Schulung eines BR-Mitgliedes in Teilzeit
Hallo zusammen, ein BR-Mitglied arbeitet in TZ Montags, Dienstags (bis Mittag) und Freitags. Nun möchte das Mitglied an einer BR-Schulung teilnehmen, die von Dienstags bis Freitags geht. Bekommt es nun dafür Überstunden oder kann der Arbeitgeber Veränderung der Arbeitszeit verlangen? Danke für Antworten!
Community-Antworten (2)
19.05.2014 um 22:02 Uhr
Dafür gibt es Zeitausgleich. Siehe hierzu § 37 Abs, 6 BetrVG (in Verbindung mit Abs. 2).
20.05.2014 um 10:56 Uhr
Danke, Gironimo
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