Hallo, da unser BRV sehr gut mit der Geschäftsführung zusammen arbeitet, stellt sich mir eine Frage.
Von Zeit zu Zeit erreichen den BR anonyme Schreiben mit Anschuldigungen, welche den AG in Misskredit bringen.
Der aktuelle Fall steht laut Einladung zur nächsten BRS auf der Tagesordnung unter Posteingang.
Darf der BRV eigenmächtig vorher den AG über den Inhalt informieren oder gehört das anonyme Schreiben zuerst in das Beschwerdeverfahren?
Da unser BRV gerne auch Dienstanweisungen unseres AG mitzeichnet, ohne dass der restliche BR davon in Kenntnis gesetzt wird, ist die Stimmung der AN gegenüber uns BRM natürlich nicht so toll. Der BRV nimmt dann in der BRS alles auf seine Kappe und damit ist das Thema erledigt.
Zur Info: Wir sind ein 9er BR mit einer Freistellung.
Das Abwahlverfahren scheitert leider an den restlichen BRM.