Heimliche Kopie
Hallo, bei uns fanden Betriebsratswahlen statt. Die Liste der Wahlvorschläge wurde von der Geschäftsführung heimlich kopiert und zwar bevor sie fertig war. Sie war in einem verschlossenem Büro des Wahlvorstandes hinterlegt. Ist das erlaubt ??
Community-Antworten (9)
16.05.2014 um 22:27 Uhr
Heimlich kopiert? Wie kommt die Geschäftsleitung an die Wahlvorschläge ran? Die müssen doch sicher verwahrt werden, dass keiner als der Wahlvorstand ran kommt. Das geht die doch gar nichts an und die haben mit der Wahl doch gar nichts zu tun! Sehr komisch, aber die Frage steht: hat die Geschäftsleitung dadurch die Wahl beeinflusst?
16.05.2014 um 22:58 Uhr
Hat es daraufhin sofort versucht !! Weil sie mit einem Kandidaten nicht einverstanden waren... Die Wahlen liefen trotzdem und dieser Kandidat wurde auch gewählt. Nun wurde vonSeiten der Geschäftsführung Widerspruch eingereicht. Die Liste war wie gesagt in einem Büro verschlossen. Nun wurde uns aber eine Kopie vorgelegt von der Geschäftsleitung und zwar von der unvollständigen Liste.... Also vor Aushang heimlich kopiert.
16.05.2014 um 23:00 Uhr
Zieht es durch! Ein Fall für den Richter.
17.05.2014 um 09:24 Uhr
@ LalunaAU
Da tun sich doch noch ein paar ganz andere Fragen auf
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Was für eine Liste der Wahlvorschläge ist überhaupt gemeint?
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Und was daran war noch nicht fertig?
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Nach welchem Wahlverfahren wurde bei Euch gewählt?
17.05.2014 um 11:39 Uhr
@ Hoppel ..Die Liste auf der die Wahlvorschläge notiert waren....es standen zum Zeitpunkt der Kopierung erst 4 Mitarbeiter auf dieser Liste am Ende, nach Beendigung des vorgeschriebenen Zeitraums waren es 10. Es war eine Einzelpersonenwahl wo jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hatte einen Mitarbeiter vorzuschlagen mit Unterschrift.
17.05.2014 um 11:39 Uhr
Vielleicht habt Ihr auch einen Kandidaten, der vor der Fertigstellung der Liste glaubte der Geschäftsleitung was zu kommen lassen zu müssen .... (was natürlich deswegen nicht besser wird).
wurde von Seiten der Geschäftsführung Widerspruch eingereicht< Du meinst Wahlanfechtung beim Gericht?
Lasse sie mal machen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
17.05.2014 um 11:45 Uhr
Ja genau sie fechten die Wahl an bzw. möchten das ein einzelnes Mitglied rausgenommen wir.Wer die Kopie gemacht hat können wir nicht wissen. Fakt ist aber das die Geschäftsführung sie genutzt hat um den Wahlvorstand schon vor der Wahl, davon zu überzeugen, dass man dieses Mitglied besser gleich von der Liste entfernen soll.
18.05.2014 um 12:02 Uhr
@ LalunaAU
Der Erfolg der Wahlanfechtung scheint mir sehr wahrscheinlich, aber anders, als es sich Eure Geschäftsführung denkt.
Man kann nur die gesamte Wahl angreifen, aber nicht mit dem Ziel, nur ein einzelnes BRM aus dem BR "entfernen" zu lassen.
"Es war eine Einzelpersonenwahl wo jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hatte einen Mitarbeiter vorzuschlagen mit Unterschrift."
Eine solche Möglichkeit sieht das Gesetz überhaupt nicht vor. JEDER Wahlvorschlag (auch wenn darauf nur ein einziger Kandidat steht) muss die zwingend erforderliche Anzahl Stützunterschriften ausweisen = mind. 2 bis max. 50 Stützunterschriften. Auch muss eine Kandidatur noch immer von jedem Kandidaten selbst erklärt werden. Euer etwas merkwürdiges Vorschlagsverfahren steht an keiner Stelle im Gesetz.
Richtet Euch schon mal gedanklich darauf ein, dass ein Arbeitsgericht befinden wird, dass Eure Wahl unwirksam ist und Euch Neuwahlen in´s Haus stehen. Euer Wahlvorstand sollte sich dann aber schulen lassen!!!
Warum die GF im Besitz einer Kopie Wahlvorschläge ist, wird sich dann ggf. vor dem Arbeitsgericht klären lassen.
25.05.2014 um 14:15 Uhr
Das meine ich ja...so wurde das auch gemacht , die Stützunterschriften sind vorhanden...Es waren 5 Betriebsratsmitglieder zu wählen und 10 wurden vorgeschlagen bzw. standen auf der Wählerliste. Ich bin gespannt auf die Erklärung wie sie an die unvollständige ,verschlossene Wahlvorschlagsliste gekommen sind ... Danke für die Antworten.
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