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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Grenzen der Amtsfähigkeit BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet - wer hat schon eine ähnliche Fragestellung gehabt?

M
Maxi
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen, uns als BR ist ein BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet, betreffendes Mitglied hat sich selber aber als amstfähig gemeldet. So weit, so gut. Nun ist es aber so, dass betreffendes Mitglied zwar über alles informiert sein will und uns, dem verbleibenden BR mit sehr vielen Anträgen viel Arbeit zusätzlich macht. Zu den entsprechenden Sitzungen, wo wir über dessen Anträge dann entscheiden wollen seine Abwesenheit allerdings mit seiner Arbeitsunfähigkeit begründet und nicht erscheint. Die getroffenen Entscheidungen dann später aber wieder in Frage stellt. Uns stellt sich hier nun die Frage, wo sind die Grenzen der Amtsfähigkeit? Brauchen hier echt Hilfe. Also wenn einer schon eine ähnliche Fragestellung gehabt hat, dann meldet Euch bitte! die Arbeitssunfähigkeit liegt auf Grund von seiner Einschätzung Mobbing der GF gegenüber seiner Person vor. Deshalb argumentiert er gegenüber dem BR, dass sein Erscheinen am Arbeitsort nicht möglich ist und er deshalb BR-Sitzungen außerhalb des Betriebs abhalten möchte. Nun die Fragen: Wer entscheidet über die Amtsfähigkeit? Welche Kriterien muss eine Amtsfähigkeit erfüllen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

10.40503

Community-Antworten (3)

R
Rollie

14.03.2007 um 15:52 Uhr

Mhhh, er stellt Anträge ? Wann ? Während seiner Arbeitsunfähigkeit ? Ich vermute doch, das er während seiner AU durch ein Ersatzmitglied vertreten wird. So gesehen ruht m.E. sein Amt während dieser Zeit.

Wie will er Anträge stellen, wenn er an den Sitzungen nicht teilnimmt ?

K
Kölner

14.03.2007 um 20:30 Uhr

@maxi Hier fehlt es an grundlegenden Dingen! Dazu ein paar Leitfragen:

  • Wer erstellt die Tagesordnung? Wer stellt die Anträge auf die Tagesordnung?
  • Was ist ein Beschluss?
  • Welche Wirkung sollen seine Anträge denn haben? Aussenwirkung?
  • ...
P
peters

14.03.2007 um 23:53 Uhr

Wieder einmal einer der unersetzlichen Betriebsräte. Nicht nur dass er während AU tätig ist (aber dann doch nicht richtig), sondern er zweifelt auch noch dran, dass das Gremium ohne ihn richtig abstimmen kann. Vielleicht legt er seinen Urlaub noch so geschickt zwischen die Sitzungstermine, dass er keinen verpasst?

Abgesehen von der rechtlichen Seite - so jemand sollte seine Amtsauffassung mal grundlegend überdenken. Vielleicht könnt Ihr ihm helfen dabei??

Wenn es denn einen berechtigten Grund gibt, Ersatzmitglieder einzuladen, dann sollte man das auch tun. Nur so haben sie die Gelegenheit, sich auch einzuarbeiten und dann, wenn es wirklich brennt, auch nützlich mitmachen zu können.

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