Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe eine berechtigte Beschwerde abgegeben. Der BR hat sie als gerechtfertigt gesehen. Fristen an den AG wurden eingehalten. Als das schreiben zwecks Klage an den AG hinausgehen sollte bekam ein BR-Mitglied kalte Füße. Ich selbst war ein Bestandteil des BR. Aus Rücksicht zum ängstlichen BR-Mitglied versuchte ich nochmals (war das 8. mal) mich mit dem Arbeitgeber zu unterhalten. Leider erfolgslos ! ! Nun waren neue BR-Wahlen und der Betriebsrat wurde komplett erneuert, außer der Ängstliche, er wurde wieder gewählt.
Nach meinen erfolgslosen Gespräch mit dem AG, teilte ich dem neuen BR-Vorsitzende die Ereignisse über meine Beschwerde mit und ersuchte Ihn die Beschwerde voranzutreiben. Der neue gewählte BR tagt und kommt zum Beschluss die Klage einzureichen und den AG in Kenntnis zu setzen. Nun weigert sich der ängstliche den Beschluss auszuführen. Als Grund nennt er: "Der BR kann den AG nicht unter Druck setzten...der BR kann nicht nach § 76 Abs. 5 BetrVG die Einigungsstelle anrufen und ein Beschlussverfahren einleiten..."
ich hingegen stehe was meine Beschwerde betrifft über die Vorgehensweise mit meinem Anwalt in Kontakt und alle Voraussetzungen um das Verfahren einzuleiten sind gegeben.
Was kann ich als nicht mehr BR tun bzw. was kann der aktuelle BR tun um den Kollegen wegen diesem Verstoß (nicht mal 8 Tagen nach der Wahl) den Kopf zu waschen, zumal man davon ausgehen muss, dass er sich noch öfters an Absprachen nicht hält.