Tätigkeit nach Freistellung
Hallo liebe Br-Kollegen/innen
ich hatte eine Freistellung und nun darf ich wieder in den Regelbetrieb. Das ist grundsätzlich erst einmal ok so.
Allerdings hat mein Arbeitgeber nun angeblich keinen Platz mehr der meinen Kenntnissen entspricht. Ich bin teilzeitbeschäftigt und auch weiterhin für den BR tätig.
Es gibt keine Bereitschaft eine Alternative zu finden die meine Reduzierung der Arbeitszeit und gleichzeitige BR Tätigkeit berücksichtigt. Mein Vorschlag wie ich im Rahmen meiner Erfahrungen eingesetz werden kann wurde als nicht durchführbar abgelehnt.
Aussage entweder Arbeitszeiterhöhung oder eine Stelle in einem andern Bereich. Leider ist eine erhöhung der Arbeitszeit derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar. Und ich gehe davon aus das dies wärend der Freistellung auch ok war, da billiger.
Grundsätzlich darf ein Betriebsrat nach seiner Freistellung nicht benachteiligt werden und hat sogar ein recht auf die "verpasste" berufliche Weiterentwicklung § 38 Satz 4. BtrVG
Jetzt möchte mich mein Arbeitgeber in einem Bereich einbinden der zwar eine ähnliche Aufgabe beinhaltet. Diese Aufgabe umfasst allerdings nicht die Möglickeiten mein Wissen und meine Kenntnisse in vollem Umfang einzubringen.
Ich betone in vollem Umfang und gleichem Maß.
Anzumerken ist das ich eine Schwerbehinderung habe und auch erkennen kann das mir die neuen Aufgaben gesundheitlich vorraussichtlich nicht zuträglich sind.
Da ich die Arbeit nicht verweigern kann werde ich erst einmal an dem zugewiesenen Arbeitsplatz beginnen. Der Versetzung in diesen Bereich wurde von mir in einem persönlichen Gespräch mit der Geschäftsführung mündlich wiedersprochen.
Der Betriebsrat wurde noch nicht dazu gehört und deshalb meine Frage an euch wie würdet ihr weiter vorgehen? Empfehlt ihr mir einen schriftlichen Widerspruch?
Mit meiner Gewerkschaft habe ich schon Kontakt aufgenommem. Allerdings habe ich von dort noch keine Rückmeldung bekommen.
bedanke mich bei allen die dazu etwas beitragen können.
gruß
Community-Antworten (2)
19.05.2014 um 21:47 Uhr
Wenn Du von der Freistellung zurück an einen anderen Arbeitsplatz als vorher kommst, ist das erst einmal eine Versetzung. Der BR ist nach § 99 BetrVG zu hören.
Außerdem hat der AG versäumt, Dich während deiner Freistellung zu schulen ( § 38 Abs.4 BetrVG). Und Du hast 1 Jahr Zeit berufliche Entwicklung nachzuholen (ebenda). Da ist der AG auch in der Pflicht.
Ich würde daher schriftlich Forderungen an den AG richten (der Kontakt zur Gewertkschaft sollte hilfreich sein).
19.05.2014 um 23:44 Uhr
Solidarität, ich hoffe du hast dich selber weiter entwickelt. und kannst auch erstmal bei vollem gehalt eine passende stelle ausfüllen. es kommt nun mal vor das nicht immer alles offen bleibt
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