Einflussnahme auf Tagesordnungspunkte bei Verhinderung
Ich nehme keinen Einfluss auf Tagesordnungspunkte, weil die noch garnicht feststehen, ich gebe meine Vorschläge an den BR um evtl. daraus einen TOP machen zu lassen. Das wird mir trotz Urlaub wohl keiner verwehren können, da kann ja wohl keiner was gegen haben, oder? Unsere BR Vors. und der Stellv. + einige BR Kollegen sind im Moment etwas angefressen, da wir über 30 Jahre keinen von der IGM mehr bei unserer Betriebsversammlung hatten. Und nun will da einer kommen, o`Schreck. Bei über 530 Beschäftigten und einer nicht ganztags freigestellten BR Vorsitzenden, dass geht einfach nicht mehr. In den letzten Jahren wurden viele damaligen Tarifbestandteile durch den BR und AG ausgehebelt, bez. für den Betrieb angenehmer geregelt. Deshalb werden wir versuchen die IGM mit ins Boot zu nehmen, um eine erneute Tarifbindung zu erwirken, dass ist natürlich nicht von heute auf Morgen zu machen.
Community-Antworten (2)
23.06.2012 um 11:02 Uhr
da kann ja wohl keiner was gegen haben, oder?< Nö - hat keiner.
o`Schreck<
.... Sollte doch eher die Geschäftsleitung sagen. Oder sind die Betriebsräte erschrocken, weil sie sich in ihrer heiligen Ruhe gestört fühlen?
23.06.2012 um 11:31 Uhr
@IGMMetall Aber es ist ja offensichtlich, dass Ihr keine Tarifbindung mehr habt - demnach kann man 'eigentlich' auch keine TV-Bestandteile aushebeln (mal abgesehen von der Notwendigkeit des § 77 Abs. 3 BetrVG).
Ich habe ein wenig Zweifel, ob Du das so richtig einordnest, wer was und wie zu verantworten oder 'angenehmer geregelt' hat...
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