nicht gestört werden."

Zitat (snooker): "Und wenn man mal im Rahmen einer GBR oder KBR Sitzungen einen Rundgang zur Betriebsbesichtigung macht das alle Mitglieder solange den Mund halten bis sie wieder im BR Büro sind."

Ich denke nicht, dass jemand BR-Sitzung abhält, während er durch den Betrieb läuft. Wenn man im Zusammenhang mit einer GBR oder KBR Sitzung eine Betriebsbesichtigung macht, dann wird man dies vor oder nach der Sitzung machen, oder diese dafür unterbrechen. Aber Sitzung abhalten während man durch den Betrieb läuft? Ganz sicher nicht!

N
Nubbel

20.05.2014 um 17:43 Uhr

"Es gibt bei uns eine BV die grunsätzlich regelt das zum rauchen abgestempelt wurde."

das ist eindeutig. ok, nicht für alle........

S
Snooker

20.05.2014 um 18:00 Uhr

Zitat (Pjööng) Ja und? Was trägt das zu der Diskussion hier bei?

Diese Frage solltest Du dir stellen, denn Du hast mit dritten angefangen die ja zuhören könnten. Ich habe den Faden nur weiter gesponnen.

Zitat(Pjööng) "Wenn ansonsten die Inhalte der Sitzung außen mitgehört werden können, selbstverständlich! Wir unsererseits halten die Fenster geschlossen, damit wir durch den Außenlärm nicht gestört werden."

Ein netter Versuch mit dem Außenlärm...auch wenn uns auf ewig verschlossen sein wird was das mit dem mithören durch andere zu tun hat.

Zitat(Pjöng) Ich denke nicht, dass jemand BR-Sitzung abhält, während er durch den Betrieb läuft. Wenn man im Zusammenhang mit einer GBR oder KBR Sitzung eine Betriebsbesichtigung macht, dann wird man dies vor oder nach der Sitzung machen, oder diese dafür unterbrechen. Aber Sitzung abhalten während man durch den Betrieb läuft? Ganz sicher nicht!

Es mag Dein Denken sein, aber in dem KBR in dem ich war haben wir es immer so gemacht. Immer Im Rahmen der 3tägigen KBR Sitzung, je nachdem in welchen unserer Werke wir die Sitzung hatten. Wir haben neue Arbeitsabläufe an neuen Maschinen dann vor Ort Weiterdiskutiert: und der jeweilige GastgeberKBR hat dann gleich erläutert wo der örtl. BR noch Verbesserungsmöglichkeiten sieht.

Pjööng, wenn er das bei euch nicht so macht muss das ja nicht verkehrt sein. Genau so wenig ist es aber bei denen verkehrt die es anders halten. Deshalb aber solltest Du nicht jetzt versuchen so lange irgend welche Sachen ein zu werfen bis es den Anschein hätte du hättest Recht. Ich glaub das verbiegt wieder das ganze und ist dem Fragesteller nicht gerecht. PUNKT ENDE AUS

P
Pjöööng

20.05.2014 um 18:08 Uhr

Zitat (snooker): "Genau so wenig ist es aber bei denen verkehrt die es anders halten."

Das was Du hier schilderst verstößt eindeutig gegen Gesetze!

S
Snooker

20.05.2014 um 18:45 Uhr

Gesetze so wie Du sie deutest. Ist nur schon komisch das Du so lange diskutieren willst bis es so ist wie Du meinst und willst dann auf die straffe Regel Gesetz verweisen. Aber andersrum taucht eine Antwort von dir unter Antwort 9 Auf wo ne 7er Begrenzung drin ist. Meinst Du nicht man sollte irgendwann mal die Kirche im Dorf lassen? Und wie gesagt, dein Eindeutig ist für Dich eindeutig. Ende

P
Pjöööng

20.05.2014 um 19:06 Uhr

Zita (snooker): "Aber andersrum taucht eine Antwort von dir unter Antwort 9 Auf wo ne 7er Begrenzung drin ist."

Was will dieser Mensch uns sagen? Das ist doch nur noch wirres Geschwätz!

S
Schlaumeier

20.05.2014 um 23:15 Uhr

Durch eure nervige Anmotzerei habt ihr aber etwas Entscheidendes übersehen.

Eine BR-Sitzung ist so lange eine geschlossene Gesellschaft, bis der VS diese schließt. Was innerhalb dieser Sitzung passiert, ob jetzt geraucht, ein Lagerfeuer angezündet wird, oder alle Kuchen Backen, kann einen Vorgesetzten nur insofern Interessieren, das er sich hier einen Klagegrund nach dem 23er basteln will. Alle sonstigen Forderungen, Meinungen, Sichtweisen und was weiß ich noch alles, kann er sich sonstwo hinschieben. Alles was bei einer BR-Sitzung passiert, muss er erstmal hinnehmen. Wenn ihm etwas nicht passt, muss er halt Klagen. Dann wird ihm der Richter schon erzählen, was er fordern kann und was nicht.

S
Snooker

20.05.2014 um 23:22 Uhr

Gugg malweiter oben Schlaumeier

N
Nubbel

20.05.2014 um 23:28 Uhr

ach, und betriebsräte dürfen ihr ehrenamt zum Rauchen ohne ausstempeln nutzen, obwohl alle kollegen das müssen, weil der betriebsrat das in einer betriebsvereinbarung unterschrieben hat.

snooker, da werden sich die kollegen aber freuen

S
Snooker

20.05.2014 um 23:43 Uhr

Nubbel Mach doch erst mal Du Glastuer auf durch die du gehen willst. Meine persönliche Meinung...da denke ich nicht ein deut anders wie oder als Du. Fang aber mal an der Ecke an, woher wissen den die anderen Kollegen und auch dieser Vorgesetzte das der BR hier nicht wie die anderen ausgestempelt hat? Lass allen anderen Quark erst einmal weg. Wenn so etwas nämlich in einem Betrieb erst einmal an der Tagesordnung ist, dann hat man meist die KA KE schon ganz wo anders am Dampfen. Und daher hat auch Schlaumeier recht. Und genau deshalb habe ich weiter oben mal geschrieben " was ihr dann hinterher macht ist ne ganz andere Sache (so oder so ähnlich): und nu wird mir das schon wieder zu lang.

N
Nubbel

20.05.2014 um 23:49 Uhr

wenn du die glastür nicht immer mit so viel quark zuschmieren würdest, würde es immer kürzer. und deine frage: woher weiß denn einer das die nicht ausstempeln? zeigt deine kurzsichtigkeit in unerträglicher weise.

versuch doch jetzt noch mal mit ner schlammpackung

W
wischwasch

20.05.2014 um 23:52 Uhr

Warum erregt das Raucherproblem eigentlich immer die Gemüter so (über 30 Antworten), während eine Frage über ein Mitbestimmungsproblem oft stundenlang unbeantwortet bleibt?

S
Snooker

21.05.2014 um 00:03 Uhr

@wischwasch einfach weil einige kein Scheibenklar haben.

S
Schlaumeier

21.05.2014 um 00:10 Uhr

@Nubbel

„ach, und betriebsräte dürfen ihr ehrenamt zum Rauchen ohne ausstempeln nutzen,“ Ja natürlich!
Ob das letztlich moralisch vertretbar und den Kollegen am Band zu verkaufen ist, ist dann eine ganz andere Geschichte. Der BR allein entscheidet, wie er was und wann er was macht. Passt dieses jemandem nicht, steht ihm der Rechtsweg offen.

„obwohl alle kollegen das müssen, weil der betriebsrat das in einer betriebsvereinbarung unterschrieben hat.“ Jetzt schmeißt du Äpfel und Birnen in einen Topf. Eine vernünftige Schorle bekommst du so aber nie hin.

Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Eine BV kann doch niemals eine Auswirkung auf ein BR-internes Verhalten haben. Dafür gibt es die GO.

Und natürlich muss ein BR nicht immer auch das machen, was die lieben Kollegen sonst „tun Müssen“.

Dass ein BR eine BV unterschreibt, dürfte ja an der Tagesordnung sein. Schlimm wäre es allerdings, wenn diese dann auch gleichzeitig als GO Ersatz gelten würde und damit diese dann auch gleich öffentlich wäre . Merke: Es gibt eine betriebliche Ordnung. Hier darf ein BR, neben anderen, auch seinen Senf zu abgeben. Merke weiter: Es kann auch eine BR-interne Ordnung geben (GO). Hier gibt aber nur er allein seinen Senf ab.

P
Pjöööng

21.05.2014 um 01:13 Uhr

Zitat (Schlaumeier): "Der BR allein entscheidet, wie er was und wann er was macht. Passt dieses jemandem nicht, steht ihm der Rechtsweg offen."

OMG! Ist das wirklich ernst gemeint? Wenn es wirklich wahr ist, dass eine Belegschaft den BR bekommt den sie verdient, dann musst Du BRV in SingSing sein.

Oh je, den gelben Beitrag habe ich mir erst jetzt vollständig zu Gemüte geführt...

Ztat (snooker): "Ein Abteilungsleiter oder sonstiger dienstlicher Vorgesetzter hat einem BR nie und in keinster Weise vor zu schreiben was dieser zu tun und zu lassen hat. Einzigst und allein der AG ist dann hier eure Ansprechperson."

Naja, das kann man noch so stehen lassen, da dem BR als Gremium natürlich nichts vorgeschrieben werden kann. Anders sieht es aber bei den einzelnen BRM aus...

Ztat (snooker): "Ihr seit in der Herrachie höher an zu setzen als der Vorgesetzte. Ihr seit mit dem AG auf einer Stufe."

Ohje! Das kann doch niemand ernst meinen!

S
Schlaumeier

21.05.2014 um 01:52 Uhr

„OMG! Ist das wirklich ernst gemeint?“ Selbstverständlich ist das ERNST gemeint.

„Wenn es wirklich wahr ist, dass eine Belegschaft den BR bekommt den sie verdient, dann musst Du BRV in SingSing sein.“

Gut der Mann!!!! Hellseher??

Mein Traum wäre es jetzt allerdings, wenn Du bei uns Einziehen würdest. Aber mit den Nordlichtern hast Du es ja leider nicht so……

B
blackjack

21.05.2014 um 03:07 Uhr

#§ 30 Satz 4 BetrVG! Antwort 8 Erstellt am 20.05.2014 um 09:54 Uhr von Pjöööng#

Bevor man diesen § einwirft, sollte man sich auch auf die nichtöffentlichkeit einer Betriebsratssitzung auskennen.

Die Kommentare von Pjöööng sind immer wieder beruhigend. Ich liebe Dich. Bist hoffentlich männlich. Nee, schade, so sind eigentlich nur wir Tussen.

M
MrMorgan

21.05.2014 um 08:14 Uhr

oje hier hab ich ja was angestoßen ;)

P
Pjöööng

21.05.2014 um 10:06 Uhr

Zitat (blackjack): "Bevor man diesen § einwirft, sollte man sich auch auf die nichtöffentlichkeit einer Betriebsratssitzung auskennen."

Dann lass uns doch bitte an Deinem Wissen teilhaben!

P
Pjöööng

21.05.2014 um 11:34 Uhr

Zitat (MrMorgan): "oje hier hab ich ja was angestoßen ;)"

Das ist in diesem Forum leider die übliche Folklore, muss man sich nichts draus machen. Wenn Du einen höheren Prozentsatz fundierter Antworten und weniger Emotionen möchtest, dann wirst Du in anderen Foren erfolgreicher sein.

Um das Ganze nocheinmal zu versachlichen (oder es wenigstens zu versuchen): § 37 (2) BetrVG: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Hier wurden ja bereits verschiedene Dinge vorgeschlagen, die innerhalb einer BR Sitzung erfolgen könnten (z.B. Kuchen backen), diese gehören aber definitiv nicht zu den Aufgaben des BR, damit hat das BRM auch keinen Anspruch auf Befreiung von der Arbeit und hat sich also sobald die Wellhölzer verteilt werden wieder an seinen Arbeitsplatz zu begeben. Dass der Arbeitgeber möglicherweise ein Beweisproblem hat, wenn er den BRM einen Mißbrauch ihrer Arbeitsbefreiung nachweisen will, ändert an der rechtlichen Würdigung nichts.

Ebensowenig gehört Rauchen zu den Aufgaben eines BRM. Bei strenger Auslegung endet also mit Unterbrechung der BR-Sitzung auch der Anspruch auf Arbeitsbefreiung, das BRM ist damit wieder ganz normaler AN und es gelten für ihn genauso die Regelungen wie für alle anderen AN.

S
Schlaumeier

22.05.2014 um 02:35 Uhr

Zitat (MrMorgan): "oje hier hab ich ja was angestoßen ;)" Nein, dafür sorgen dann einige wenige andere.

Zitat Pjöööng: „Das ist in diesem Forum leider die übliche Folklore, muss man sich nichts draus machen.“ Nein, das ist nicht die „übliche“ Folklore hier, sondern nur die jener, die dieses Forum dazu Nutzen ihre Folklore, die sich ansonsten wohl keiner antut, zu verbreiten.

Und etwas daraus machen sollte man sich schon, wird hierdurch dann leider auch die große Masse, die andernfalls ev. auch einmal etwas von sich geben würde, in den Hintergrund oder gar ganz verdrängt, weil sie sich div. Kommentare einfach nicht antun wollen.

Pjöööng, du magst hier noch so viel Zeugs zu den Aufgaben und Pflichten eines BR hinsichtlich einer Gleichstellung gegenüber normalen Mitarbeitern Schreiben oder verzapfen, besser wird es dadurch auch nicht.

Tatsache ist, dass jeder seines eigenen Glückes Schmid ist. Das gilt auch für einen BR. Tatsache ist auch, dass eine Sitzung mit der Eröffnung beginnt - alles, dem vorausgehende gehört zur Vorbereitung auf diese - und erst dann endet, wenn sie geschlossen wird. Alles was dazwischen passiert, ob eine Pause - wie auch immer diese aussehen mag - gemacht wird, oder eine kurzzeitige Unterbrechung aus welchem Grund auch immer stattfindet, gehört zur Sitzung und kann nicht zum Wechsel in den normalen AN Status führen. Wie dieses dann letztlich zu vertreten ist und vor allem von wem, ist eine ganz andere Geschichte.

Auch hier werden wieder Äpfel mit Birnen gleichgestellt. Ein AN ist nur seinem AG gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Bei der Ausübung seines Amtes als BR bleibt dieses zwar bestehen, wird aber überlagert durch das Amt. Hier liegt es dann nicht mehr in seiner alleinigen Macht div. Abläufe zu bestimmen. Insofern ist er hier abhängig von Entscheidungen des Gremiums, und somit auch nicht einem permanentem Statuswechsel unterworfen.

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