W.A.F. LogoSeminare

Posteingang <-> direkte Weiterleitung zum Chef?

R
Retter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, da unser BRV sehr gut mit der Geschäftsführung zusammen arbeitet, stellt sich mir eine Frage. Von Zeit zu Zeit erreichen den BR anonyme Schreiben mit Anschuldigungen, welche den AG in Misskredit bringen. Der aktuelle Fall steht laut Einladung zur nächsten BRS auf der Tagesordnung unter Posteingang. Darf der BRV eigenmächtig vorher den AG über den Inhalt informieren oder gehört das anonyme Schreiben zuerst in das Beschwerdeverfahren? Da unser BRV gerne auch Dienstanweisungen unseres AG mitzeichnet, ohne dass der restliche BR davon in Kenntnis gesetzt wird, ist die Stimmung der AN gegenüber uns BRM natürlich nicht so toll. Der BRV nimmt dann in der BRS alles auf seine Kappe und damit ist das Thema erledigt. Zur Info: Wir sind ein 9er BR mit einer Freistellung. Das Abwahlverfahren scheitert leider an den restlichen BRM.

1.53707

Community-Antworten (7)

K
kunzundhinz

18.08.2012 um 21:18 Uhr

Sofern der BRV hier rechtswidrig haldelt, also ggf auch die MB missachtet und es dadurch zu nichtigen Beschluessen kommt, kann und sollte man handeln. Dieses auch wenn man nicht die erforderliche einfache Mehheit erhaelt. Hier also sich einmal fachlichen Rat und Hilfe holen und dann auch einmal die Nichtigkeit von Beschluessen feststellen lassen. Auch sich ggf die notwendige Unterstuetzung bei den AN holen. Denn diese koennten ja negativ betroffen sein/ werden.

K
kunzundhinz

18.08.2012 um 21:20 Uhr

Der BRV ist auch nur ein BRM. Er ist nicht Chef des BR. Seine Aufgaben, Rechte und auch Pflichten stehen im BetrVG.

G
gironimo

19.08.2012 um 10:33 Uhr

Der BRV nimmt dann in der BRS alles auf seine Kappe und damit ist das Thema erledigt.<

Das solltet ihr aber nicht damit erledigt ansehen. Macht Eurem BRV klar, dass man ihn auch jederzeit abwählen kann, wenn er widerholt eigenmächtig handelt.

Wenn einfach Briefe anonym an den BR gerichtet werden, handelt es sich nicht automatisch um Beschwerden. Dennoch gehören die Infos über die Inhalte in den BR und nicht an die GL (es sei denn, der BR will es so).

W
watschenbaum

19.08.2012 um 13:38 Uhr

na wieder mal Bla-bla-bla- hinz -gironimo-kunz-und-konsorten

da kann man nichts wirksames machen BRV hat die Mehrheit im Gremium, kommt mit dem AG klar

Situation betriebsöffentlich machen, Anhänger sammeln, eigene Liste aufmachen, und die nächste Wahl abwarten, bevor man sich in Kleinkriegen verzettelt und den BR quasi lahmlegt durch interne Grabenkämpfe ohne nenneswerte Ergebnisse

aber Achtung: gleich kommt wieder einer mit dem 23er..............

Z
zweiferin

19.08.2012 um 19:09 Uhr

watschenbaum

na einmal wieder eine der bekannten Antwort von Dir :-((

Denn ggf. mehrere Jahre es so mitmachen und dann ggf zum Schaden der Koll. ????

HundK haz schon einen möglichen Weg aufgezeit

W
Watschenbaum

19.08.2012 um 20:50 Uhr

irgendetwas gegen Klartext, ihr Träumer ?

wenn der BRV die Mehrheit hinter sich hat, also Abwahl nicht möglich ist, hat er auch bei Beschlüssen die Mehrheit hinter sich

was ist also erreicht, wenn man sich aufmantelt außer viel heißer Luft ?

dann fasst der BRV einen wirksamen Beschluß mit seinen Kumpanen, und kriegt alles rechtmässig durch und man hat noch nicht mal mehr die Unwirksamkeit dieser BV, die jetzt jeder einzelne immer noch individualrechtlich angreifen könnte, wenn soooo gravierende Nachteile enthalten wären

N
Nubbel

19.08.2012 um 21:07 Uhr

zweiflerin, sind es zweifel oder eher verzweiflung? hast du das nur bei diesem wetter oder ist es chronisch?

Ihre Antwort