Erstellt am 17.05.2014 um 20:20 Uhr von chappi
Hallo,
das BR-Wahlverfahren hat damit auch nichts direkt zu tun. Nach der Wahl können die Wahlvorschläge für die Freistellungen (und auch Ausschüsse) komplett anders aussehen. In der Praxis stimmt das nur oft überein.
Erstellt am 17.05.2014 um 20:32 Uhr von datakeeper
Hallo chappi,
danke mal für deine Antwort.
"nichts direkt"?
Mein Problem ist, dass wir einen 13er BR haben und der Vors. sich bei der IGM erkundigt hat und eben diese, für mich nicht nachvollziehbare Aussage machte.
Ich würde Einspruch gegen diese Wahl erheben... möchte aber 1000% ig Sicherheit haben.
Es kann doch nicht sein das ich von der IGM so ne falsche Antwort bekomme!?
Ich war selbst noch bei ihm!(IGM)
Erstellt am 17.05.2014 um 22:35 Uhr von Hasenfuss
Nein, das hat nichts mit der eigentlichen BR-Wahl zu tun. Da ihr ein 13 ner Gremium seit, wählt ihr die BR Mitglieder die eurer Meinung nach frei gestellt werden soll, in geheimer Abstimmung auf einer BR-Sitzung innerhalb des Gremiums. siehe hier: http://dejure.org/gesetze/BetrVG/38.html
Erstellt am 18.05.2014 um 06:19 Uhr von datakeeper
also in Verhältniswahl...? sobald es mehr Wahlvorschläge als zu vergebene Freistellungen gibt.
Frage nur zur Sicherheit. :-(
Nochwas...
" Ändert sich die Zahl der Beschäftigten nicht nur vorübergehend, sondern dergestalt, dass in der Regel eine höhere oder niedrigere Zahl von Freistellungen nach der Tabelle vorzunehmen wäre, so hat der Betriebsrat erneut zu beschließen, sobald die Voraussetzungen gegeben sind. Wird dies unterlassen, kann der Arbeitgeber eine Entscheidung im Beschlussverfahren herbeiführen".
Da zählt der tatsächliche momentane Stand nicht die Anzahl an einem bestimmten Zeitpunkt vor der Wahl?
Erstellt am 18.05.2014 um 09:12 Uhr von wischwasch
Gibt es bei der Wahl der Freigestellten mehrere Wahlvorschläge, kommt eben auch hier dHondt zum tragen. Wenn die gewählten Listenmitglieder also "Listentreu" bleiben, spiegelt sich die Listenstärke des Wahlergebnisses der BR-Wahl auch bei den Freistellungen wieder.
Ist immer schwierig zu beurteilen, wer was wie gesagt hat oder verstanden hat. Da hat ja Dein Kollege mit jemanden gesprochen und nicht Du selbst - Missverständnisse denkbar..... das "Stille Post" Prinzip.
Zu Deiner weiteren Frage: In der betrieblichen Praxis ist das so: Steigt die Zahl der Freistellungen, wird der BR darüber sofort neu beraten und beschließen.
Sinkt die Zahl, wird man das übergehen, bis der Arbeitgeber sich zu Wort meldet. Dann kann man immer noch argumentieren, dass es im § 38 BetrVG ja heißt: Sind mindestens freizustellen.... Da entsteht dann wieder Diskussionsbedarf mit dem AG.
In den meisten Betrieben dürfte es gängige Praxis sein, dass freigestellte BRs bis zum Ende der Amtszeit freigestellt bleiben.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:14 Uhr von Hoppel
@ datakeeper
"Ich lese aber immer, dass es bei mehreren Wahlvorschlägen aus dem Gremium, die Verhältniswahl ist, und kein Wort, dass das BR-Wahlverfahren maßgeblich von Bedeutung sei."
Ob ein BR im Rahmen einer Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt wurde, ist vollkommen bedeutungslos.
"Es kann doch nicht sein das ich von der IGM so ne falsche Antwort bekomme!?"
Man sollte niemals davon ausgehen, das Gewerkschaftler unfehlbar, allwissend und gut geschult sind ...
Aber warum hast DU ein Problem damit, dass ihr ein 13er Gremium seid? Und warum willst Du überhaupt gegen die Wahl der freizustellenden BRM vorgehen?
Erstellt am 18.05.2014 um 10:32 Uhr von Oblatixx
@wischwasch: Bitte genauer lesen!
> Wir hatten Mehrheitswahl, eine Liste.
Was soll das mit d'hondt? Du bringst ihn noch richtig durcheinander.
Erstellt am 18.05.2014 um 11:36 Uhr von datakeeper
@all
ersmal Danke für Eure Antworten!
Ich versuche es mal mit einem Ausschnitt von " Urteils-Ticker Betriebsrat" mein Situation darzustellen.
Wahl zur Freistellung
Minderheitenschutz gilt auch für Einigungsstelle
"Gerade als Betriebsrat wissen Sie, dass es auch innerhalb Ihres Gremiums zu konfliktträchtigen Fraktionsbildungen kommen kann – auch wenn dies oftmals nicht im Interesse der Beschäftigten liegt. Es gibt Betriebsratskollegen, die sich manchmal – durchaus auch aus ehrenwerten Gründen – eher der Arbeitgeberseite zugehörig fühlen und andere, die aus genauso nachvollziehbaren Motiven vor allem eine gewerkschaftszugehörige Haltung betonen. Gefährlich wird eine interne Konfrontation, wenn sich ein Teil des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber gegen den anders denkenden Teil der Mitarbeitervertretung verbündet und ihn mit unrechtmäßigen Mitteln von einer Freistellung fernhalten will."
Wir sind die Minderheit... und es nimmt immer schlimmere Außmaße an. Kann darauf leider nicht hier eingehen.
Der Vors. und Stellv. haben sich automatisch O H N E Wahl freigestellt!! Ging nur um die dritte Freistellung! Dies wurde mal schnell über die Mehrheitswahl " erledigt".
Keine Listenwahl !!der vier Wahlvorschläge.
Bei der Nachfrage was die IGM gesagt hätte kam das gleiche rüber, wie ich persönlich von der IGM gesagt bekommen habe. Verrückt.
Und das verunsichert mich komplett.
Erstellt am 18.05.2014 um 12:15 Uhr von chappi
Hallo,
mal so ohne Wahl geht gar nicht. Mehrheitswahl gibts nur, wenn es nur einen gemeinsamen Vorschlag gibt. Ob euch eine Freistellung zusteht, hängt von den konkreten Stimmverhältnissen ab. Wenn ich auf die schnelle richtig gerechnet habe, benötigt Ihr bei 13 BR-Stimmen und 2 Wahlvorschlägen für die Feistellungen, wenigstens 4 Stimmen für eine Freistellung.
Gruß Micha
Erstellt am 18.05.2014 um 12:29 Uhr von datakeeper
@ micha
ja genau 4 Stimmen, wenn die anderen 3 auf der 1. Liste stehen und die 2.Liste ein Name.
Oder gibt es dann 4 Listen? Ein Name pro Liste? Es sind jetzt die Details die zählen...leider.
Erstellt am 18.05.2014 um 12:42 Uhr von Hoppel
@ datakeeper
"Der Vors. und Stellv. haben sich automatisch O H N E Wahl freigestellt!! Ging nur um die dritte Freistellung! Dies wurde mal schnell über die Mehrheitswahl " erledigt"."
Warum kommt diese WESENTLICHE Aussage erst so spät? Damit hätte man sich das ganze Vorgeplänkel ersparen können.
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum Du daran zweifelst, ob eine Anfechtung dieser BR-internen Wahl zulässig und erfolgreich wäre!
Ab zum Anwalt, die Wahlanfechtung fristgerecht beim Arbeitsgericht einreichen (§ 19 BetrVG greift vollumfassend) und gut ist´s ...
Erstellt am 18.05.2014 um 13:17 Uhr von datakeeper
"Warum kommt diese WESENTLICHE Aussage erst so spät? Damit hätte man sich das ganze Vorgeplänkel ersparen können."
Es war nicht das wesentliche (im Moment) für mich.
"Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum Du daran zweifelst, ob eine Anfechtung dieser BR-internen Wahl zulässig und erfolgreich wäre!"
Wenn die IGM, es war kein 0815 Mitarbeiter mir Predigt, dass ich falsch liege!!??
Da versteht man die Welt nicht mehr.
Erstellt am 18.05.2014 um 14:25 Uhr von Hoppel
@ datakeeper
Da Du es für unwesentlich gehalten hast, dass über zwei Freistellungen ohne Wahl "entschieden" wurde, könnte diese Information auch dem gewerkschaftlichen Antwortgeber gefehlt haben.
Außerdem scheinst Du einem Irrtum aufgesessen zu sein ...
Die Wahl von mehr als einem freizustellenden BRM muss NICHT ZWINGEND per Listenwahl erfolgen.
Genau so gut hätten Eure vier BRM auf einem einzigen Wahlvorschlag stehen können. Dann wären halt die drei BRM mit den meisten Stimmen gewählt.
Siehe auch: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/btrvg_freistellungsverfahren.pdf
Erstellt am 18.05.2014 um 15:02 Uhr von datakeeper
"Die Wahl von mehr als einem freizustellenden BRM muss NICHT ZWINGEND per Listenwahl erfolgen.
Genau so gut hätten Eure vier BRM auf einem einzigen Wahlvorschlag stehen können. Dann wären halt die drei BRM mit den meisten Stimmen gewählt. "
Ja, da gebe ich Dir Recht. Wenn alles Friede, Freude, Eierkuchen wäre :-)
Aber in unserer Situation ist/ wäre ein zweite Liste zwingend erforderlich, sonst hätten wir keine Chance.
Der Gewerkschafter sprach immer von der Liste der BR-Wahl, es gibt danach keine weitere Liste in Bezug auf die Freistellungswahl!
Werde es noch nochmal explizit mit ihm durchkauen.