Teilfreistellung - kann der BR-Vorsitzende mit Mehrheitsbeschluss einen Teil meiner Freistellung einfach abwählen und dann die halbe Freistellung einem anderen BR-Mitgl. geben?
Hallo Ich habe eine ganze Freistellung und die ist in Verhältniswahl gewählt worden Kann der BR-Vorsitzende mit Mehrheitsbeschluss ein Teil meiner Freistellung einfach Abwählen,und dan die halbe Freistellung einen BR-Mitgl. geben. Wo kan ich das nachlessen und wie kann ich dagegn vorgehen wen er den Antrag Stellt . Abwahl einer Teilfreistellung. PS.Die MA sagen ich soll mich dagegn wehren da ich meine Aufgaben gut mache und ich mich für die MA einsetze.und zwischen AG und MA gut vermittelen kann so das beide seiten zufrieden sind. Die Antwort ist shr wichtig ob ich einen Rechtsan.einschalten muß. Danke in vorraus
Community-Antworten (10)
18.07.2006 um 15:24 Uhr
Wenn ich das lese ist der erste eindruck das Du in keiner Gewerkschaft bist, da Du dir einen rechtsan. nehem muß.Ich würde Dir erstmal in eine Gewerkschaft gehen, dann brauchst Du nicht selber die Kosten zu tragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe habt Ihr bei der BR-Wahl mehrere Listen gehabt. Dann ist es der Liste die diese Freistellung hat frei wie die besetzt wird!
Sicherlich besteht die mögklichkeit das Du von der Freistellung per Beschluss abgewählt wirst, dann muß aber diese Freistellung deiner Liste zugeordnet werden.
Siehe auch BetrVG §38 abs 2
neuer BR
18.07.2006 um 15:26 Uhr
DKK, 10.Auflage §38BetrVG
RN55 Die Abberufung erfolgt in einer Sitzung des BR, zu der ordnungsgemäß einzuladen ist (vgl. § 29 Rn. 15 ff., § 33 Rn. 12 ff.) und zu der die Beschlussfähigkeit (§ 33 Abs. 2) gegeben sein muss. § 27 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 5 gilt entsprechend (Richardi-Thüsing, Rn. 46). Hinsichtlich der für die Abberufung erforderlichen Stimmenmehrheit kommt es darauf an, ob die Wahl des Freigestellten in Verhältniswahl oder in Mehrheitswahl erfolgt ist. Bei einer Verhältniswahl bedarf die Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des BR. Eine Neuwahl ohne vorherige Abberufung mit der notwendigen Stimmenmehrheit ist unzulässig (Fitting, Rn. 73; HSWG, Rn. 28; a. A. LAG Düsseldorf 5. 8. 04, EzA-SD 04, Nr. 22, 13, das für einen Beschluss des BR über die Neuwahl die einfache Mehrheit des Gremiums für ausreichend hält; BAG 29. 4. 02, DB 93, 1527; Richardi-Thüsing, Rn. 46). Die Abstimmung über die Abberufung erfolgt offen oder auf mehrheitlichen Beschluss des BR geheim.
18.07.2006 um 15:40 Uhr
Die Freistellung ist in Verhältniswahl gewählt worden. Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?
18.07.2006 um 15:47 Uhr
"Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?"
Florian
NEIN, aber mit der qualifizierten Mehrheit von 3/4 aller Stimmen.
18.07.2006 um 16:01 Uhr
Danke für die Antwort Fayence
gibt es da auch ein Kommenter dazu wo ich das nachlessen kann, oder ein Buch.Ich bin da noch etwas unerfahren
18.07.2006 um 16:09 Uhr
Forian lese doch mal den Kommentar vom Frank B dort steht es doch drin!
Am besten ist nach meiner meinung der Fittig aber es gibt auch viele andere Bücher mit Kommentaren.
18.07.2006 um 16:17 Uhr
Florian, der von Frank B. kopierte Text stammt z.B. aus dem Däubler Kommentar zum BetrVG, wobei die qualifizierte 3/4 Mehrheit auch im Fitting Kommentar wiederzufinden ist.
Einer dieser Kommentare alternativ der Richardi Kommentar sollte jedoch als aktuelle Version in jedem BR zu finden sein.
18.07.2006 um 16:43 Uhr
Ich danke Euch für die Antworten. Ich verstehe das so, dass nur mit einer qualifizierten Mehrheit ein Teil meiner Freistellung abgewählt werden kann.
18.07.2006 um 16:51 Uhr
Florian, so einfach ist es nicht, per 3/4 Beschluss kann Dir nicht nur ein gewisser Stundenteil abgenommen werden!
-
Muss das voll freigestellte BR-Mitglied abgewählt werden
-
Muss das Gremium Teilfreistellungen beschliessen
-
Müssen die BR´s für die Teilfreistellungen gewählt werden
-
Eine erneute Beratung mit dem Arbeitgeber über die Teilfreistellungen hat stattzufinden.
18.07.2006 um 16:59 Uhr
nochmal danke vorallem Fayence Du warst mir eine Große hilfe
Verwandte Themen
Wandlung der Teilfreistellung
ÄlterHallo zusammen, wir haben nach der letzten Betriebsratswahl (Listenwahl) für unsere Liste eine Freistellung ergattert und beantragt, dass diese Freistellung eine Teilfreistellung werden soll. Dies wu
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t
Teilfreistellung?
ÄlterIch habe nach den letzten Wahlen mehrere Aufgaben auch in übergeordneten BR Gremien (Europäischer BR, Konzern BR) übernommen und damit eingehend einen spürbar größeren Zeitbedarf für meine BR Tätigkei
Teilfreistellung bei TZ
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zur Teilfreistellung § 38. Der ist ja sehr komplex der §. Meine Frage: Kann ich bei einem 5-er-Gremium für den Vorsitzenden eine Teilfreistellung erwirken? Der Kollege ist
Teilfreistellung
ÄlterHallo Kollegen, unser Betrieb hat eine Größe erreicht, in dem man ein BR Mitglied freistellen (§38 BetrVG)könnte. Wir haben nun aber erst mal über eine Teilfreistellung nachgedacht. Zum Betrieb: Wi