Erstellt am 19.05.2014 um 19:28 Uhr von gironimo
Mittbestimmung bezieht sich nicht nur darauf, gesetzliche Mindeststandards zu erfüllen. Mitbestimmen heißt, die gegenseitigen Interessenlagen auszudiskutieren und einen gemeinsamen Nenner zu finden.
So gesehen ist die erste Gesetzeslage die, dass sich die Betriebsparteien darauf verständigen müssen, wo Arbeitszeit beginnt und endet.
Und aus meiner Sicht: Wenn das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben ist, handelt es sich um eine Arbeitspflicht, die innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen hat.
(Dazu auch neuste Rechtsprechung - soweit ich mich erinnern kann; Aktenzeichen habe ich leider ium Moment nicht zur Hand)
Erstellt am 19.05.2014 um 21:14 Uhr von Globus
sag mal, was ist denn mit dir los? wenn mitbestimmung bedeuten würde gesetzliche mindeststandarts zu erfüllen, gäb es keine mitbestimmung, weil doch eh schon alles gesetzlich festgelegt ist!!!
Mitbestimmung bedeutet, dass da, wo der arbeitgeber laut gesetz handlungsspielraum hat, der br der gegenpol zu diesem spielraum hat um den zum wohl der arbeitnehmer zu gestalten...
Davon mal ab... und klar gibt es immer und immer wieder stress, wie weit eine eventuelle mitbestimmung geht, oder überhaußt existent ist, da man immer die kollektive seite sehen muß...
aber das führt denke ich jetzt zu weit...
Nicht umsonst, hat der BR ein mannigfaltiges MBR, das daruaf runterzubrechen, dass das nur dazu da ist gesetzliche mindeststandarts zu erreichen ist defakto falsch und an den haaren herbei gezogen!!!
Erstellt am 19.05.2014 um 21:47 Uhr von Snooker
Vielleicht hilft den Diskutierenden bei der Beantwortung der Frage die Beantwortung der Frage des Versicherungsschutzes in der Arbeitspause.
http://www.ukpt.de/pages/service/faq/index.php?id=faq0106
Als BR würde meine Argumentation in dem Text des Links bei "Kleine, doch klare Unterschiede" anfangen.
Erstellt am 20.05.2014 um 13:39 Uhr von maulwurf
Es gibt ein Urteil des BAG, nach dem der Arbeitgeber Umkleide- und Wegezeiten bezahlen muss, wenn das Tragen von Arbeitskleidung von ihm gefordert wird. Aktenzeichen habe ich leider nicht zur Hand, haben wir bei uns aber mit Bezug darauf durchsetzen können.
Das Waschen muss meines Wissens nur dann als Arbeitszeit anerkannt werden, wenn es notwendig ist, um eine Gesundheitsgefährdung, Kontamination oder dergleichen zu vermeiden.
Erstellt am 20.05.2014 um 15:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (snooker):
"Vielleicht hilft den Diskutierenden bei der Beantwortung der Frage die Beantwortung der Frage des Versicherungsschutzes in der Arbeitspause.
http://www.ukpt.de/pages/service/faq/index.php?id=faq0106
Als BR würde meine Argumentation in dem Text des Links bei "Kleine, doch klare Unterschiede" anfangen."
Hmmm... inwieweit könnte die Frage des Versicherungsschutzes bei der Frage wo die Pause beginnt und endet hilfreich sein?
Erstellt am 20.05.2014 um 15:38 Uhr von Snooker
Als Beispiel könnte dienen das persönliche Bedürfnis. So hat e schon Urteile gegeben wo ein MA auf der Toilette gewesen ist und in der Toilette gestürzt ist (warum weiß ich gerade nicht mehr). Die Richter führten in der Urteilsbegründung an das der Weg zur und von der Toilette wohl in dem Rahmen des Versicherungsschutzes fallen., Nicht aber die Zeit die man zur Erledigung des persönliches Geschäftes benötige. Analog könnte man diese Begründung meines Erachtens auch für den Gang zur Pause und zurück anwenden. Die Pause selber ,e nachdem wo man sie macht ist ja im INHALTLICHEN zur Erledigung des persönlichen Bedürfnisses.
Und mal am Rande. Wir hatten als BR darauf bestanden das die Stempeluhren unmittelbar am Eingang der Pausenräume und/oder der Raucherecken angebracht werden. Hier kann man ganz schnell seine Mitbestimmung gelten machen. Arbeitszeitgesetz: Beginn und Ende der Pausen in der zeitlichen Lage. Oder auch Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Aber wie gesagt den Fall den ich beschrieben habe kann ...muss aber nicht hilfreich sein.
Ich such halt immer erst das für, für die AN ;-)
Nachtrag: @Totti könnte ja die Antwortbegrenzung raus nehmen.
Erstellt am 20.05.2014 um 16:11 Uhr von Pjöööng
Snooker, auch durch Deine Ausführungen zum Stuhlgang ist immer noch nicht ersichtlich was der Versicherungsschutz mit Beginn und Ende der Pausenzeit zu tun hat.