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Wie weit darf eine BR-Fraktion gehen?

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Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich möchte hier in Thema zur allgemeinen Disskussion stellen, wie Ihr in Eurem Gremium mit so etwas umgehen würdet.

Hintergrund ist eine kontroverse Diskussion im Gremium, woraus eine Abstimmung erfolgte. Nach dem Ergebnis wurde anhängender Brief von einer Fraktion aus dem Gremium an die Leitung gesendet.

Worum es mir geht, ist a. Eure Meinung b. wie Ihr mit so etwas umgehen würdet c. kann es sein das BR Mitglieder quasi teile der Sitzung so offen an die Leitung kommunizieren?

Sehr geehrte Leitung,

in der heutigen Betriebsratssitzung (Datum) wurde unter dem Punkt 4 - Angelegenheiten des Betriebsrat "Beschlussfassung nach § 85 BetrVG Mitarbeiterbeschwerde" kontrovers diskutiert und per Mehrheitsbeschluss beschlossen.

In der Sitzung wurde die Beschwerde von dem Betriebsratsvorsitzenden Name des Vorsitzenden) und seine Sichtweise vorgetragen. Betriebsratsmitglied (Name des BR-Mitglieds)widersprach und erläuterte dem Gremium ausführlich ihren Wissenstand. Sie forderte (Name des Vorsitz) auf, das im Anhang befindliche Schreiben an Sie, allen Betriebsratsmitglieder zu zeigen, welches ohne Wissen des gesamten Gremiums an Sie geschickt worden ist, jedoch ohne Erfolg.

Nach Ende der Betriebsratssitzung diskutierten wir, die Unterzeichner dieser email, über den Mehrheitsbeschluss. (name des Br-Mitglieds) besorgte uns das oben genannte Schreiben, vom (Datum) - 8:26 Uhr. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns von diesem Schreiben distanzieren und in dieser Form nicht mittragen.

Wir stehen eindeutig dafür, dass der Sachverhalt neutral und emotionslos geklärt wird.

Desweiteren sind wir der Meinung, dass dies zwei verschiedene Themen sind, welche unterschiedlich behandelt werden müssen.

  1. Mitarbeiterbeschwerde
  2. Arbeitsplatzbeschreibungen X/Y mit ihren entsprechenden Aufgaben und Abgrenzungen

Mit freundlichen Grüßen

2.48407

Community-Antworten (7)

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gironimo

27.08.2011 um 18:35 Uhr

hallo, kannst Du noch etwas zur Klarstellung beitragen: a) Handelte es sich bei der Beschwerde um ein BR-Internes Problem? b) War das Schreiben vom BRV an die BR Kollegin geschickt worden? c) Verstehe ich es richtig, dass es sich nicht um ein Thema handelt, bei dem sich ein Mitarbeiter der nicht im BR ist über eine Angelegenheit seine Arbeit betreffend beschwert hat? d) hat der BR schon vor der Sitzung mit der Leitung über dieses Thema gesprochen?

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Nenyah

27.08.2011 um 18:50 Uhr

Vielleicht eine kurze Fallschilderung: MA hat sich mit einem Schreiben an den BRV als auch an die Betriebleitung bezüglich aus ihrer Sicht groben Fehlverhaltens ihrer Führungskraft gewandt. Daraufhin hat der BRV in seinem Namen (nicht im Namen des gesamten BR´s) ein Schreiben an die BL gesendet worin er um sofortige Rückmeldung bittet wie die BLhier weiter handeln will, und er hat die Freistellung der Führungskraft gefordert da ganz offensichtlich grob gegen Arbeitssicherheitsregeln verstossen wurde. Dieses wurde nicht wirklich beachtet, ebenso nicht die Beschwerde des MA, darauf hin ergab sich der Antrag nach §85 BetrVG der im BR beschlossen werden sollte bzw. wurde..

Die MA um die es hier geht ist kein BR-Mitglied Das Schreiben ist parallel nicht an die BR-Kollegen gesendet worden Die anderen Fragen konnte ich hoffentlich mit obiger Ausführung beantworten.

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ganther

27.08.2011 um 19:12 Uhr

ich kann die Verfasser der Mail sogar verstehen. Wie kann man übe eine MA-Beschwerde abstimmen ohne den gesamten Sachverhalt (also hier das Schreiben) zu kennen. Das finde ich ein Unding!!!!

Die Mail an die GL ist sachlich und aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Da hätte man noch ganz anders drauf gehen können. Der BR ist kein Geheimrat und jedes BR-Mitglied darf die Beschlüsse des BR kommentieren und sich auch distanzieren. In einer Demokratie die der BR sein soll ein ganz normaler Vorgang!

Dass es soweit gekommen ist läßt aber tief blicken! Ihr habt offenbare interne Probleme. Die werden aber nicht besser wenn man Beschlüsse fassen soll ohne dass Gremium alle Fakten kennt. Das ist ein ganz mieser Stil vom BRV und seiner offensichtlichen Mehrheitsfraktion!!!!!!

N
Nenyah

27.08.2011 um 19:31 Uhr

Dieser BR hat drei Fraktionen, in einer eher neutralen Position befinde ich mich diesbezüglich da ich eh keine Mehrheiten habe, und unabhängig meiner Meinung hierzu muss ich jedoch zugeben das der BRV zwar nicht das Schreiben vorgelesen hat, aber bis ins Detail sämtliche Fakten zu diesem Fall dem Gremium mitgeteilt hat. Zählt Ganthers Vorwurf dann immer noch?

G
ganther

27.08.2011 um 19:41 Uhr

Trotzdem! Warum wird das Schreiben denn nicht vorgelegt? Das sorgt nur für Unmut (wie zu sehen ist)!

Und wie gesagt: diese Fraktion darf so agieren! Man muss sich als BRM nicht der Mehrheit beugen und alles mittragen! Macht die Oposition in Berlin auch nicht und eine solche Opositionsarbeit darf ich als BRM auch machen!

Das ist nicht schön und nicht im Sinne der Sache da es den BR gegenüber dem AG schwächt. Klar! Aber eben trotzdem nicht verboten

G
gironimo

28.08.2011 um 09:43 Uhr

Dürfen hin oder her - die Frage ist doch - was soll das Ganze. Sicherlich hat der BRV nicht geschickt gehandelt und so Unmut erzeugt (gleichwohl hatte ja die widersprechende Kollegin offenbar das Schreiben - warum hat sie es nicht vorgelesen).

Andererseits - was soll die Leistung mit dem Fraktionsschreiben? Es enthält doch bloß die Information, dass man sich im BR nicht einig ist. Und dies so zu verkünden ist wohl auch nicht gerade geschickt und dokumentiert nicht gerade Stärke. Aber vielleicht ist der Leitung ja auch ohnehin bekannt, dass es im BR Unstimmigkeiten gibt. Und an deren Stelle würde ich sagen: "Verschont uns mit Eurem Kleinkrieg - macht es unter Euch aus"

An den Beschlüssen, die Mehrheitlich gefällt wurden, ändert sich für die Leitung ja auch nichts.

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caretakerFM

30.08.2011 um 19:00 Uhr

Das BRV hat nicht das Recht irgendwelche Entscheidungen ohne das beschlussfähige Gremium zu fällen! Den AG geht es in keinster Weise etwas an in welcher kontroversen Diskussionen ihr euch befindet,noch über den Inhalt der Gespräche im Gremium!Dann könntet ihr sie ja auch öffentlich abhalten. Dies ist definitiv eine grobe Verletzung der Pflicht des BRV,also offensichtliche Abmahnung würde ich meinen! Lest doch mal das BetrVG mit Kommentierung bitte

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