meine abteilung wird lt. gerüchten zentralisiert! von a nach b (entfernung ca. 30km).
somit könnte die firma diese büroräume vermieten, da im haus b genügend platz vorhanden ist!
viele kollegen möchten aber nicht nach b wechseln, und lieber die arbeit in der zweigstelle ausübern!
meine frage als br:
-kann der br dies überhaupt verhindern???
-wenn ja, wie???
oder ist ein sozialplan das einzigste was wir aushanden können???
danke!!!!
thomas
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten