Teilverlegung von Abteilungen innerhalb einer Stadt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich Arbeite bei einem Münchner Bauträger mit der Zentrale in München und Niederlassungen in Bayreuth, Würzburg, Nürnberg und Regensburg. In den Niederlassung gibt es jeweils einen Betriebsrat und in der Zentrale drei Betriebsräte. Betriebsratswahlen fanden im April statt und der neu gewählte Betriebsrat hat die Arbeit am 08.05.2014 begonnen. Der Arbeitgeber hat beschlossen die Bau- u. Planungsabteilung mit 7 Mitarbeitern (davon ein Betriebsratsmitglied) innerhalb von München in zu verlegen (ca. 11 Kilometer voneinander entfernt). Das Rechnungswesen und die Kaufmännische-Abteilung bleiben in der Zentrale (14 Mitarbeiter), als auch die Geschäftsführung. Einer beiden Geschäftsführer hat dann sein Büro sowohl in der Zentrale als auch bei der verlegten Bau- u. Planungsabteilung. Wie verhält es sich jetzt mit dem frisch gewählten Betriebsrat? Müssen, wenn der Umzug vollzogen ist, neue Betriebswahlen stattfinden oder werden die verlagerten Abteilungen der Zentrale zugeordnet? Können die Arbeitnehmer der Bau-u. Planungsabteilung beschließen sich von dem neu gewählten Betriebsrat vertreten zu lassen?
Vielen dank schon im Voraus führ die Mühe :-)
Mit freundlichen Grüßen
Geza v.Ipolyi
Community-Antworten (1)
16.05.2014 um 15:19 Uhr
Die geringe Entfernung spricht meiner Meinung nach dagegen, dass ein neuer Betrieb durch den Umzug entsteht, also bleibt es beim bisherigen 3-er BR. Diese Abteilungen sind wohl auch nicht "eigenständig". Lies mal §1 im BetrVG. Im Übrigen: Was meint denn die GF? Was meint der existierende BR? Wenn beide finden, dass zwei kleine eigenständige BRs keinen Sinn machen bei so wenigen Leuten, dann bleibt es wie es ist.
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