Beschlussfassung im BR-Gremium
Wie muß ein Mehrheitsbeschluß nach außen vertreten werden? Mein Verständis war bisher, ist ein Mehrheitsbeschluß gefasst, muß er auch als BR-Meinung vertreten werden.
Community-Antworten (2)
11.03.2011 um 15:31 Uhr
Du meinst, ob ihr der Minderheitenfraktion bezüglich eigener Ö-Arbeit einen Maulkorb verpassen dürft? Nein, sie dürfen natürlich die MA darüber informieren, dass der BR mehrheitlich den Beschluss xyz gefasst hat, sie_selber aber dagegen waren und lieber abc erreicht hätten.
11.03.2011 um 15:42 Uhr
Vergleichs mal mit der Regierung. Wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, dann ist es so. Trotzdem wettert die Opposition dagegen wo sie nur kann. Der BR ist in der Beziehung nicht wirklich anders - nur sollte man i.d.R. das ganze freundlich verpacken. Wir reden am Ende ja doch über Kollegen.......
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