Ersatzmitglied - durch Mehrheitsbeschluß ablehnen?
Kann ein Betriebsrat ein Ersatzmitglied durch Mehrheitsbeschluß ablehnen?
Community-Antworten (4)
25.04.2008 um 11:43 Uhr
@Auxel:
nein, gewählt ist gewählt. Ihr könnt die Stimmen, die das Ersatzmitglied bekommen hat, nicht einfach aus der Welt schaffen.
Gruß khel
25.04.2008 um 11:53 Uhr
@Auxel, was hat der arme Kerl denn angestellt, dass ihr wegen ihm das BetrVG verbiegen wollt? Macht nicht den Fehler, bei einem Einsatz die Reihenfolge der Ersatzmitgliedern nach eurem Gusto zu stricken.......
25.04.2008 um 15:27 Uhr
Er hat die gewesene Betriebsratsvorsitzende plus Stellvertreter beleidigt. Da wir vorige Woche Neuwahlen hatten und diese beiden voraussichtlich wieder den Vorsitz übernehmen werden, und er der erste Ersatzmann ist was nun ??????
25.04.2008 um 16:21 Uhr
Hallo Auxel,
unter den Umständen kann ich zwar verstehen, dass (ehem.) BRV plus Stellv. keine Lust auf diesen Menschen haben. Aber das ändert nichts an der Rechtslage: der Wählerwille kann nicht durch irgendein nachträgliches Votum übergangen werden.
Es hilft nichts: alle Beteiligten werden miteinander reden und ihre Probleme ohne die Zuhilfenahme von Paragaphen lösen müssen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass sich das Ersatzmitglied entschuldigt...
Gruß khel
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