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Anfechtung BR

J
jasmin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

in den letzten Tagen wurde bei uns erneut der Betriebsrat gewählt. Über das Ergebnis sind leider sehr viele Mitarbeiter nicht gerade glücklich und wir denken über eine Anfechtung nach.

wir sind ein Unternehmen mit zwei unterschiedlichen Projektgruppen, unterteilt in mehrere Teams und deren "Teamleitern". auf der Wahlliste aufstellen liesen sich fast genausoviele Teammitglieder als auch Teamleiter. Der BR setzt sich jetzt so zusammen, dass es 9 Mitglieder sind, wovon 8 Teamleiter und nur 1 Teammitglied es geschafft hat. genauso mit den Projektgruppen (1 Person aus Projekt X und 8 Personen aus Projekt Y).

Kann mir jemand Tipps zur Anfechtung geben? Wir sind mindestens 5 Leute die dies anfechten möchten (somit haben wir die 3 Wahlberechtigten diesbezüglich zusammen).
Im Haupten möchten wir, dass aufgrund der beiden Projekte diese auch im BR vertreten sind, was meiner Meinung nach im §15 "Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter" auch so vorgegeben ist. Desweiteren stören uns die vielen "Teamleiter" im BR. Diese haben bereits leitende Positionen und stehen daher doch zwischen Arbeitern und dem Arbeitgeber?! können also nicht gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer Interessen erkennen und vertreten...; dies müsste im BR doch fair aufgeteilt sein, sodass aus allen "Stufen" jemand vertreten ist, oder?

vielleicht hat schonmal jemand eine Betriebsratswahl angefochten und kann mir ein paar Tipps geben. Würde mich sehr darüber freuen

liebe Grüße Jasmin

2.76906

Community-Antworten (6)

A
AlterMann

17.05.2014 um 20:06 Uhr

Hallo Jasmin, für eine Wahlanfechtung brauchst Du vor Allem einen rechtlichen Grund, warum die Wahl nicht den gesetzlichen Erfordernissen genügt hat. Also z.B. falsche Wählerlisten, Einschüchterung von Kandidaten oder irgend etwas in dieser Richtung. Die von Dir angeführten Teamleiter sind vermutlich keine leitenden Angestellten und damit wählbare Arbeitnehmer. Da sehe ich keine Handhabe. Und dass Euch nicht passt, wie die Kollegen abgestimmt haben, ist ganz sicher kein Anfechtungsgrund. Bei diesem ungewöhnlichen Wahlergebnis könntet ihr natürlich spekulieren, dass da manipuliert wurde. Da könntet Ihr recherchieren und die zuständige Gewerkschaft bitten, das Gleiche zu tun. Wenn dabei was Zählbares rauskommt, wird die Gewerkschaft auch die Optionen aufzeigen können.

W
wischwasch

17.05.2014 um 20:32 Uhr

Warum sollte man den Wählerwillen anfechten? Es war doch Wille der Wähler. Es muss doch so sein, dass offensichtlich auch Teammitglieder Teamleiter gewählt haben.

Anfechten geht doch nur, wenn in den Abläufen was falsch war.

J
jasmin

17.05.2014 um 20:58 Uhr

vielen Dank für die ersten Antworten.

Anfechten kann man doch auch, wenn bei den Vorschriften zum Wahlrecht oder der Wählbarkeit verstoßen wird. Wir machen uns halt gedanken drum, dass sich diese "Teamleiter" erst garnicht hätten aufstellen lassen dürfen.

die "Teamleiter" haben sich alle einfach nur gegenseitig gewählt und schon hatten sie genug Stimmen und die meisten anderen hatten keine Chance.

G
ganther

17.05.2014 um 22:26 Uhr

Des ist trotzdem kein Grund

D
dummesGesicht

18.05.2014 um 00:42 Uhr

Es ist zu prüfen, ob die Wählerliste richtig war. Sind die Teamleiter "leitende Angestellte" im Sinne des BetrVG? Wenn ja - hätten sie nicht wählen und auch nicht auf dem Stimmzettel stehen dürfen Wenn nein - ist es der Wille der Belegschaft. Anfechten geht nur, wenn Fristen nicht stimmen, formelle schwerwiegende Fehler im Wahlverfahren gemacht wurden..z.B. wenn jemand einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht hat und dann nicht auf dem Stimmzettel stand, Wahlausschreiben falsch war usw. Dazu gibt es genug links im Netz.

M
metallica

18.05.2014 um 01:45 Uhr

Du interpretierst §15 falsch. Es ist zwar der Wunsch des Gesetzgebers nach möglicher homogener Verteilung der AN im BR vorhanden, allerdings gibt es keine Pflicht. Dies stellt auf keinen Fall einen Anfechtungsgrund dar. Bei 9 BRM seid ihr mehr als 200 Wahlberechtigte, dein Argument "die haben sich einfach gegenseitig gewählt" ist unter diesem Gesichtspunkt mehr als zweifelhaft. Wenn eine Wahl angefochten wird, weil einem das Ergebnis nicht passt- naja. Stellt euch darauf ein dass die Arbeitsrichter (und auch der AG wegen Kostenübernahme) da alles andere als erfreut reagieren.

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