Erstellt am 24.09.2006 um 13:23 Uhr von K.Etzer
"können wir als br, mit unterstützung der belegschaft diese zentralisierung verhindern?"
Nein, könnt ihr nicht.
Ihr könnt allenfalls die Beteiligungs-und Informationsrechte gemäß §§ 111,112 BetrVG geltend machen, das gilt aber nur dann, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen auch tatsächlich gegeben sind. Möglicherweise könnt ihr einen Interesenausgleich abschließen
"die leute möchte natürlich in fürth bleiben, und nicht ihre gleiche arbeit in nürnberg machen.."
Warum nicht? Ich halte es nicht für unzumutbar, von Fürth nach Nürnberg zu fahren. Viel weiter als 10-15 km ist das ja nicht, und die erhöhten Fahrkosten der Betroffenen könntet ihr im Interessenausgleich abfangen.
"unsere fa. schreibt schwarze zahlen. auch die zweigstelle."
Das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Euer Arbeitgeber könnte die Firma sogar, selbst wwenn sie schwarze Zahlen schreibt, ganz schließen, ohne dass der BR etwas dagegen tun kann. Das nennt man unternehmerische Freiheit. Wie würde Peter Lustig sagen? "Klingt komisch......, ist aber so!"
Erstellt am 24.09.2006 um 14:07 Uhr von paula
bei uns im unternehemen gibt es ähnliche tendenzen. verhindern könnt ihr das nicht. es gibt zwei wege. entweder ihr versucht das ganze konstruktiv zu begleiten oder ihr geht in die konfrontation. m.E. ist der erste weg besser da ihr normalerweise mehr erreichen könnt.
aber das muss jeder selber wissen. für den fall von verhandlungen zum interessenausgleich sollte ihr euch rechtlichen beistand holen. ich kenne in nürnberg eine gute kanzlei für AN und betriebsräten. bei interesse einfach ein kurzer hinweis hier