Erstellt am 17.05.2014 um 02:31 Uhr von simoleitefix
solche Beschlüsse des BR sollte gefälligst der BRV übergeben und nicht irgendein BRM. Dafür ist euer BRV da. Er ist das Sprachrohr des BR
Erstellt am 17.05.2014 um 07:55 Uhr von BigJim
@simoleitefix
Wir sind eine Niederlassung und die Geschäftsführung sitzt 250 km von uns entfernt im Hauptwerk. Das BRM isr der einzigste mit einem PC,weil der Pc vom Betriebsrat im Moment kaputt ist.
Erstellt am 17.05.2014 um 08:57 Uhr von dummesGesicht
ist der "Ängstliche" BRV ? Der Ängstliche ist doch kein BR allein! Was sagen die anderen im Gremium dazu? Wenn die Mehrheit im Gremium das so sieht, dann muss der BRV reagieren, dafür ist er da!
Erstellt am 17.05.2014 um 09:58 Uhr von gironimo
Um welches Beschwerdeverfahren handelt es sich eigentlich § 84 oder 85 BetrVG). Das wird mir aus dem Text nicht ganz klar.
Daraus ergeben sich ja andere Handlungsmöglichkeiten.
Und was genau macht das eine BR-Mitglied denn nun eigentlich nicht. Welche Handlung hat denn der BR eben diesem BR-Mitglied auferlegt?. Und wenn dieses nicht handelt, kann der BR doch auch per Beschluss jedes andere BR-Mitglied damit beauftragen. Da kann dann auch nicht der PC oder die Entfernung wirklich ein Argument sein. Alle anderen BR-Mitglieder haben die Rechte BR-Arbeit im erforderlichen Umfang zu leisten - auch dann, wenn 500km zu fahren sind. Und in der aller größten Not kann man auch mal handschriftlich etwas zu Papier bringen. Das wäre dann wieder ein Argument, dass der BR vielleicht weitere Bürotechnik benötigt.
Erstellt am 17.05.2014 um 10:37 Uhr von Kölner
Genau, gironimo
Ich sehe es so, dass es sich um eine beschwerde nach § 85 BetrVG und der BR soll stellvertretend die einigungsstelle anrufen.
Mal im ernst, bigjim, kannst du nicht alleine klagen?
Erstellt am 17.05.2014 um 11:35 Uhr von BigJim
Servus @ all
Ich habe mich über Maßnahmen die der AG gegenüber meiner Person nach einer langen Krankheit eingeleitet hat beim BR nach Paragraph 85 BetrVG beschwert. Der BR hat die Beschwerde als gerechtfertigt angenommen. Nach einigen Gesprächen und Schriftverkehr mit dem AG wurden die Verhandlungen als gescheitert betrachtet und beschlossen, dass die Einigungsstelle nach Paragraph 76 BertVG einberufen werden soll. Um genau diesem Formschreiben an den AG geht es im Moment. In diesem Schreiben steht das die Verhandlunge gescheitert ist, Vorschlag wer den Vorsitz der Einigungsstelle führt und das zwei Beisitzer anwesend sein soll und das der BR, sollte es innerhalb einer Woche nicht zu einer Einigung kommen ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird der die weiteren Schritte veranlasst. Dieses Schreiben an den AG möchte er trotz Mehrheitbeschluss nicht abschicken.
Meine Frage bezieht mehr auf den BRM das sich zum wiederholten Male gegen einen Beschluss handelt und auch bei anderen Dingen (z.B. Überstunden genehmigen usw.) eine Solo-Entscheidung durchzieht, obwohl er schon ofters gesagt bekommen hat, dass er kein "Einzelbestimmer" ist sondern das Gremium entscheidet.
@Kölner
Die Einigungsstelle kann nur der BR einberufen. Ich selbst werde in den nächsten Tagen ein arbeitsgerichtliches Verfahren haben, da ich einen schwerbehinderten Arbeitsplatz einklagen werde.
Erstellt am 17.05.2014 um 16:28 Uhr von Kölner
Der BRV übergibt und gut.
Alles andere ist vergebliche mühe und auch unverständlich.
Mit der Klage könnte das alles aber hinfällig werden.