W.A.F. LogoSeminare

Teilfreistellung - kann der BR-Vorsitzende mit Mehrheitsbeschluss einen Teil meiner Freistellung einfach abwählen und dann die halbe Freistellung einem anderen BR-Mitgl. geben?

F
florian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich habe eine ganze Freistellung und die ist in Verhältniswahl gewählt worden Kann der BR-Vorsitzende mit Mehrheitsbeschluss ein Teil meiner Freistellung einfach Abwählen,und dan die halbe Freistellung einen BR-Mitgl. geben. Wo kan ich das nachlessen und wie kann ich dagegn vorgehen wen er den Antrag Stellt . Abwahl einer Teilfreistellung. PS.Die MA sagen ich soll mich dagegn wehren da ich meine Aufgaben gut mache und ich mich für die MA einsetze.und zwischen AG und MA gut vermittelen kann so das beide seiten zufrieden sind. Die Antwort ist shr wichtig ob ich einen Rechtsan.einschalten muß. Danke in vorraus

2.363010

Community-Antworten (10)

NB
neuer BR

18.07.2006 um 15:24 Uhr

Wenn ich das lese ist der erste eindruck das Du in keiner Gewerkschaft bist, da Du dir einen rechtsan. nehem muß.Ich würde Dir erstmal in eine Gewerkschaft gehen, dann brauchst Du nicht selber die Kosten zu tragen.

Wenn ich das richtig verstanden habe habt Ihr bei der BR-Wahl mehrere Listen gehabt. Dann ist es der Liste die diese Freistellung hat frei wie die besetzt wird!

Sicherlich besteht die mögklichkeit das Du von der Freistellung per Beschluss abgewählt wirst, dann muß aber diese Freistellung deiner Liste zugeordnet werden.

Siehe auch BetrVG §38 abs 2

neuer BR

FB
Frank B.

18.07.2006 um 15:26 Uhr

DKK, 10.Auflage §38BetrVG

RN55 Die Abberufung erfolgt in einer Sitzung des BR, zu der ordnungsgemäß einzuladen ist (vgl. § 29 Rn. 15 ff., § 33 Rn. 12 ff.) und zu der die Beschlussfähigkeit (§ 33 Abs. 2) gegeben sein muss. § 27 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 5 gilt entsprechend (Richardi-Thüsing, Rn. 46). Hinsichtlich der für die Abberufung erforderlichen Stimmenmehrheit kommt es darauf an, ob die Wahl des Freigestellten in Verhältniswahl oder in Mehrheitswahl erfolgt ist. Bei einer Verhältniswahl bedarf die Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des BR. Eine Neuwahl ohne vorherige Abberufung mit der notwendigen Stimmenmehrheit ist unzulässig (Fitting, Rn. 73; HSWG, Rn. 28; a. A. LAG Düsseldorf 5. 8. 04, EzA-SD 04, Nr. 22, 13, das für einen Beschluss des BR über die Neuwahl die einfache Mehrheit des Gremiums für ausreichend hält; BAG 29. 4. 02, DB 93, 1527; Richardi-Thüsing, Rn. 46). Die Abstimmung über die Abberufung erfolgt offen oder auf mehrheitlichen Beschluss des BR geheim.

F
florian

18.07.2006 um 15:40 Uhr

Die Freistellung ist in Verhältniswahl gewählt worden. Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?

F
Fayence

18.07.2006 um 15:47 Uhr

"Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?"

Florian

NEIN, aber mit der qualifizierten Mehrheit von 3/4 aller Stimmen.

F
florian

18.07.2006 um 16:01 Uhr

Danke für die Antwort Fayence

gibt es da auch ein Kommenter dazu wo ich das nachlessen kann, oder ein Buch.Ich bin da noch etwas unerfahren

NB
neuer BR

18.07.2006 um 16:09 Uhr

Forian lese doch mal den Kommentar vom Frank B dort steht es doch drin!

Am besten ist nach meiner meinung der Fittig aber es gibt auch viele andere Bücher mit Kommentaren.

F
Fayence

18.07.2006 um 16:17 Uhr

Florian, der von Frank B. kopierte Text stammt z.B. aus dem Däubler Kommentar zum BetrVG, wobei die qualifizierte 3/4 Mehrheit auch im Fitting Kommentar wiederzufinden ist.

Einer dieser Kommentare alternativ der Richardi Kommentar sollte jedoch als aktuelle Version in jedem BR zu finden sein.

F
florian

18.07.2006 um 16:43 Uhr

Ich danke Euch für die Antworten. Ich verstehe das so, dass nur mit einer qualifizierten Mehrheit ein Teil meiner Freistellung abgewählt werden kann.

F
Fayence

18.07.2006 um 16:51 Uhr

Florian, so einfach ist es nicht, per 3/4 Beschluss kann Dir nicht nur ein gewisser Stundenteil abgenommen werden!

  1. Muss das voll freigestellte BR-Mitglied abgewählt werden

  2. Muss das Gremium Teilfreistellungen beschliessen

  3. Müssen die BR´s für die Teilfreistellungen gewählt werden

  4. Eine erneute Beratung mit dem Arbeitgeber über die Teilfreistellungen hat stattzufinden.

F
florian

18.07.2006 um 16:59 Uhr

nochmal danke vorallem Fayence Du warst mir eine Große hilfe

Ihre Antwort