Erstellt am 25.04.2008 um 09:43 Uhr von khel
@Auxel:
nein, gewählt ist gewählt. Ihr könnt die Stimmen, die das Ersatzmitglied bekommen hat, nicht einfach aus der Welt schaffen.
Gruß
khel
Erstellt am 25.04.2008 um 09:53 Uhr von Mona-Lisa
@Auxel,
was hat der arme Kerl denn angestellt, dass ihr wegen ihm das BetrVG verbiegen wollt?
Macht nicht den Fehler, bei einem Einsatz die Reihenfolge der Ersatzmitgliedern nach eurem Gusto zu stricken.......
Erstellt am 25.04.2008 um 13:27 Uhr von Auxel
Er hat die gewesene Betriebsratsvorsitzende plus Stellvertreter beleidigt. Da wir vorige Woche Neuwahlen hatten und diese beiden voraussichtlich wieder den Vorsitz übernehmen werden, und er der erste Ersatzmann ist was nun ??????
Erstellt am 25.04.2008 um 14:21 Uhr von khel
Hallo Auxel,
unter den Umständen kann ich zwar verstehen, dass (ehem.) BRV plus Stellv. keine Lust auf diesen Menschen haben. Aber das ändert nichts an der Rechtslage: der Wählerwille kann nicht durch irgendein nachträgliches Votum übergangen werden.
Es hilft nichts: alle Beteiligten werden miteinander reden und ihre Probleme ohne die Zuhilfenahme von Paragaphen lösen müssen. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass sich das Ersatzmitglied entschuldigt...
Gruß
khel