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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zentralisierung

V
Verweigerung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind fast alle neugewählte Betriebsräte. Seminare/Schulungen sind auch geplant. Kaum im Amt hat der Arbeitgeber massive Veränderungen vor. Wir sind eine Gruppe mit mehreren Unternehmen in Deutschland. Jedes Unternehmen sind eigenständige GmbH. In unseren Standort sind über 300 Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer hat uns unterichtet das mehrrere Abteilungen hauptsächlich Verwaltung/Vertrieb, Controling, Personalabteilung aufgelöst werden sollen. Die Arbeiten sollen Zentral aus dem Mutterunternehmen mit übernommen werden. Grund seien die schlechten Ergebnisse. Was können wir als BR unternehmen das dass Ganze nicht vollzogen werden kann. Es sind ca. 30 Arbeitsplätze davon betroffen, die betriebsbedingt aufgelöst werden sollen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

20.05.2014 um 10:16 Uhr

Holt euch euren Gewerkschaftsfuzi! Oder mit einem korrekten Beschluss einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung!

Hier kann man mit Halbwissen zuviel verkehrt machen.

W
wischwasch

21.05.2014 um 00:00 Uhr

Da muss ein Sozialplan / Interessenausgleich her. Geht bei Neulingen nur mit Hilfe der Gewerkschaft und /oder Fachanwalt.

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