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Schulung eines BR-Mitgliedes in Teilzeit

B
Blacky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ein BR-Mitglied arbeitet in TZ Montags, Dienstags (bis Mittag) und Freitags. Nun möchte das Mitglied an einer BR-Schulung teilnehmen, die von Dienstags bis Freitags geht. Bekommt es nun dafür Überstunden oder kann der Arbeitgeber Veränderung der Arbeitszeit verlangen? Danke für Antworten!

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

19.05.2014 um 22:02 Uhr

Dafür gibt es Zeitausgleich. Siehe hierzu § 37 Abs, 6 BetrVG (in Verbindung mit Abs. 2).

B
Blacky

20.05.2014 um 10:56 Uhr

Danke, Gironimo

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