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Normale oder außerordentliche Änderungskündigung bei Zentralisierung einer Abteilung?

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

hallo. ich hab mal wieder eine frage an euch. darf der arbeitgeber eine außerordentliche änderungskündigung ausstellen??? abteilung wird zentralisiert! von zweig in haupthaus! das zweighaus bleibt (noch) bestehen. wird wohl jedoch später geschlossen. nicht aber zum zeitpunkt der abteilungszentralisierung! müssen wir mit einer "normalen betriebsbedingten änderungskündigung" mit berücksichtigung der kündigungsfristen rechen, oder mit einer außerordenlichten änderungskündigung. (abteilung wird sofort zentralisiert)???

besten dank!!!

anja

4.22502

Community-Antworten (2)

P
paula

07.01.2007 um 18:27 Uhr

als rechtliches konstrukt ist auch eine außerordentliche änderungskündigung denkbar. ich kann mir aber kaum eine situation vorstellen in der diese wirksam sein kann.

F
Fayence

07.01.2007 um 19:11 Uhr

anjab,

vor allem sollte der BR seine Hausaufgaben machen! Dann sollten sich solche Fragen nicht stellen dürfen/können > §80, §92, §95, §111ff BetrVG, um nur einen kleinen Ausschnitt der Aufgabenstellung zu geben.

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