Briefwahl und Posteingang
Posteingang aller Briefe ist im Haus beim Arbeitgeber und die verteilen dann die Post an die zuständigen. So ist das auch mit den Wählerbriefen ( Briefwahl). AG bekommt die in die Hände und gibt sie (ungeöffnet natürlich) an den Wahlvorstand weiter. Ist das rechtens und sauber? Wäre die Briefwahl anfechtbar? Danke!
Community-Antworten (5)
19.05.2014 um 00:22 Uhr
Ja, das ist rechtens. Ebensodass der Briefträger die Briefe anfasst.
19.05.2014 um 08:21 Uhr
@ dummesGesicht
Ich kann mich der vorherigen Meinung nicht ganz anschließen. Du drückst Dich nämlich etwas missverständlich aus.
"Posteingang aller Briefe ist im Haus beim Arbeitgeber und die verteilen dann die Post an die zuständigen."
Wenn es einen zentralen Posteingang gibt und die für den WV oder BR bestimmte Post direkt an den WV/BR weitergeleitet wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Dann schreibst Du aber
"AG bekommt die in die Hände und gibt sie (ungeöffnet natürlich) an den Wahlvorstand weiter."
Ist das tatsächlich so zu verstehen, dass Post, die für den Wahlvorstand/den BR bestimmt ist, erst über den Schreibtisch des Arbeitgebers läuft und erst dann weiter gegeben wird? Falls das so ist, muss dieses Prozedere umgehend geändert werden.
Die Briefwahl wäre deshalb aber nicht anfechtbar!
19.05.2014 um 09:02 Uhr
Der Referent unserer WV Schulung hat mitgeteilt, dass der WV ein eigenes, abschließbares Postfach haben muß. Wir haben in der zentralen Postverteilungsstelle eine gekennzeichnete, abschließbare Wahlurne aufgestellt, den Schlüssel hat die WV Vorsitzende verwahrt.
19.05.2014 um 09:28 Uhr
Hat denn die Poststelle bisher Anlass gegeben, an ihrer Integrität zu zweifeln? (Ich wüsste sonst nicht, was gegen sie spräche.)
19.05.2014 um 22:37 Uhr
Wir sind eine kleine Firma. Der Hauspostbote vom Firmengelände bringt die Post ins Treppenhaus, legt sie offen in ein dafür vorgesehene Ablageschale. Dann kommt irgendwann im laufe des Tages der Geschäftsführer, nimmt sie da raus und sortiert sie selbst, den zuständigen Abteilungen zu. Zwischenzeitlich sind schon alle an dem Posteingang vorbei gelaufen und wer neugierig ist - kann schon mal einen Blick auf die eingehende Post reskieren.
Jaaaa, die Post geht über den Schreibtisch der Geschäftsführer !!!
Genau das ist mein Problem. ich unterstelle dem AG nicht, dass er dem Wahlvorstand die Wahl-Briefe vorenthält - mir gehts lediglich darum, ob die Wahl anfechtbar wäre! Danke!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
Hallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Posteingang <-> direkte Weiterleitung zum Chef?
Hallo, da unser BRV sehr gut mit der Geschäftsführung zusammen arbeitet, stellt sich mir eine Frage. Von Zeit zu Zeit erreichen den BR anonyme Schreiben mit Anschuldigungen, welche den AG in Misskred
Briefwahl die Zweite
So noch einmal auf meine Fragestellung. Kann der BR eine BRW generell nur über die Briefwahl laufen lassen. Ich erlese aus meiner ersten Fragestellung , ein klares nein. -------------------------
Dringende Frage zur Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen) Die Kollegen kommen einfach nicht in den