Gibt es Grenzen für den Betriebsrat?
Hallo,
ich bin in einer leitenden Position in unserem Unternehmen und komme mit unserem Betriebsrat eigentlich sehr gut aus. In einem Punkt gibt es aber ein sehr große Unklarheit, die ich gerne geklärt hätte.
Wie schon erwähnt bin ich Abteilungsleiter und 60% der BR bestehen aus meiner Abteilung. Unser BR macht alle 2 Wochen eine Sitzung und somit bin ich in dieser Zeit mit 2 Personen alleine in der Abteilung. Vielleicht ist es nachvollziehbar, dass bei Krankheit oder Urlaub die Aufgaben nicht zu bewältigen sind. Unser BR setzt die Versammlung um 12 Uhr an und diese geht dann abschließend bis 15.30 Uhr, also wenn die ersten Feierabend haben. Gerade zu dieser Stoßzeit ist eine Versammlung mehr als unvorteilhaft-
Der Vorsitz ist nach Gesprächen nicht gewillt die Zeiten zu ändern oder, zum Erhalt des reibungslosen Ablaufes, Mitgliedern freizustellen, bzw. mir zu überlassen. Ferner werden sehr gerne 5 Mitarbeiter gleichzeitig zu Seminaren oder Tagungen geschickt, welche auch aus meiner Abteilung stammen und zwar ohne vorher auf Urlaubspläne zu achten. Durch diese Überschneidung war ich letztes Jahr für einen Tag alleine in der Abteilung.
Wie schon erwähnt kommt ich eigentlich mit dem BR gut aus, aber genau diese 2 Punkte lösen ständige Reibereien aus, da der Vorsitzende mir immer sagt, ich könne dagegen nichts tun und der BR muss nicht auf den Betriebsablauf achten. Mein Arbeitgeber hält sich komplett daraus.
Darf der Betriebsrat wirklich so agieren wie er möchte oder gibt es Grenzen?
Community-Antworten (4)
16.05.2014 um 16:11 Uhr
Hi, es gilt hier die vertrauensvolle Zusammenarbeit , welche ja schon das BetrVG vorgibt,. Mal im Monatsgespräch AG / BR ansprechen. Und ggf. dem Gremium ( der Vorsitzende ist nur Sprachrohr des BR, nur das Gremium hat zu entscheiden ) auf einer der kommenden Sitzungen als Gast die entstehenden Probleme Darlegen .Dies könnte ein kooperatives BR Mitglied als Tagesordnungspunkt beantragen. BR Arbeit zu Lasten anderer MA ist kein glücklicher Stil, wenn eine - wie geschildert - Änderung der Sitzungszeiten eine Überlastung der Nicht BR Mitarbeiter bringen würde, sollte dies umgesetzt werden.Auch ein BR hat auf die Gesunderhaltung etc. zu achten. Gleiches gilt für die Entsendung zu Seminaren. U.U.wäre schon mal ein Inhouse Seminar sinnvoller.
16.05.2014 um 16:22 Uhr
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du jetzt ordentlich Widerspruch ernten wirst.
16.05.2014 um 16:43 Uhr
"§ 30 Betriebsratssitzungen Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich."
2ter Satz!
Wenn allerdings der Arbeitgeber sich raushält...
16.05.2014 um 17:44 Uhr
Ich sehe es so.
Im Grundsatz gilt der § 37 BetrVG (Ehrenamt).
Danach sind die Mitglieder des BR im erforderlichen Maße von der Arbeit zu befreien.
Das Gesetz enthält das Wort "sind" eine zwingende Rechtsvorschrift also - und zwar im erforderlichen Maße. Was erforderlich ist, entscheidet der BR nach "pflichtgemäßen Ermessen" selbst! Das BR-Mitglied ist zwar gehalten, bei seinen Überlegungen die betrieblichen Belange im Blick zu haben - anderseits hat die BR-Arbeit vom Grundsatz her den Vorrang.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass die Arbeit in dem Bereich, wo ein BR gewählt worden ist so zu organisieren, dass die BR-Mitglieder ungehindert ihre Aufgaben war nehmen können. Spätestens mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiß der AG, wer wo wegen BR-Arbeit ausfallen wird. Es liegt an ihm - und nicht an den BR-Mitgliedern - durch entsprechende Maßnahmen den Betrieb aufrecht zu erhalten (oder es ist seine unternehmerische Entscheidung dies zu unterlassen).
Der AG hat dabei durchaus auch die Möglichkeit, auf den BR Einfluss zu nehmen. Insbesondere bei Seminaren kann er sogar bis zur Einigungsstelle gehen, wenn über die zeitliche Lage des Seminars keine Einigung erzielt werden kann.
Darum solltest Du als Abteilungsleiter nicht dem BR grollen, sondern Dich mit Deinem Problem an den Arbeitgeber wenden. Er kann Abhilfe schaffen oder sich mit dem BR einigen - wenn er will.
Wenn er sich nicht der Sache annimmt oder glaubt er es nicht tun zu können, solltest Du Dich fragen, welche Wertschätzung der Arbeitgeber den Arbeiten Deiner Abteilung beimisst.
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