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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Recht des AG - auf eine Kopie der Tagesordnung der BR Sitzungen?

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Shadowbear
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neugewählter Betriebsrat einer neuen Firma.

Meine Frage: Hat der AG ein Anrecht darauf, eine Kopie der Tagesordnung der BR Sitzungen zu erhalten sowie eine Kopie des Protokolls? Oder Hat er nur ein Anrecht auf eine Kopie des nrotokolls für die Zeit, in der er während eines Monatsgespräches anwesend ist?

Danke für eine Antwort

4.802013

Community-Antworten (13)

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carrie

07.08.2008 um 19:16 Uhr

@Shadowbear Er hat nur ein Anrecht auf den Part, wo er anwesend ist, nicht mehr und nicht weniger! Sonst könnte er ja gleich die ganze Zeit während der Sitzung dabei sein, geht gar nicht. Hättet ihr z.B. richtig Stress mit eurem AG und müsstet einen Anwalt hinzuziehen, wüsste er ja bestens über alles bescheid und könnte sich, zu eurem Ärger, prima vorbeiten.

S
Shadowbear

07.08.2008 um 19:26 Uhr

Das verstehe ich ja.

Dennoch hat er von uns diese Unterlagen eingefordert. (Jedoch noch nicht erhalten)

Gibt es irgendwo eine Textstelle, odern nen Paragraphen, den man ihm zu diesem Thema vorhalten kann?

C
carrie

07.08.2008 um 19:32 Uhr

@Shadowbear § 34 Abs. 2 BetrVG, Kommentar ist noch ausführlicher.

M
Mona-Lisa

07.08.2008 um 19:35 Uhr

@Shadowbear, " Der AG kann weder die Aushändigung verfügen noch steht ihm ein Einsichtsrecht zu"

§ 34 BetrVG DKK, II. Die Sitzungsniederschrift. RN. 12

T
ttact

07.08.2008 um 19:51 Uhr

@carrie Du hast Recht, wenn es um SITZUNGsteilnahme des AG geht - dann bekommt er von dem entsprechenden Part eine Kopie des Protokolls. Anders sieht es imho bei MONATSgesprächen aus, wie o.g. Für Monatsgespräche gibt es keinerlei formalen Vorgaben, es dürfen darin ja auch keinerlei Beschlüsse gefasst werden - also ist auch KEIN Protokoll zwangsweise zu erstellen (da nur Beschlüsse protokolliert werden MUESSTEN) .... Somit hat der AG auch kein "Recht" auf ein solchiges - mal ganz davon abgesehen, dass grundsätzlich Protokolle Sinn machen und aus diesem Grunde für den BR selbst sicherlich auch bei Monatsgesprächen geführt werden sollten. Doch alles andere ist eine Absprache mit dem AG - er könnte ja selbst mitprotokollieren oder wechselseitig (mal AG mal BR) - oder halt gar nicht.

S
Shadowbear

07.08.2008 um 20:00 Uhr

Wir haben bislang 2 BR Sitzungen gehabt.

Bei der 2. Sitzung war der AG für ca 2Std anwesend. Dennoch möchte er nun auch das Protokoll der 1. Sitzung haben.

Und die nächste Frage wäre auch, ob er eine Kopie der Tagesordnung verlangen darf.

T
ttact

07.08.2008 um 20:20 Uhr

@Shadowbear

Der AG hat keinerlei Anrecht auf die Tagesordnungen oder auf BR-Sitzungsprotokolle! Es geht ihn nichts an, welche Themen ihr behandelt, welche Internas ihr besprecht oder was auch immer. Bei Stellungnahmen (personelle oder allgemeine Maßnahmen) erhält er das "Ergebnis" lediglich in Form der Stellungnahme (= Genehmigung oder Ablehnung der Vorlage) - mehr nicht, kein Abstimmungsergebnis, nichts - nur das Endergebnis.

War der AG in einer BR-Sitzung - bekommt er lediglich den Protokollauszug von dem Teil, wo er anwesend war.

Wurde die BR-Sitzung unterbrochen oder beendet und fand dann (dazwischen) "offiziell" ein Monatsgespräch statt, muss man von diesem Teil kein Protokoll anfertigen bzw. weitergeben - man MUSS nicht, kann aber - oder man kann sogar ein zweites "Parallel-Protokoll" für den AG anfertigen (ist aber eine Frage von Zeit bzw. Kosten/Nutzen) ....

Die oft und gern zitierte "vertrauensvolle Zusammenarbeit" hat bei diesem Thema übrigens auch nichts verloren - Sitzungsprotokolle, Tagesordnungen, Inhalte der BR-ARbeit etc. muss/darf nur betriebsratsINTERN verhandelt werden.

Viel Spaß beim Literaturstudium! Vielleicht hilft auf die Schnelle vom Bund-Verlag die "Kleine Betriebsrats-Bibiliothek" - sonst könnt ihr später ggf. auch noch feststellen, dass eure Beschlüsse etc. ungültig sind/waren wegen Formfehlern.

M
Mona-Lisa

07.08.2008 um 20:28 Uhr

@Shadowbear, ich vermute mal, dass dir kein BetrVG mit Kommentar zur Verfügung steht, darum kopier ich dir mal diesen Absatz rein-

" Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht (Fitting, a. a. O.; GK-Raab, Rn. 16; HSWG, Rn. 14; ErfK-Eisemann, Rn. 1), es sei denn, der AG hätte nach § 29 an der Sitzung teilzunehmen, so dass ihm die in seiner Gegenwart zu behandelnden Tagesordnungspunkte mitzuteilen sind"

§ 30 BetrVG DKK, III. Unterrichtung des Arbeitgebers, RN. 10

S
Shadowbear

07.08.2008 um 20:30 Uhr

Vielen Dank für die Antworten

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VIONÄR

08.08.2008 um 14:36 Uhr

QShadowbear Gut, dass Ihr Euch als neuer Betriebsrat über dieses Forum schlau fragt, solche Sachen passieren nur zu oft mit neuen Gremien. So versuchen viele AG schon von vornherein ihr Gegenüber einzuschüchtern. Macht von Anfang an klar, wie er mit Euch umzugehen hat, dann läuft sich das schon ein. Wenn nicht, dann soll er zum Tanz bitten, denn zum Tanzen braucht man Musik, und wer die Musik bestellt, der bezahlt sie dann auch!

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Petrus

08.08.2008 um 16:42 Uhr

Ansonsten hilft vielleicht auch noch §30 Satz 4 BetrVG: Nichtöffentlich heißt auch kein Protokoll...

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Miparix

08.08.2008 um 16:59 Uhr

@Shadowbear

Was ihr braucht sind als erstes Grundseminare, bei diesen wird Euch beigebracht, welche Rechte und Pflichten ihr und Euer Arbeitgeber habt.

Nur soviel zu BR-Sitzung: Der Vorsitzende setzt die Themen fest (meistens nach Absprache mit anderen BR-Mitglieden) und läd zur Sitzung ein. Die BR-Mitglieder sagen ihren Vorgesetzten (muss nicht der AG sein) bescheid, dass sie von Uhrzeit x bis ca. y Uhr bei der BR-Sitzung sind und sonst nix.

Der AG wird nur eingeladen, wenn es mal sein muss, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass bei uns jemals der AG bei einer BR-Sitzung war. Mein AG hat mir auch mal gesagt, er wolle die Protokolle lesen, da habe ich nur müde gelächelt und ihm freundlich auf das BetrVG hingewiesen. Er hädigt Euch auch kein Protokoll von irgenwelchen Meetings mit Leitenden Angestellten oder Managern aus, oder?

Ihr seit Vertreter der AN und kein Vermittler zwischen AG und AN.

S
Shadowbear

08.08.2008 um 17:10 Uhr

Die Grundseminare laufen jetzt an und sollen im Sept. absolviert werden.

Das er vorher versucht uns einzuschüchtern oder zu überrumpeln kann ich mir gut vorstellen.

Hoffe mal, das wir nach dem Seminar uns besser zur Wehr setzen können.

Dieses Forum finde ich sehr hilfreich und informativ.

Mit der Teilnahme des AG an der BR Sitzung meinte ich auch mehr das Monatsgespräch, nicht die eigentliche Sitzung

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