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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veröffentlichung unserer TOP an die Belegschaft - was ist zu beachten?

I
Isor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR setzt sich 1 x monatlich zusammen, um anstehende Dinge zu erörtern. Wir wollen jetzt im IntraNet und als Aushang unsere Tagesordnungspunkte veröffentlichen, damit die Kolleginnen und Kollegen informiert sind, womit wir uns momentan befassen. Da wir aber nicht alle Punkte (z.B. personelle) publik machen können, hier meine Frage: Müssen die Tagesordnungspunkte, die wir veröffentlichen, identisch sein mit denen, die wir in unserer Sitzung abhandeln oder können wir unsere TOP noch um vertrauliche Punkte erweitern? Bedanke mich schon im voraus für eure Antwort. LG .. Isor

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Community-Antworten (3)

B
Bernd

25.07.2005 um 17:06 Uhr

Hallo,

wenn sie nicht identisch sind, braucht Ihr sie auch nicht veröffentlichen.

Fraglich ist meiner Meinung der Sinn der Veröffentlichung der Tagesordnung. Sinnvoller ist es doch, allgemein interessierende Themen vor, während und/oder nach der Diskussion im Gremium öffentlich zu machen. Ich glaube das weder dem BR noch einem Eurer Kollegen damit gedient ist, wenn bei der Veröffentlichung der TO aus Versehen doch ein Personalproblem oder persönliche Daten und Fakten am Schwarzen Brett erscheinen. Also TO nicht öffentlich, Themen die alle angehen öffentlich. bernd

Z
zicke56

25.07.2005 um 17:14 Uhr

Hallo, ich schließe mich der Meinung von Bernd an. Bevor nur Stücke veröffentlicht werden, lasst es ganz. Das irritiert die Kollegen nur, wenn sie dann was anderes hören. AUßerdem müßtest Ihr wahrscheinlich mit guten Ratschlägen der Kollegen rechnen, was noch auf die TO soll. Und ein Fehler in vertraulichen Sachenr- der wäre fatal.

B
BMW

25.07.2005 um 21:37 Uhr

Hey Schließe mich Bernd an Außerdem werdet ihr doch bestimmt Betriebsversammlungen machen da ist ein Bericht angebracht wo ihr der Belegschaft darstellt womit ihr euch beschäftigt habt .

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